Nukleare Ver- und Entsorgung - Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
8.880 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

8.880 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Sebastian Frankenberger

Nukleare Ver- und Entsorgung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.02.2012 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem
EURATOM-Vertrag aussteigt.

Die Eingabe wird dahin begründet, dass der EURATOM-Vertrag aus dem Jahr 1957
die Mitgliedstaaten zur Förderung der Atomenergie und zur schnellen Entwicklung
der Nuklearindustrie in den Mitgliedsländern verpflichte.

Dieser Vertrag gewähre der Atomenergie und somit auch den Betreibern von
Atomkraftwerken vielfache Privilegien bei der Atomenergieforschung, bei der
Gewährung von Krediten für den Bau und die Sanierung von Atomkraftwerken und
auch auf dem Energiemarkt. Sämtliche Fragen zur Sicherheit, dem Bau und Betrieb
von Atomkraftwerken und deren Stilllegung sowie auch Fragen zur nuklearen
Zwischen- und Endlagerung würden in diesem Vertrag nicht thematisiert.

Der Vertrag stehe überdies dem Mehrheitswillen der deutschen Bevölkerung
entgegen, da er einseitig und ohne zeitliche Begrenzung die Nutzung von
Atomenergie privilegiere. Vor diesem Hintergrund behindere auch der EURATOM-
Vertrag eine nachhaltige Energiepolitik.

Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 8.880 Unterstützer
fand sowie auf der
Internetseite
Bundestages
Deutschen
des
Petitionsausschusses
des
63 Diskussionsbeiträge bewirkt hat. Darüber hinaus gingen 17.263 Unterschriften auf

dem Postweg ein. Dem Petitionsausschuss liegt zu diesem Anliegen ferner eine
weitere Mehrfachpetition vor, die aufgrund ihres Sachzusammenhangs in die
parlamentarische Beratung einbezogen wird.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des zuständigen
Bundesministeriums
eine
und
(BMWT)
Technologie
und
für W irtschaft
Stellungnahme der Europäischen Kommission eingeholt. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung
lässt
sich
auf
dieser Grundlage wie
folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der EURATOM-Vertrag aus dem Jahr 1957
als einer der Gründungsverträge der Europäischen Union sich unter anderem mit
einheitlichen
Sicherheitsanforderungen
beim
Strahlenschutz
und
Kontrollmaßnahmen beschäftigt und damit in weiten Teilen der Sicherheitsvorsorge
der Bevölkerung und damit ihrem Gesundheitsschutz dient.

Des Weiteren wird
der Öffentlichkeit
in Teilen
der EURATOM-Vertrag
fälschlicherweise als einseitiges Instrument zur Förderung der Kernenergie in der
Europäischen Union angesehen. Der Kernbereich des Vertrages regelt die
Überwachung von Kernmaterial in der Europäischen Union durch die Kommission,
eine gleichberechtigte Versorgung mit Kernmaterial unter anderem für Medizin und
Forschung und dient zudem der Vereinheitlichung des Strahlenschutzes im Interesse
der Bevölkerung.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass diese vorbeugenden Kontroll- und
Sicherheitsmaßnahmen im Vertrag politischer Konsens sind.

Des Weiteren gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass der Europäische Rat
als wichtigstes politisches Entscheidungsorgan der Europäischen Union sich nicht
nur im Jahr 2007 zu einer integrierten Energie- und Klimapolitik und damit zu dem
zunehmenden Ausbau erneuerbarer Energien bekannt hat, sondern auf seiner
Sitzung am 04.02.2011 und somit noch vor dem Atomunglück in Japan die
Europäische Kommission ersucht hat,
intensiver mit den Mitgliedstaaten an der
Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen (EEG-Richtlinie) zu
arbeiten,
insbesondere hinsichtlich kohärenter nationaler Förderregelungen und
Kooperationsmechanismen.

An dieser Stelle weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass mit der EEG-Richtlinie
vom 23.04.2009 erstmalig ein gemeinschaftsrechtlicher Rahmen für die Verwendung
erneuerbarer Energien in den drei Bereichen Strom, Wärme/ Kälte und Verkehr

geschaffen wurde. Die Richtlinie setzt für jedes Mitgliedsland gesondert den Anteil
der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch fest, der von dem
Mitgliedsland bis zum Jahr 2020 erreicht werden muss, damit sich in der gesamten
Europäischen Union der Anteil dann auf 20 % beläuft. Die den Mitgliedsländern
auferlegten Quoten sind unterschiedlich hoch. Weiterhin sind die Quoten verbindlich,
so dass bei Nichterreichen der Ziele die Europäische Union Sanktionen gegen die
betroffenen Mitgliedsstaaten verhängen kann.

Diese gemeinschaftsrechtlichen Beschlüsse belegen den festen W illen der
Mitgliedsländer der Europäischen Union einen Energiewechsel unter zunehmender
Verwendung nachhaltiger Energiequellen herbeizuführen.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
Sinne des Anliegens tätig zu werden und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.


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