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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Hessischer Landtag
Mit der Petition wird ein vereinfachter, geregelter Nichtraucherschutz zwischen Mietern/Eigentümern auf Sondernutzungsflächen untereinander in Mehrfamilienhäusern gefordert.
Mit dieser Petition soll avisiert werden, dass das Rauchen auf Balkonen, Lodges und Terrassen, sowie im Treppenhaus, Keller und Waschräumen usw. in Mehrfamilienhäusern in einem zeitlich vereinbarten Zeitrahmen generell verboten werden soll.
Begründung
Das Rauchverbot an öffentlichen Orten wurde durch entsprechende Gesetze in Deutschland bereits verabschiedet.
Nun soll auch für Mietswohnungen ein Gesetz erwirkt werden, welches nichtrauchende Anwohner wirksam unter Schutz stellt und das Rauchen in und um Mietshäuser, auf Sondereigentumsflächen zeitlich eingeschränkt wird.
Jedes Jahr sterben weltweil 8 Millionen Menschen durch den Rauchkonsum, davon ca. 10 Prozent als Folge des Passivrauchens. Eine hohe Gefahr des Passivrauchens befindet sich in Mehrfamilienhäusern. Hier ist man durch rauchende Mitbewohner dem gesundheitsschädlichen Rauch permanent ausgesetzt.
Daher fordern wir, dass das Rauchen wie im Titel bereits erwähnt, zeitlich einzugrenzen, damit die Wohnungen der Nichtraucher genügend gelüftet werden können und vor allem nachts, ohne den kalten, giftigen Rauch in Ruhe ohne gesundheitlicher Schädigungen schlafen zu können. Vor allem in den heißen Sommermonaten ist es eine Qual, dass die Wohnung nicht ausreichend gelüftet und gekühlt werden, da ständiger Tabakrauch in die Wohnung gelangt.
Wir wollen das Rauchen nicht komplett verbieten, aber es soll für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden; diese Regelung sollte analog zu Grillvereinbarungen geschlossen werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.06.2020
Petition endet:
07.08.2020
Region:
Hessen
Kategorie:
Gesundheit
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.