Kulturförderungsmaßnahmen - Neuausschreibung für das Freiheits- und Einheitsdenkmal

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

92 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

92 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Rücknahme des Siegerentwurfs für das Freiheits- und Einheitdenkmal an der Berliner Schlossfreiheit - Neuausschreibung des Wettbwerbes ohne Teilnahmebegrenzungen und Abstimmung über den Siegerentwurf durch das Volk

Begründung

Am 13. April 2011 wurde der Siegerentwurf für das in Berlin auf dem Sockel des ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Denkmals geplante Freiheits- und Einheitsdenkmal der Öffentlichkeit vorgestellt. Ich muss gestehen, dass ich ob der Belanglosigkeit und der fehlenden Würde des Entwurfes einigermaßen erschüttert bin. Mehr aber noch als der meiner Ansicht nach zu Unrecht gekürte Siegerentwurf bestürzt mich der Ablauf des Wettbewerbsverfahrens, welches nach meinem Empfinden all dem widerspricht, wofür dieses Denkmal einmal stehen soll. Die Revolution von 1989 war eine Revolution, die vom Volke ausging, eine ?Revolution von unten?. Die Bürger der DDR forderten Freiheit, freie Wahlen, politische Mitbestimmung und wahrhafte Demokratie. Der mündige Bürger sollte in Zukunft die Politik bestimmen, und nicht umgekehrt. Diesem auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundsatz indes steht das Wettbewerbsverfahren für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal an der Berliner Schlossfreiheit jedoch diametral entgegen. Nicht der mündige Bürger durfte den Ausgang des Wettbewerbes mitbestimmen, sondern allein eine nicht demokratisch gewählte Jury. Nach dem Scheitern des ersten Wettbewerbs, bei der es im Übrigen noch keine Teilnahmebeschränkungen gab, wählte die Jury ihrerseits wiederum undemokratisch einige Künstler aus und betraute diese mit der Aufgabe, neue Entwürfe zu gestalten bzw. bereits eingebrachte Entwürfe zu überarbeiten. Wie bereits erwähnt, stehe ich persönlich dem vor einigen Tagen gekürten Siegerentwurf ob seiner Belanglosigkeit und Austauschbarkeit eher ablehnend gegenüber. Dennoch könnte ich mich damit abfinden, wenn die Entscheidung vom deutschen Volke und nicht von einer Jury getroffen worden wäre. Dabei ist mir wohl bewusst, dass wir in einer repräsentativen Demokratie leben und dass aufgrund eines zu hohen finanziellen und organisatorischen Aufwandes nicht alle politischen Entscheidungen durch Volkabstimmungen entschieden werden können. Ich finde es aber der Bedeutung dieses so wichtigen nationalen Denkmalprojektes angemessen, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland am Entscheidungsprozess teilhaben zu lassen. Nur so wird es ein Denkmal des Volkes. Ich bitte den Bundestag daher, den Ablauf des Wettbewerbsverfahrens noch einmal zu überdenken und das Volk mitentscheiden zu lassen, getreu dem Motto ?WIR SIND DAS VOLK?.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.04.2011
Sammlung endet: 22.06.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Sascha Breitung

    Kulturförderungsmaßnahmen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2012 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung

    Der Petent begehrt die Rücknahme des Siegerentwurfs für das Freiheits- und
    Einheitsdenkmal an der Berliner Schlossfreiheit, die Neuausschreibung des
    Wettbewerbes ohne Teilnahmebegrenzung und Abstimmung über den Siegerentwurf
    durch das Volk.

    Der Petent legt dar, dass er vom Siegerentwurf für das geplante Freiheits- und Ein-
    heitsdenkmal in Berlin wegen dessen Belanglosigkeit und fehlender Würde erschüt-
    tert sei. Zudem sei er bestürzt über das Wettbewerbsverfahren, das dem Grundsatz
    des mündigen Bürgers widerspreche, der neben Freiheit, freien Wahlen und poli-
    tischer Mitbestimmung von der Revolution von 1989 eingefordert worden sei. Die
    Entscheidung sei von einer nicht demokratisch gewählten Jury getroffen worden und
    eben nicht von den Bürgern. Er bitte daher um ein Überdenken des Verfahrens und
    eine Mitentscheidung des Volkes nach dem damaligen Motto W ir sind das Volk.

    Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.

    Zu dieser als öffentliche Petition eingereichten Eingabe sind 92 Mitzeichnungen und
    11 Diskussionsbeiträge zu verzeichnen. Unter den Mitdiskutierenden fand das Anlie-
    gen teilweise Zustimmung; das Denkmal an sich wurde jedoch vielfach ganz abge-
    lehnt, auch ironisiert oder verhöhnt.

    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung eine Stel-
    lungnahme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingeholt.
    Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme sieht das Ergebnis der parlamenta-
    rischen Prüfung folgendermaßen aus:

    Die Idee zu dem Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin geht auf die Initiative enga-
    gierter Bürgerinnen und Bürger aus Ost und West zurück, kommt also aus der Mitte
    der Gesellschaft. Das Projekt, die positiven und erfreulichen historischen Ereignisse
    der Jahre 1989/90 in Form eines neuen Denkmals zu würdigen, hat damit eine de-
    mokratische Legitimation und findet breite bürgerschaftliche Unterstützung. Dass es
    zu jedem neuen Projekt auch Gegenargumente und gegnerische Stimmen gibt, ver-
    steht sich von selbst. Dies trifft insbesondere auf den Bereich der Kultur zu, in dem
    sowohl Fragen des Geschmacks als auch der hinreichenden Notwendigkeit Diskus-
    sionspunkte bieten.

    Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages von 2007 und 2008 zur Errichtung des
    Freiheits- und Einheitsdenkmals zur Erinnerung an die friedliche Revolution von 1989
    und an die W iedergewinnung der staatlichen Einheit Deutschlands wurden mit
    großer Mehrheit gefasst. Diese Beschlüsse haben Gültigkeit. Der Petitionsausschuss
    weist darauf hin, dass es damit auf parlamentarischer Ebene einen klaren politischen
    Mehrheitswillen zur Realisierung des Denkmals gibt, dessen Ausgangspunkt jedoch
    wie dargestellt eine Bürgerinitiative war.

    Was das vom Petent kritisierte Verfahren betrifft, so handelt es sich dabei um das bei
    öffentlichen Bauvorhaben übliche klar strukturierte und transparente Wettbewerbs-
    verfahren, um den Sieger des Wettbewerbs zu ermitteln. Beide Wettbewerbsverfah-
    ren zum Freiheits- und Einheitsdenkmal wurden dementsprechend nach den gültigen
    Richtlinien für Planungswettbewerbe durchgeführt. Auslober des Wettbewerbs war
    der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien in Zusammenarbeit mit
    dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

    Im ersten Wettbewerb wurde dabei ein Verfahren gewählt, das k e i n e Beschrän-
    kung der Teilnahmeberechtigung vorsah, um eine möglichst breite Ideenfindung zu
    ermöglichen. Es gab eine große Zahl von Teilnehmern, jedoch konnte kein Entwurf
    die erforderliche Mehrheit beim Preisgericht finden, um in die zweite Stufe des Ver-
    fahrens aufgenommen zu werden. Eine Fortführung dieses Verfahrens war damit
    nicht möglich und der Auslober folgte der einstimmigen Empfehlung des Preisge-
    richts, diesen Wettbewerb zu beenden und einen neuen Wettbewerb durchzuführen.

    Als Konsequenz daraus und verbunden mit dem Ziel, den besten Entwurf für das
    Freiheits- und Einheitsdenkmal zu finden, wurde im zweiten Wettbewerb ein anderes
    Verfahren gewählt: Dieses Mal gab es in einem ersten Schritt ein offenes Bewerber-
    verfahren und danach im zweiten Schritt einen Wettbewerb nur für Künstler und Ar-
    chitekten. Auf diese Weise hoffte man besonders qualifizierte Künstler und Architek-
    ten für die Aufgabe zu gewinnen. Dieses Verfahren, mit Jury und dem beschriebenen
    Auswahlverfahren, orientierte sich an den gültigen Richtlinien für Planungswettbe-
    werbe.

    Das Preisgericht war nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe zusammenge-
    setzt, d. h. die Mehrheit der Preisrichter muss die berufliche Qualifikation der Teil-
    nehmer haben und unabhängig vom Auslober sein. Die Zusammensetzung der Jury
    wird gemäß den Richtlinien jedoch vom Auslober bestimmt und nicht demokratisch
    gewählt. Eine Volksabstimmung, wie sie sich der Petent vorstellt, ist nach den Richt-
    linien für Planungswettbewerbe ausgeschlossen. Der Petitionsausschuss weist da-
    rauf hin, dass dadurch, dass auch einige Abgeordnete des Deutschen Bundestages
    Mitglieder der Jury waren, eine repräsentative Vertretung des Volkes gegeben war.

    Ein von der Jury unabhängiges Fachgremium wählte auf der Basis von Referenz-
    projekten die Künstler aus, die am Wettbewerb teilnehmen (zweiter Schritt des Wett-
    bewerbs). Bewertungsmaßstab waren dabei vorher festgelegte Kriterien, denen alle
    Künstler gleichermaßen unterworfen waren. Dabei wurde strikt nach der Vorschrift
    zur Gleichbehandlung aller Teilnehmer vorgegangen.

    Die dann anonymisiert eingereichten Entwürfe für das Denkmal wurden von der Jury
    wieder auf der Basis von festgelegten Kriterien, die den Künstlern durch die Auslo-
    bung bekannt waren, ausgewählt. Die Entscheidung zur Auswahl von drei gleichran-
    gigen Siegerentwürfen wurde von der Jury einstimmig getroffen. Das Protokoll der
    Preisgerichtssitzung und alle eingereichten Entwürfe wurden öffentlich gemacht be-
    ziehungsweise ausgestellt, so dass die interessierte Öffentlichkeit sich informieren
    konnte.

    Das Wettbewerbsverfahren ist mit der Entscheidung des Preisgerichts rechtsgültig
    abgeschlossen. Es kann nicht erneut ausgeschrieben werden. Der Auslober hat ent-
    schieden, aus den drei Siegerentwürfen den Entwurf von Mila und Partner in Zu-
    sammenarbeit mit Sasha Waltz zu realisieren. Diese Entscheidung wurde vom Kul-
    turausschuss des Deutschen Bundestages am 13. April 2011 ausdrücklich begrüßt
    und findet mehrheitlich Unterstützung. Was die ästhetische Bewertung des Entwurfs
    betrifft, der letztendlich den Zuschlag bekam, so wird es dazu immer divergierende

    Meinungen geben. Es kann keinen Entwurf geben, der allen Bürgerinnen und Bürger
    gleichermaßen zusagt und alle überzeugt.

    Insgesamt wurde während des ganzen Verfahrens Wert auf breite parlamentarische
    Beteiligung gelegt und alle Möglichkeiten der repräsentativen Demokratie wurden
    ausgeschöpft. Ein Volksentscheid ist wie bereits dargelegt nicht möglich. Die Öf-
    fentlichkeit wurde kontinuierlich informiert.

    Der Petitionsausschuss sieht nach alledem keine Möglichkeit, das Anliegen des Pe-
    tenten zu unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfah-
    ren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
    Antrag, die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
    und Stadtentwicklung zur Erwägung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
    worden.

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