Maklergebühren sollen Vermieter/Eigentümer tragen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsauschuß des Landtags

130 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

130 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsauschuß des Landtags

Der Petent fordert, dass Maklergebühren für Mietobjekte nicht länger vom Mieter getragen werden müssen.

Begründung

Der Makler arbeitet ausschließlich für den Vermieter. Er erspart dem Vermieter sich selbst um die Vermittlung seines Objektes zu kümmern zu müssen. Die Kosten des Aufwands des Vermieters sollten doch im Preis der Miete schon enthalten sein. Exemplarischer Ablauf von Seiten des Vermieters/Maklers: 1. Aufnahme des Objekts und Vorbesprechung mit eventueller Begehung 2. Inserat des Objekts im Internet und/oder Zeitung 3. Vereinbaren von Terminen mit den Miet-Interessenten 4. Abschließen des Mietvertrages 5. Zahlung der Courtage von Seitens des Mieters Der Mieter hat keinerlei Nutzen von der Tätigkeit des Maklers. Der Makler erspart dem Mieter keinerlei Arbeit. Exemplarischer Ablauf von Seiten des Mieters: 1. Durchsuche von Anzeigen im Internet und Zeitungen. Evl. Anzeige über Wohnungssuche. 2. Besichtigung der Wohnung 3. Abschließen des Mietvertrages. Warum muss der Mieter für eine Dienstleisung zahlen, die nicht ihm zugute kommt?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Petition teilen

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.06.2012
Petition endet: 02.09.2012
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie:

Es ist ganz einfach: Vereinbart A mit B, dass B für A etwas tut, für das C bezahlen soll, ist dies ein nach deutschem Recht ungültiger Vertrag zu Lasten Dritter. DIe heute übliche Regelung ist an sich illegal.

Die Maklergebühren grundsätzlich dem Vermieter/Eigentümer aufzubürden ist auch nicht angebracht. Maklergebühren sollten vom Auftraggeber getragen werden, gleich ob es sich dabei um einen Vermieter/Verkäufer handelt oder um einen der auf der Suche nach einem Miet-/Kaufobjekt ist.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern