Kulturförderungsmaßnahmen - Neuausschreibung für das Freiheits- und Einheitsdenkmal

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag

92 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

92 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2011
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Nieuws

08-06-2017 13:01

Sascha Breitung

Kulturförderungsmaßnahmen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2012 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung

Der Petent begehrt die Rücknahme des Siegerentwurfs für das Freiheits- und
Einheitsdenkmal an der Berliner Schlossfreiheit, die Neuausschreibung des
Wettbewerbes ohne Teilnahmebegrenzung und Abstimmung über den Siegerentwurf
durch das Volk.

Der Petent legt dar, dass er vom Siegerentwurf für das geplante Freiheits- und Ein-
heitsdenkmal in Berlin wegen dessen Belanglosigkeit und fehlender Würde erschüt-
tert sei. Zudem sei er bestürzt über das Wettbewerbsverfahren, das dem Grundsatz
des mündigen Bürgers widerspreche, der neben Freiheit, freien Wahlen und poli-
tischer Mitbestimmung von der Revolution von 1989 eingefordert worden sei. Die
Entscheidung sei von einer nicht demokratisch gewählten Jury getroffen worden und
eben nicht von den Bürgern. Er bitte daher um ein Überdenken des Verfahrens und
eine Mitentscheidung des Volkes nach dem damaligen Motto W ir sind das Volk.

Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.

Zu dieser als öffentliche Petition eingereichten Eingabe sind 92 Mitzeichnungen und
11 Diskussionsbeiträge zu verzeichnen. Unter den Mitdiskutierenden fand das Anlie-
gen teilweise Zustimmung; das Denkmal an sich wurde jedoch vielfach ganz abge-
lehnt, auch ironisiert oder verhöhnt.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung eine Stel-
lungnahme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingeholt.
Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme sieht das Ergebnis der parlamenta-
rischen Prüfung folgendermaßen aus:

Die Idee zu dem Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin geht auf die Initiative enga-
gierter Bürgerinnen und Bürger aus Ost und West zurück, kommt also aus der Mitte
der Gesellschaft. Das Projekt, die positiven und erfreulichen historischen Ereignisse
der Jahre 1989/90 in Form eines neuen Denkmals zu würdigen, hat damit eine de-
mokratische Legitimation und findet breite bürgerschaftliche Unterstützung. Dass es
zu jedem neuen Projekt auch Gegenargumente und gegnerische Stimmen gibt, ver-
steht sich von selbst. Dies trifft insbesondere auf den Bereich der Kultur zu, in dem
sowohl Fragen des Geschmacks als auch der hinreichenden Notwendigkeit Diskus-
sionspunkte bieten.

Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages von 2007 und 2008 zur Errichtung des
Freiheits- und Einheitsdenkmals zur Erinnerung an die friedliche Revolution von 1989
und an die W iedergewinnung der staatlichen Einheit Deutschlands wurden mit
großer Mehrheit gefasst. Diese Beschlüsse haben Gültigkeit. Der Petitionsausschuss
weist darauf hin, dass es damit auf parlamentarischer Ebene einen klaren politischen
Mehrheitswillen zur Realisierung des Denkmals gibt, dessen Ausgangspunkt jedoch
wie dargestellt eine Bürgerinitiative war.

Was das vom Petent kritisierte Verfahren betrifft, so handelt es sich dabei um das bei
öffentlichen Bauvorhaben übliche klar strukturierte und transparente Wettbewerbs-
verfahren, um den Sieger des Wettbewerbs zu ermitteln. Beide Wettbewerbsverfah-
ren zum Freiheits- und Einheitsdenkmal wurden dementsprechend nach den gültigen
Richtlinien für Planungswettbewerbe durchgeführt. Auslober des Wettbewerbs war
der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien in Zusammenarbeit mit
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Im ersten Wettbewerb wurde dabei ein Verfahren gewählt, das k e i n e Beschrän-
kung der Teilnahmeberechtigung vorsah, um eine möglichst breite Ideenfindung zu
ermöglichen. Es gab eine große Zahl von Teilnehmern, jedoch konnte kein Entwurf
die erforderliche Mehrheit beim Preisgericht finden, um in die zweite Stufe des Ver-
fahrens aufgenommen zu werden. Eine Fortführung dieses Verfahrens war damit
nicht möglich und der Auslober folgte der einstimmigen Empfehlung des Preisge-
richts, diesen Wettbewerb zu beenden und einen neuen Wettbewerb durchzuführen.

