537 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Bundesrat, Landtage der Bundesländer
Erstmals Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) in Kraft: Nachbesserungen dringend nötig
Der BDÜ Nord macht sich für Verbesserung des GDolmG und für einheitliche und gerechte Regelungen stark
Dolmetscher und Übersetzer, kurz: Sprachmittler sind in jeder Gesellschaft, in jedem Staat von großer Bedeutung für eine gelungene Kommunikation frei von Missverständnissen. Vor allem bei Gerichten und Behörden, wo es auf jede Formulierung ankommt, sind qualifizierte und professionell handelnde Sprachmittler unerlässlich - für alle Verfahrensbeteiligten. Auch in Deutschland braucht es selbstredend qualifizierte und professionell handelnde Sprachmittler in allen Bereichen des Lebens. In Deutschland ist das Recht auf einen Dolmetscher – etwa in Strafverfahren – sogar in den Grundrechten verankert, damit ein Beschuldigter versteht, wessen er beschuldigt wird und sich entsprechend verteidigen kann. Mehr dazu auch hier auf unserer Website unter Hinweise zum Dolmetschen im Gesundheits- und Gemeinwesen. Wie es ausgehen kann, wenn unqualifizierte Personen in Verfahren als Dolmetscher geladen werden, konnte man erst jüngst eindrücklich in Frankfurt am Main beobachten.
Die deutschlandweit ohnehin schon unübersichtliche Lage in diesem Punkt ist auch weiterhin kompliziert und mit Blick auf die EU- und internationale Ebene erst recht. Dies hat sich nach unserem Empfinden durch die Einführung des GDolmG in seiner jetzigen Version (Stand: 25.06.2021) sogar noch verschlimmert.
BDÜ Nord für klare Regelungen
Wir meinen, dass einheitliche Maßstäbe und Vorschriften in den Ländern, die von einem Bundesgesetz getragen werden, erreicht werden können. Dazu müssten sich die beteiligten Akteure im Bund und in den Ländern und Ausschüssen auf sinnvolle, gerechte und faire Regelungen einigen. Als BDÜ Nord machen wir uns dafür stark, dies in einem ersten Schritt in den vier nördlichen Ländern (HH, SH, HB und NI) umzusetzen, für die wir in der BDÜ-Familie zuständig sind.
Nachfolgend nennen wir einige zentrale Punkte, die uns im neuen GDolmG (ab 01.01.2023 in Kraft) besonders aufgefallen sind, und machen Verbesserungsvorschläge.
- Das GDolmG soll für alle Arten der Sprachübertragung gelten.
- Das Gesetz soll für alle Verfahrensarten und staatlichen Stellen einschließlich Behörden gelten. Dabei soll der Einsatz qualifizierter Sprachmittler Pflicht werden.
- Die erforderlichen Fachkenntnisse für die Beeidigung von Dolmetschern müssen klar formuliert werden.
- Alternative Befähigungsnachweise sollen zugelassen werden - hier ist mehr Flexibilität nötig.
- Die Regeln für die Beeidigung sollen auch für Übersetzer gelten (gemäß § 189 GVG).
- Bestandsschutz soll ins Gesetz aufgenommen werden, die Befristung der Beeidigung kann ersatzlos wegfallen.
- Es reicht, die Aktualisierung der Beeidigung als reinen Verwaltungsakt zu handhaben.
- Die Beeidigungsurkunde muss unbefristet gültig sein.
- Die Verarbeitung und Aktualisierung der Kontaktdaten von Sprachmittlern muss klar geregelt sein.
- Keiner darf sich unbefugt als Dolmetscher oder Übersetzer ausgeben - dies sollte ein Straftatbestand sein und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
- Die Kosten für die Beeidigung der Sprachmittler müssen bundesweit einheitlich sein oder besser komplett gestrichen werden.
- Das Gesetz soll dazu verpflichten, Dolmetscher und Übersetzer aus der amtlichen Liste auszuwählen und direkt zu beauftragen.
- Die Ladung von Sprachmittlern über Agenturen soll nicht zugelassen werden. Stattdessen hat eine individuelle Ladung nach DSGVO oder BDSG zu erfolgen.
- Sprachmittler brauchen ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Akteneinsicht.
- Vorgaben für einheitliche, nummerierte Stempel mit Landes- oder Bundeswappen (für Übersetzer) sollten ins Gesetz aufgenommen werden.
- Das Gesetz muss Sprachmittlern in Ermittlungen und Strafverfahren das Recht auf Anonymität gewähren.
- Das Recht auf verbindliche Bezahlung der Sprachmittler nach den Sätzen des JVEG ist unerlässlich und gehört ins GDolmG.
- Ein Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechtssprache sollte ebenfalls als staatliche Prüfung vorgeschrieben werden.
Ausführlich sind unsere Forderungen HIER als PDF zu finden.
Weitere Ausführungen und Erläuterungen finden sich jederzeit auf unserer Website.
Begründung
Wir sind der Meinung, dass unsere Vorschläge für Vereinheitlichung und mehr Klarheit Verbesserungen bringen können, denn sie würden die Abläufe für alle Beteiligten erleichtern: für Gesetzgeber, Ministerien, Gerichte, Sprachmittler und auch die Gesellschaft. Letzten Endes würde durch einfachere Abläufe und klarere Regelungen langfristig Zeit und Geld gespart und der Flickenteppich in diesem Bereich beseitigt.
Bestandsschutz für bereits beeidigte Dolmetscher (und ermächtigte Übersetzer) fehlt komplett
Nach der derzeitigen Fassung des Gesetzes würden sämtliche bestehenden Beeidigungen für Gerichtsdolmetscher (mündlich) zum 31.12.2027 ihre Gültigkeit verlieren. Um weiter bei Gericht arbeiten zu dürfen, müssten demnach alle aktuell über 13 000 bundesweit registrierten beeidigten Dolmetscher ihre Beeidigung neu beantragen. Damit stünden den Gerichten von einem Tag auf den anderen keine professionellen und kompetenten Sprachmittler mehr zur Verfügung, auf die sie aber angewiesen sind, um die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.
So scheiden - wie auch in vielen anderen Branchen - in den nächsten Jahren altersbedingt viele derzeit in diesem Bereich tätige erfahrene Kolleginnen und Kollegen aus. Ein Fachkräftemangel steht allein schon aus diesem Grund auch in unserem Berufszweig ins Haus. Dieser Fachkräftemangel wird eben durch das GDolmG in seiner aktuellen Fassung (vom 25.06.2021) ohne Not deutlich verschärft. Die Geschäftsstellen der Gerichte und die Justizbehörden stehen dann vor dieser schier unmöglichen Herausforderung, den enormen verwaltungstechnischen Aufwand für die Bearbeitung der Anträge zur allgemeinen Beeidigung bewältigen zu müssen. Die Geschäftsstellen und die Behörden sind schon jetzt personell knapp besetzt und leiden ebenso an Fachkräftemangel.
Zum Nachweis der Befähigung ist von den Betroffenen ein Universitätsabschluss als Dolmetscher vorzulegen bzw. eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung plus Lebenslauf etc. Diese Prozedur soll künftig alle fünf Jahre vollumfänglich wiederholt werden. Das wirkt so als wenn alle Handwerksmeister alle fünf Jahre noch einmal die Meisterprüfung ablegen oder bestätigen lassen müssten. Verschärfend kommt hinzu, dass langjährig tätige Dolmetscher, die aufgrund ihrer Berufserfahrung beeidigt wurden, auf dieser Grundlage nicht weiter bei Gericht arbeiten dürften. Sie müssten neue Prüfungsnachweise vorlegen, die seinerzeit nicht verlangt wurden. Diese können sie aber gar nicht erbringen, weil es derzeit weder modulare Weiterbildungskurse dafür gibt, noch die Möglichkeit zum Ablegen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung.
Was als kurzer Datenabgleich gehandhabt werden könnte, reduziert auf eine Abfrage, ob die Person weiter für Dolmetschaufträge zur Verfügung steht und die Daten noch aktuell sind, wird mit dem neuen Gesetz ein teurer bürokratischer Akt. Unsere Forderung: eine einfache, Zeit und Kosten sparende Aktualisierung der Beeidigung.
Um es klar zu sagen: Der BDÜ Nord unterstützt die im GDolmG verlangte Aus- und Fortbildung für Sprachmittler und deren hohe Qualität in jeder Hinsicht. Zugleich fordern wir aber eben auch eine gerechte Anerkennung alle bisher erbrachten und geltenden Befähigungsnachweise bei Beeidigungen.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
16.02.2022
Petition endet:
15.08.2022
Region:
Deutschland
Kategorie:
Verwaltung
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 08.07.2024Liebe Unterstützende,
schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Beste Grüße
das openPetition-Team -
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
am 16.11.2022
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition
Debatte
Faire Bedingungen für ALLE am Rechtsgang Beteiligten und ich möchte natürlich auch einen gesetzlich verankerten Bestandsschutz für meine 31 jährige Beeidigung.
Noch kein CONTRA Argument.