Region: München
Bürgerrechte

Menschenrechte in München institutionell verankern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtrat

310 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

310 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Stadtrat

Menschenrechte in München institutionell verankern – notwendige Schritte

"Von München soll kein Schaden ausgehen!" [1] (Beschluss Vollversammlung des Münchner Stadtrats vom 17.06.1998)

  1. Zur Institutionalisierung der kommunalen Menschenrechtsarbeit richtet die Landeshauptstadt eine Fachstelle für Menschenrechte ein mit angemessener finanzieller und personeller Ausstattung, die für Bürgerinnen und Bürger einfach zugänglich ist.
    Im Kern geht es bei der Einrichtung einer kommunalen Fachstelle um die Zielvorstellung, das gesamte städtische Handeln direkt und indirekt in den Einklang mit den Menschenrechten zu bringen und die Auswirkungen kommunaler Entscheidungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen. Bei fast 35.000 Beschäftigten wäre für eine arbeitsfähige Fachstelle Menschenrechte mit z.B. drei Hauptamtlichen nur ein minimaler Stellenausbau notwendig.

  2. Der Münchner Stadtrat erteilt den Auftrag zur Formulierung eines Aktionsplans Menschenrechte mit erreichbaren Zielen und dazugehörigen Indikatoren, um die Wirkung der bisherigen kommunalen Maßnahmen bewerten zu können.
    Dabei können bereits vorhandene Ziele einbezogen und ergänzt werden. In einem offenen und transparenten Beteiligungsverfahren können sich engagierte Akteure wie Münchner Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden, Bildungseinrichtungen, Initiativen, religiöse Institutionen, Unternehmen, Vereine, etc. bei der konkreten Ausgestaltung des Aktionsplans Menschrechte und seiner Überprüfung einbringen.

  3. Die Fachstelle für Menschenrechte wird damit beauftragt, periodisch die Umsetzung der in der „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ anerkannten Rechte und die Ziele des Aktionsplans zu evaluieren und die Ergebnisse in Form eines kommunalen Menschenrechtsberichts zu veröffentlichen.
    Dieser in der Charta formulierte Auftrag wurde in leicht abgewandelter Form auch vom Münchner Stadtrat 2005 einstimmig beschlossen. Solch ein Bericht könnte mit dem Nachhaltigkeitsbericht und dem Armutsbericht der Landeshauptstadt München im Wechsel erscheinen.


[1] Wortlaut: München und seine Bürgerinnen und Bürger sind sich ihrer Verantwortung für die Eine Welt bewusst, z.B. für faire Wettbewerbsbedingungen im Welthandel, und stimmen in dem Ziel überein, dass von München kein Schaden ausgehen soll.

Begründung

70 Jahre Menschenrechte Global denken – lokal handeln

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." (Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1948)

70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie ist ein Meilenstein in der Menschheitsgeschichte und garantiert jedem Menschen die gleichen Rechte – unabhängig von Vermögen, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, sexueller Orientierung oder Identität. Sie sind universell und unteilbar und stehen jedem Menschen zu, einfach weil er ein Mensch ist.

Etwa zeitgleich mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeitet und am 23. Mai 1949 verabschiedet. In Artikel 1 des Grundgesetzes wurden die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt fest verankert.

In den 60er-Jahren gelang es dann, mit zwei Pakten über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt), die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtsabkommen auf globaler Ebene zu überführen. Diese beiden Abkommen sind nach wie vor zentral – und vermutlich wäre es heute schwierig, Menschenrechte in dieser universell-verbindlichen Form im Rahmen der Vereinten Nationen verabschiedet zu bekommen. Wir müssen sie feiern und hochhalten.

Und das umso mehr, als viele der verbrieften Rechte nach wie vor nicht eingelöst sind. Auch in München sind Menschenrechte wie das Recht auf gute Arbeit und angemessene Bezahlung, die Rechte auf Wohnen und Bildung, oder das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben, keineswegs für alle Menschen gewährleistet.

Global denken – lokal handeln

„Wo beginnen die Menschenrechte? An den kleinen Plätzen, nahe dem eigenen Heim.“ (Eleanor Roosevelt, 1958)

In München sind sich Kommune und Bürgerschaft ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Einen wichtigen ersten Schritt hat der Stadtrat unternommen, als er 2005 die „Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ einstimmig beschlossen hat und München anschließend dem Städte-Netzwerk „Europäische Konferenz Städte für die Menschenrechte“ beigetreten ist. Andere menschenrechtliche Aspekte sind bereits seit Jahren Qualitätskriterien in vielen Kommunen, zum Beispiel der Partizipationsgrundsatz. Zugleich setzen sich hunderte Münchner Initiativen, Gruppen und Organisationen lokal und international in den unterschiedlichsten Bereichen für den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte ein. Um das Engagement von Kommune und Zivilgesellschaft planvoll zu unterstützen und zielstrebig weiter voran zu bringen, bitten wir sie um Ihre Unterschrift für diese Petition an den Stadtrat der Landeshauptstadt und bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.12.2018
Petition endet: 10.12.2018
Region: München
Kategorie: Bürgerrechte

...weil durch die institutionelle Verankerung gesichert ist, dass über Menschenrechte nicht nur in der Theorie geredet wird, sondern dass sie praktisch umgesetzt werden. Wie andere Städte zeigen können solche Stellen dann in Berichten darlegen, wer was wann wie (und was wer wann wo wie nicht) macht. Natürlich lassen sich Rechte schwer quantifizieren, eine erste Anlaufstelle bieten diese Berichte allerdings schon.

Noch kein CONTRA Argument.

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