Als Konsequenz daraus und verbunden mit dem Ziel, den besten Entwurf für das
Freiheits- und Einheitsdenkmal zu finden, wurde im zweiten Wettbewerb ein anderes
Verfahren gewählt: Dieses Mal gab es in einem ersten Schritt ein offenes Bewerber-
verfahren und danach im zweiten Schritt einen Wettbewerb nur für Künstler und Ar-
chitekten. Auf diese Weise hoffte man besonders qualifizierte Künstler und Architek-
ten für die Aufgabe zu gewinnen. Dieses Verfahren, mit Jury und dem beschriebenen
Auswahlverfahren, orientierte sich an den gültigen Richtlinien für Planungswettbe-
werbe.

Das Preisgericht war nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe zusammenge-
setzt, d. h. die Mehrheit der Preisrichter muss die berufliche Qualifikation der Teil-
nehmer haben und unabhängig vom Auslober sein. Die Zusammensetzung der Jury
wird gemäß den Richtlinien jedoch vom Auslober bestimmt und nicht demokratisch
gewählt. Eine Volksabstimmung, wie sie sich der Petent vorstellt, ist nach den Richt-
linien für Planungswettbewerbe ausgeschlossen. Der Petitionsausschuss weist da-
rauf hin, dass dadurch, dass auch einige Abgeordnete des Deutschen Bundestages
Mitglieder der Jury waren, eine repräsentative Vertretung des Volkes gegeben war.

Ein von der Jury unabhängiges Fachgremium wählte auf der Basis von Referenz-
projekten die Künstler aus, die am Wettbewerb teilnehmen (zweiter Schritt des Wett-
bewerbs). Bewertungsmaßstab waren dabei vorher festgelegte Kriterien, denen alle
Künstler gleichermaßen unterworfen waren. Dabei wurde strikt nach der Vorschrift
zur Gleichbehandlung aller Teilnehmer vorgegangen.

Die dann anonymisiert eingereichten Entwürfe für das Denkmal wurden von der Jury
wieder auf der Basis von festgelegten Kriterien, die den Künstlern durch die Auslo-
bung bekannt waren, ausgewählt. Die Entscheidung zur Auswahl von drei gleichran-
gigen Siegerentwürfen wurde von der Jury einstimmig getroffen. Das Protokoll der
Preisgerichtssitzung und alle eingereichten Entwürfe wurden öffentlich gemacht be-
ziehungsweise ausgestellt, so dass die interessierte Öffentlichkeit sich informieren
konnte.

Das Wettbewerbsverfahren ist mit der Entscheidung des Preisgerichts rechtsgültig
abgeschlossen. Es kann nicht erneut ausgeschrieben werden. Der Auslober hat ent-
schieden, aus den drei Siegerentwürfen den Entwurf von Mila und Partner in Zu-
sammenarbeit mit Sasha Waltz zu realisieren. Diese Entscheidung wurde vom Kul-
turausschuss des Deutschen Bundestages am 13. April 2011 ausdrücklich begrüßt
und findet mehrheitlich Unterstützung. Was die ästhetische Bewertung des Entwurfs
betrifft, der letztendlich den Zuschlag bekam, so wird es dazu immer divergierende

Meinungen geben. Es kann keinen Entwurf geben, der allen Bürgerinnen und Bürger
gleichermaßen zusagt und alle überzeugt.

Insgesamt wurde während des ganzen Verfahrens Wert auf breite parlamentarische
Beteiligung gelegt und alle Möglichkeiten der repräsentativen Demokratie wurden
ausgeschöpft. Ein Volksentscheid ist wie bereits dargelegt nicht möglich. Die Öf-
fentlichkeit wurde kontinuierlich informiert.

Der Petitionsausschuss sieht nach alledem keine Möglichkeit, das Anliegen des Pe-
tenten zu unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfah-
ren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung zur Erwägung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.


Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen