Verwaltung

Nachtragshaushalt: Rückstellungen für Entschädigungen an diskriminierte Stellenbewerber

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Amtsdirektor Kersten Sickert
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Ich wurde als gleichgestellte behinderte Stellenbewerberin in einem Stellenbesetzungsverfahren der Amtsverwaltung Ortrand benachteiligt. Die Stellenausschreibung beinhaltete keine Anforderung an einen Berufsabschluss. Der ausgewählte Bewerber verfügt einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt (Angabe der Herrn Sickert), ich selbst habe als Volljurist mit 2 Staatsexamen die Befähigung zum höheren Dienst. Bereits im Rahmen der Bestenauslese hätte die Auswahl auf mich fallen müssen. Dazu kommt meine Gleichstellung nach dem SGB IX mit schwerbehinderten Menschen, so dass auch bei gleicher Eignung und Befähigung die Auswahl auf mich hätte fallen müssen. Ich habe bereits Entschädigungsforderungen erhoben. Bisher wird nur eine Verzögerungstaktik betrieben. Im Hinblick auf die Entschädigungsforderungen rege ich einen Nachtragshaushalt dahingehend an, dass Rückstellungen für jedes Srellenbesetzungsverfahren gebildet werden.

Begründung

Die Verwaltungsbehörde hat bei Stellenbesetzungsverfahren die Pflicht, den besten Bewerber für die Stelle auszuwählen. Leider ist es so, dass statt des besten Bewerbers Bewerber den Zuschlag erhalten, die nicht im Rahmen der Bestenauswahl ausgewählt werden, sondern weil es "bequeme" Bewerber sind, von denen sich der Arbeitgeber "Loyalität" verspricht, dass man immer mit der Entscheidung des Vorgesetzten konform geht, obwohl diese Entscheidung nicht rechtskonform ist bzw. dass man Ermessen stets i.S. des Vorgesetzten ausübt, oder weil man den Bewerber einfach mal gut kennt (Bekannte, Verwandte, Parteifreunde). Mit Vorliebe werden "überqualifizierte", schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte, ältere und weibliche Bewerber benachteiligt. Diese Bewerber haben Entschädigungsansprüche nach dem AGG. Es sollte daher im Falle jedes Stellenbesetzungsverfahrens vorsorglich eine Rückstellung für mögliche Entschädigungszahlungen (3 Monatsbrutto) gebildet werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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