88 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Felix Heinrichs
Was wir fordern:
Wir fordern einen verbesserten Lärmschutz bzw. die Reduzierung des Verkehrslärms entlang des gesamten Willicher Damm.
Welche Möglichkeiten wir sehen:
· regelmäßiger oder dauerhafter Einsatz von Geschwindigkeitsmessungen (Geschwindigkeitsdisplay und „Blitzer“) zur Abschreckung von Rasern
· Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, evtl. für einen begrenzten Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr
· Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Willicher Damm/Jakobshöhe
· Errichtung einer Lärmschutzwand am Willicher Damm zwischen Nordring und Jakobshöhe bzw. Ueddinger Straße
Durchführung weiterer möglicher Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms
Begründung
Für uns Anwohner in unmittelbarer Nähe des Willicher Damms ist die Belästigung durch Verkehrslärm sehr groß. Der Willicher Damm ist ein Zubringer zur Autobahn A44. Hier gilt – obwohl die Straße innerorts liegt – eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Diese Höchstgrenze wird jedoch in der Regel von den Autofahrern nicht eingehalten. Vor allem nachts wird diese Geschwindigkeit um bis zu 40 km/h überschritten. Der dadurch entstehende Lärm stört die Anwohner in ihrer Nachtruhe.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
18.07.2021
Petition endet:
17.10.2021
Region:
Mönchengladbach
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 18.10.2022Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
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Änderungen an der Petition
am 08.08.2021
Debatte
Die Straße ist eine Hauptachse zur Autobahn, nicht noch eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung. Es gibt jetzt schon kaum noch Hauptverkehrsachsen ohne Tempolimit. Eine Lärmschutzwand ist in Ordnung, auch feste Radarkontrollen, aber bitte kein weiteres Tempolimit auf Hauptverkehrsachsen.