899 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Die Rechenstörung, auch Dyskalkulie genannt, ist eine von der WHO anerkannte schulische Entwicklungsstörung und in der ICD – 10, dem internationalen diagnostischen Manual der WHO, unter dem Diagnoseschlüssel F 81.2 aufgeführt. Die Forschung hat gezeigt, dass es sich bei Dyskalkulie (im Gegensatz zu einer Rechenschwäche) um eine neurobiologische Störung handelt, die sehr entwicklungsstabil ist, d.h. sie „wächst“ sich nicht „aus“.
Die Dyskalkulie ist genau wie die Legasthenie eine Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX und die Betroffenen unterliegen u.a. dem Schutz des Grundgesetzes Art 3 („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteilig werden“). Betroffenen Kindern und Jugendlichen mit Dyskalkulie wird von den Versorgungsämtern meist ein bestimmter Grad an Behinderung zuerkannt! Aber trotz der Ratifizierung der UN Behindertenkonvention im Jahr 2009 findet dies noch kaum Niederschlag im Bildungswesen.
Obwohl ca. vier Prozent der Kinder und Jugendlichen von einer Rechenstörung betroffen sind findet die Dyskalkulie nicht in gleichem Maße im schulischen Alltag Beachtung wie z.B. die Legasthenie, Hör -und Sehstörungen oder Autismus. In der neuen bayerischen Schulordnung vom August 2016 werden die Kinder mit Dyskalkulie leider nicht zu den Gruppen von Kindern mit Behinderungen gezählt, denen individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich oder Notenschutz gewährt werden darf. Dyskalkulie wird hier nicht einmal erwähnt.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Lehrkräfte nun speziell geschult und informiert werden und eine umfassende Handreichung zum Thema erstellt wurde. Zusätzlich braucht es aber ganz konkrete Hilfsmaßnahmen im Schulalltag für die Betroffenen. Dabei wäre es für diese Kinder wichtig, dass die Lehrkräfte sie zusätzlich unterstützen, indem Sie z.B. einen Nachteilsausgleich gewähren. Sehr hilfreich für diese Kinder wäre z.B. ein Zeitzuschlag oder die Erlaubnis der Verwendung von Hilfsmitteln sowohl im Unterricht als auch bei der Leistungsbewertung. Bis jetzt haben deswegen Schüler mit einer Rechenstörung kaum eine Chance, einen ihrer Begabung entsprechenden schulischen Abschluss zu erreichen. Andere Begabungen, wie z.B. für Fremdsprachen, können sie somit meistens gar nicht entfalten.
Wir bitten deshalb dringend um eine gleichberechtigte Behandlung der Kinder und Jugendlichen mit Dyskalkulie.
Bisher wurde dies mit dem Argument abgelehnt, dass sich die Dyskalkulie auf den wesentlichen Teil bzw. das Fundament des Faches Mathematik auswirken würde. Bei einer zur Legasthenie analogen Berücksichtigung der Rechenstörung wäre die Notengebung in den Fächern Mathematik, Physik, Rechnungswesen und anderen nicht mehr möglich. Dies können wir aus unserer Erfahrung nicht nachvollziehen! Mit relativ einfachen Maßnahmen des Nachteilsausgleich wie eben Zeitzuschlag oder der Verwendung bestimmter Hilfsmittel können Dyskalkuliker sehr wohl sowohl in Mathematik als auch anderen Fächern ihre Störung kompensieren und bewertet werden.
Ähnlich wie bei einem Legastheniker mit Rechtschreibstörung, bei dem bei der Bewertung zum Beispiel eines Aufsatzes die Teilnote der Rechtschreibung nicht gewertet wird, könnte auch bei Kindern mit Dyskalkulie verfahren werden. Es wäre eine differenzierte Bewertung umsetzbar, wenn beispielsweise der Rechenweg richtig gewählt wurde und lediglich beim Ausrechnen dann Fehler gemacht werden. Denn Dyskalkuliker haben hauptsächlich Probleme bei den grundlegenden Rechenfertigkeiten (Addition, Subtraktion , Multiplikation, Division).
Oder aber das Kind darf auch bei Leistungsfeststellungen in Mathematik, Physik, Chemie, Rechnungswesen, Geographie etc. die geeigneten Hilfsmittel verwenden. Die eigentlich geforderte Tätigkeit wie z.B. die Auflösung von Termen und Gleichungen oder die „Übersetzung“ einer Sachaufgabe in eine mathematische Angabe muss das Kind immer noch selbst machen, lediglich beim bloßen Ausrechnen der Teilschritte hilft Ihnen dann z.B. der Taschenrechner oder die 100 - Tafel.
Unsere Erfahrungen in der Vergangenheit mit einem derartigen Vorgehen, das meist individuell mit den jeweiligen Lehrkräften, den Schulpsychologen, Therapeuten und den Schulleitungen abgesprochen wurde, waren durchweg sehr positiv. Nach der neuen Schulordnung aber ist es nun den Lehrkräften untersagt, den Kindern mit Dyskalkulie bei den Leistungserhebungen einen Nachteilsausgleich zu gewähren! Sie dürfen dies zwar im Unterricht, aber eben nicht mehr bei den Leistungserhebungen. Dies bewirkt bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen nun leider wieder einen verstärkten Problemdruck, es mehren sich inzwischen wieder Prüfungsängste, Angst vor Mathematik, Schulängste, psychosomatische Beschwerden etc.
Wir bitten daher nachdrücklich darum, die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über Dyskalkulie zu berücksichtigen und auch diesen Kindern und Jugendlichen sowohl individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und ggf. Notenschutz zu gewähren, auch bei Leistungsmessungen!
Begründung
Dyskalkulie/Rechenschwäche nach §35a Was nun??? ...war das schon ein harter langer Weg...
Jugendamt zahlt nur begrenzt Therapieeinheiten. Und das ist schon ein Kampf... Mein Kind ist jetzt immer noch nicht geheilt. Dyskalkulie besteht ein leben Lang. Kind bekommt keinen Nachteilsausgleich in der Schule. Keinen Notenschutz. Keine Unterstützung in der Schule. Hilfmittel dürfen auch nicht verwendet werden. Wir starten eine Petition und brauchen Eure Unterstützung. Jede Unterschrift zählt.
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition wurde eingereicht
am 21.09.2017Sehr geehrte Frau Brandl,
hiermit teilen wir mit, dass Ihre Eingabe am Donnerstag, 28.09.2017, zur Behandlung vorgesehen ist. Die Sitzung findet im Maximilianeum, Konferenzsaal, statt und beginnt um 09:15 Uhr.
Die genaue Uhrzeit für den Aufruf Ihrer Petition können wir Ihnen leider nicht mitteilen, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt. Die Beratung ist in öffentlicher Sitzung vorgesehen. Daher können Sie gerne als Zuhörer teilnehmen. Nur wenn der Ausschuss es für erforderlich hält, kann Ihnen im Einzelfall die Gelegenheit eingeräumt werden, Ihr Anliegen kurz mündlich zu erläutern. Der Ausschuss kann auch noch kurzfristig die Öffentlichkeit ausschließen, sofern er dafür eine Notwendigkeit sieht.
Mit der Berichterstattung... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.