71 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Bürgermeister der Stadt Troisdorf
Die schwarz-grüne Ratsmehrheit in Troisdorf hat am 16.12.2014 beschlossen, die Hebesätze der Grundsteuern B und A für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 um 14% von 440 auf 500 Punkte zu erhöhen. Die beschlossene Anhebung ist mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft getreten. Mit Blick auf die Region entwickelt sich der Eindruck, dass die Zeiten, in denen die Kommunen ihre Einwohner vor allzu hohen Steuerlasten schützten und eine Erhöhung der Grundsteuern um mehr als 15 Punkte pro Jahr geradezu als kommunalpolitische Sünde empfunden wurde, vorbei sind. Seit einiger Zeit zeigen sich Steuererhöhungen regelmäßiger und die Hebesatzsprünge werden spürbar größer. Die Hemmungen, zur Aufbesserung der Kassenlage an der Steuerschraube zu drehen, scheinen in vielen Kommunen gefallen zu sein. Es gibt keinen Zweifel, auch in Troisdorf ist die Steuererhöhungsspirale für die Kommunalsteuern auf vollen Touren. Diese Entwicklung nimmt inzwischen skandalösen Charakter an, weil man es anscheinend weniger mit realen ökonomischen Sachzwängen zu tun hat, sondern man sich vielmehr mit untragbaren systemischen Fehlern des Gemeindefinanzierungsgesetzes ( GFG ) NRW und dem darin angelegten Kommunalen Finanzausgleich ( KFA ) NRW und kommunalpolitischen Nachlässigkeiten bei der Anwendung dieser Vorschriften konfrontiert sieht Vor diesem Hintergrund gibt es nur ein klares NEIN zur Erhöhung der Grundsteuer A und B im Haushalt 2015/2016.
Begründung
Die Verantwortlichen der Stadt sehen die Gründe für die Steuererhöhung weniger im eigenen Zuständigkeitsbereich sondern hauptsächlich im Bereich der gesetzlichen Vorgaben der Landesregierung. Die definierten und vornehmlich beklagten Problembereiche sind: die mangelhaft Finanzausstattung für die stetig wachsende Delegation von Pflichtaufgaben und die gesetzliche Vorbestimmtheit der kommunalen Realsteuersätze durch das GFG NRW und den KFA NRW. – Das Erschreckende dabei ist, dass die Vertreter der Stadt die Unzulänglichkeiten aus der Gesetzgebung und der Verwaltungspraxis der Landesregierung offensichtlich kennen und auch kritisieren, sie die gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten aber dennoch „munter“ nutzen und diese in die Steuerbelastung der Bürgers einfließen lassen und keine eigenen Möglichkeiten zur Kompensation dieser gesetzlichen Unzulänglichkeiten bzw. zur steuerlichen Entlastung der Bürger ( z.B. Beibehaltung des Hebesatzes ) einsetzen.
Zu dem Aspekt der unzureichenden Finanzausstattung für zunehmend vom Land übertragene Pflichtaufgaben und deren Relevanz für die Bestimmung der kommunalen Realsteuern ist festzustellen, dass jedwede Finanzierung delegierter Pflichtaufgaben aus Kommunalsteuern gesetzwidrig und damit unzulässig ist. Diese Ausgaben und die daraus entstandenen steuerlichen Belastungen müssen im Interesse des Troisdorfer Steuerzahlers verzugslos beseitigt werden ggf. unter Zuhilfenahme des Rechtsstaates.
Wesentlich bedenklicher sind die Anteile der jährlichen Grundsteuer-Erhöhungen, die aus dem GFG NRW und den Verfahren zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen nach dem KFA NRW generiert werden, weil diese Berechnungssysteme einerseits selbst-dynamisierende steuererhöhende Regelungsgrößen ( Fiktiver Hebesatz ) beinhalten und sie überdies im Zuge der Bemessung der Finanzausgleichsmassen für die Gemeinden Anreize dafür setzen, dass die Kommunen die Realsteuersätze anheben. Die Verfahrenssystematik für den Finanzausgleich will es, dass Kommunen, deren tatsächlicher Hebesatz unter dem normierten Hebesatz liegt, reicher gewertet werden als sie tatsächlich sind mit der Folge, dass sie im Rahmen des Schlüsselzuweisungssystems tendenziell schlechter gestellt werden. Demgegenüber werden Kommunen, deren tatsächlicher Hebesatz über dem fiktiven Hebesatz im GFG liegt, ärmer gerechnet als sie tatsächlich sind; sie werden durch das Verfahren tendenziell begünstigt, also im System der Schlüsselzuweisungen zusätzlich belohnt. Das bedeutet: wenn die Kommunen sich die jährlichen finanziellen Zuwendungen des Landes aus dem KFA nicht entgehen lassen wollen, dürfen und müssen sie - ungeachtet ihrer eigentlichen Prosperität - die realen Steuerhebesätze über die fiktiven Steuersätze anheben, damit die Differenz in der Schlüsselzuweisung ausgeglichen werden kann.
