Mutterschutzgesetz - Anerkennung von Fehlgeburten unabhängig vom Gewicht des Kindes im Sinne des Mutterschutzgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
411 Unterstützende 411 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

411 Unterstützende 411 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Mütter, die ein Spätabort erleiden einen Anspruch auf Mutterschutz bekommen. Die Grammgrenze für Fehlgeborenen Kinder sollte aufgehoben werden, da die jetzige Definierung vom Mensch und Fehlgeburt für die Eltern sehr verletzend ist und diese zusätzlich psychisch stark belastet.

Begründung

Mütter, die ein 500 g schweres Kind still geboren haben, beantragen mehrere Wochen Mutterschutz und können sich somit sowohl von der Geburt erholen als auch den Verlust verarbeiten ohne sich zusätzlich um ihr Arbeitsplatz zu sorgen. Doch die Mutter, deren Kind z. B. 450 Gr. wog muss nach demselben tragischen Erlebnis entweder in die Arbeit zurückkehren oder von einem Arzt zum nächsten rennen und um eine Krankschreibung betteln. Die Menschen sind unterschiedlich was ihre Körperhöhe und das Gewicht anbelangt, so entwickeln sich auch die Kinder im Mutterleib alle unterschiedlich. Jedoch kann diese Entwicklung weder die Mutter noch das Kind beeinflussen. Aus diesem Grund, und in Hinsicht auf die Tatsache, dass stärker gebaute Frauen in den früheren Schwangerschaftswochen schwerere Babys gebären als die Zierlichen in den späteren Schwangerschaftswochen und ebenfalls bei Mehrlingsschwangerschaften, ist die 500 g Grenze äußerst verachtend und ungerecht.Ganz zu schweigen davon, dass jede Frau nach der Entbindung körperliche Erholung benötigt, sind viele, die sich schämen den Arzt um eine Folgekrankenmeldung zu bitten oder diejenigen, die um ihren Arbeitsplatz bangen und es dadurch zu einer baldigen Arbeitsaufnahme kommt, schweren psychischen Belastungen ausgesetzt, die sich später sehr negativ auf der Gesundheit der Mütter widerspiegeln.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-17-21611-004601

    Mutterschutzgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
    Jugend – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

    Die Petentin fordert eine Änderung des Mutterschutzgesetzes dahingehend, dass
    Fehlgeburten unabhängig vom Gewicht des Kindes als Entbindungen anzuerkennen
    sind, so dass auch die Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, nachgeburtliche
    Mutterschutzfristen in Anspruch nehmen könnten.
    Die Petentin kritisiert, dass eine Fehlgeburt keine Entbindung im rechtlichen... weiter

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