Es ist ganz einfach: Vereinbart A mit B, dass B für A etwas tut, für das C bezahlen soll, ist dies ein nach deutschem Recht ungültiger Vertrag zu Lasten Dritter. DIe heute übliche Regelung ist an sich illegal.
Richtig so! Verkaufe ich etwas bei einem allseits bekannten Internet-Auktionshaus, so bezahle ich auch dafür Gebühren, nicht der Käufer. Gebe ich Sachen in einen Second-Hand Laden, so bekomme ich auch nicht den vollen Verkaufspreis. Wenn ich zum Händler sage: "Ich möchte, daß du meine Ware um den Preis X verkaufst." wird er mit Sicherheit antworten, daß ich dann aber nur X-Y von ihm ausbezahlt bekomme.
Die Maklergebühren grundsätzlich dem Vermieter/Eigentümer aufzubürden ist auch nicht angebracht. Maklergebühren sollten vom Auftraggeber getragen werden, gleich ob es sich dabei um einen Vermieter/Verkäufer handelt oder um einen der auf der Suche nach einem Miet-/Kaufobjekt ist.
Eine Verlagerung der Courtage vom Mieter zum Eigentümer würde für den Mieter effektiv zu Mehrkosten führen, da der Vermieter die Kosten für die Vermietung auf die Miete aufschlagen würde.
Suchenden steht es doch frei, nur maklerfreie Objekte auszuwählen. Die Marge eines Autohauses wird doch auch vom Kunden bezahlt und nicht vom herstellenden Werk.