Die hieraus resultierenden berechtigten Fragen sind, ob die jetzige recht üppige Steuererhöhung fiskalisch notwendig war oder ob die Erhaltung der Handlungsfähigkeit der Gemeinde und der Ausgleich des Etats nicht sogar mit einem wesentlich niedrigeren Hebesatz erreichbar gewesen wäre ?
Diese Fragen können in diesem Zusammenhang nicht abschließend beantwortet werden. Es liegt aber nahe anzunehmen, dass der Rat und die Verwaltung der Stadt nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um die Ausgaben in Grenzen zu halten und Einsparungen zu erzielen und vor allem um diese Erhöhung der Steuern zu vermeiden.
Die Stadt Troisdorf wird deshalb aufgefordert, • sich mit allem Nachdruck auf der Landesebene dafür einsetzen, dass die systemisch bedingte Steuererhöhungsspirale des KFA gestoppt wird und überdies • sich im Interesse ihrer Bürger gehalten zu sehen, aus der Steuererhöhungsspirale der Grundsteuern A und B NRW auszusteigen, indem sie kurzfristig den derzeit gültigen Haushalt überprüft und die Hebesätze der Grundsteuern auf das Maß des derzeit gültigen fiktiven Hebesatzes zurückführt und mittelfristig die jährlichen Anhebungen der gemeindlichen Hebesätze über die fiktiven Hebesätze des Landes hinaus unterlässt.
Zu fairen Steuern gibt es ein klares Ja.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
-
Der Petition wurde nicht entsprochen
am 04.10.2015Meine verschiedenen mühsamen Versuche, die Verwaltung der Stadt Troisdorf zu bewegen, ihre Verweigerungshaltung bezüglich der Befassung mit unserer Petition aufzugeben bzw. eine erklärende schriftliche Stellungnahme dafür zu erteilen, waren nicht erfolgreich.
Eine neue Erfahrung zum Thema Bürgerfreundlichkeit und ein beschämendes Bild für eine Stadt, die tagtäglich mit dem Slogan Werbung macht, dass "Troisdorf eine Familienangelegenheit" sei.
Gleichwohl werde ich die weitere Entwicklung der Grundsteuer B in unserer Stadt weiter beobachten. Die derzeitigen politischen Verhältnisse sind geradezu dazu angetan, als Vorwand für die Betätigung der kommunalen Steuerschraube zum nächst möglichen Zeitpunkt ( Haushalt 2016/17 ) eingesetzt zu werden.
Vielleicht... weiter -
Der Empfang der Petition wurde bestätigt
am 07.07.2015Hallo liebe Freunde,
dass ich erst heute über den Sachstand der Petition berichten kann, hat damit zu tun, dass der Bürgermeister der Stadt Troisdorf offensichtlich große Schwierigkeiten hat, mit der Petition umzugehen. Eine offizielle schriftliche Eingangsbestätigung des Bürgermeisters gibt es bis heute nicht.
In der Zeit vom 29.05.2015 bis 25.06.2015 habe ich mich wiederholt bei der Stadtverwaltung bemüht herauszufinden, ob die Petition überstellt worden ist und wie man sie inhaltlich zu behandeln beabsichtige. Nach anfänglichen sehr widersprüchlichen Aussagen zum Vorliegen der Petition und der damit befassten Stelle hat man mich am 25.06.2015 wissen lassen, dass die Petition online an die von mir angegebene E-Mail-Adresse des Bürgermeisters... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 26.04.2015Hallo liebe Freunde,
wie angekündigt, habe ich gerade unsere Petition per E-Mail an unseren Bürgermeister versendet.
Ich gehe davon aus, dass der Bürgermeister sich mit unserem Anliegen befasst und es entweder in eigener Zuständigkeit durch die Verwaltung bescheiden lässt oder aber den Rat damit befasst.
Ich werde sie unterrichtet halten.
MfG
Hans Meinhardt
Debatte
Die Stadt Troisdorf wirbt mit dem Slogan "Troisdorf, eine Familienangelegenheit". Was für eine schöne Beschreibung! Was für eine herzliche Einladung! Seit ich jedoch die Zusammenhänge der selbstherrliche Eigendynamik der Steuererhöhungsspirale Grundsteuer B erkannt habe, frage ich: Tut man das seinen Familienmitgliedern an? Ich meine nein. Deswegen hat diese Aktion meine ganze Unterstützung.
Noch kein CONTRA Argument.