19 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bürgermeister Martin Löffler
Bitte werben auch Sie für noch mehr Unterschriften!
"Die Hundesteuer bzw Kampfhundesteuer in der BR-Deutschland ist nach EU-Recht menschenrechtsverletzend und verstößt auch gegen nationales Grund- u. Verfassungsrecht"
In Deutschland werden nicht nur die weltweit höchsten Hundesteuersätze von den Politikern in freier Willkür bei der tierliebenden Bevölkerung schamlos abgezockt, sondern die Hundesteuersätze haben in Deutschland mittlerweile die Schmerz- u. Zumutbarkeitsgrenze exorbitant überschritten, insbesondere bei Mehrhundehaltung durch progressive Doppelbesteuerung für jeden weiteren Hund, was es sonst bei keiner anderen Steuerart in Deutschland vergleichbar gibt, und die zum Kampfhund diskriminierten Hunderassen durch Erdrosselungssteuer, welche das Recht am Eigentum gefährdet Art.14 GG.
Ein zweites Auto in ein und derselben Familie wird ja schließlich auch nicht progressiv doppelt besteuert.
Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen das Finanzverfassungsgebot einer steuergerechten Gleichbehandlung im Bezug auf alle anderen Steuerarten (Art.3 Abs.1 GG ).
"Der Landesgesetzgeber aller Bundesländer (die Länderregirungen) hat hierfür den Kommunen u. Gemeinden bei der Ausgestaltung der Hundesteuer sogar noch einen weitgehenden (heißt: unbegrenzten) Ermessensspielraum eingeräumt um Willkürmaßnahmen der Kommunen gegen die Hundehalter bei der Hundesteuer zu legalisieren u. durch Landesgesetz abzusichern"
Die Hundesteuer in der BR-Deutschland ist in der Tat reine und ungezügelte Abzocke (Wegelagerei) der Kommunalpolitiker (Stadtparlamente) in einer unverfrorenen Art von politischer Willkür u. Provokation, wie dies bei keiner anderen Steuerart in der BRD vergleichbar vorzufinden ist.
Daß die Hundesteuer nach geltendem EU-Recht Menschenrechte grob verletzt und übedies auch noch nationales Grund- u. Verfassungsrecht, dies steht eindeutig außer Frage. Rechts- u. Finanzwissenschaftler haben sich diesbezüglich schon geäußert.
Aus Gründen menschenrechtsverletzender Willkür hoffen wir Tier- u. Hundefreunde doch sehr auf eine entsprechend gebührende Rechtssprechung durch Urteil des „Europäischen Gerichtshofes (EuGMR) in Strasbourg".
Insbesondere bei der Hundesteuer haben die Landes- u. Kommunalpolitiker Deutschlands bei weitem übers Ziel geschossen und verweigern aus zügelloser Gier nach jedem Steuereuro, stur, beharrlich und konsequent die gebotene Einsicht und Vernunft, daß spätestens bei Tierliebe, aus ethischen u. moralischen Gründen der Deutsche Fiskus die Finger weg zu laßen hat.
Den Bürgern werden schon ohnehin, wie in keinem anderen Land dieser Welt, viel zu viele steuerliche Belastungen abverlangt und zugemutet.
Begründung
Wenn auch Ihr gegen die willkürliche Erhöhung der Hundesteuer und gegen die Kampfhundesteuer seid, dann helft mit und verleiht dem Protest Ausdruck, indem Ihr euch mit eurer Unterschrift an dieser Petition beteiligen.
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Petition gestartet:
22.10.2012
Petition endet:
18.11.2012
Region:
Heitersheim
Kategorie:
Steuern
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.