Nukleare Ver- und Entsorgung - Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
8.880 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

8.880 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem EURATOM-Vertrag aussteigt.

Begründung

Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahre 1957 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Förderung der Atomenergie und zur ?schnellen Bildung und Entwicklung der Nuklearindustrie? in den Mitgliedsländern. Der Vertrag gewährt der Atomenergie und somit auch den Betreibern von Atomkraftwerken eine Vielzahl von Privilegien bei der Atomenergieforschung, bei der Gewährung von Krediten für den Bau und die Sanierung von Atomkraftwerken und auf dem Energiemarkt. Wesentliche Fragen zur Sicherheit, dem Bau und Betrieb von Atomkraftwerken und deren Stilllegung sowie die Endlagerung von atomaren Abfällen werden in diesem veralteten Vertrag nicht angesprochen. Der Vertrag steht in seiner Zielsetzung dem Mehrheitswillen der Bevölkerung in Deutschland, Österreich und vielen weiteren Mitgliedsstaaten der EU entgegen. Selbst das Ziel der gegenwärtigen Bundesregierung, der Atomenergie nur noch eine ?Brückenfunktion? ins solare Zeitalter der Energieversorgung zuzugestehen, findet sich im Euratom-Vertrag nicht. Vielmehr privilegiert der Vertrag einseitig und ohne zeitliches Ende die Nutzung der Atomenergie. Der Wettbewerb auf dem ansonsten liberalisierten Energiebinnenmarkt wird dadurch verzerrt. Insofern behindert der Euratom-Vertrag eine nachhaltige Energiepolitik. Die fortlaufende Förderung und Begünstigung einer alten, für die Menschen äußerst gefährlichen Technik verlangsamt den Durchbruch ungefährlicher, erneuerbarer Energieträger. Es liegen mehrere Gutachten von Völkerrechtlern vor, die nachweisen, dass ein einseitiger Ausstieg aus dem Euratomvertrag für ein Mitgliedsland möglich ist, ohne dass dadurch die Mitgliedschaft in der EU betroffen wird.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Sebastian Frankenberger

    Nukleare Ver- und Entsorgung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.02.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem
    EURATOM-Vertrag aussteigt.

    Die Eingabe wird dahin begründet, dass der EURATOM-Vertrag aus dem Jahr 1957
    die Mitgliedstaaten zur Förderung der Atomenergie und zur schnellen Entwicklung
    der Nuklearindustrie in den Mitgliedsländern verpflichte.

    Dieser Vertrag gewähre der Atomenergie und somit auch den Betreibern von
    Atomkraftwerken vielfache Privilegien bei der Atomenergieforschung, bei der
    Gewährung von Krediten für... weiter

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