Gesundheit

Krankenhausreform - Beschluss! erst nach Durchführung und Berücksichtigung einer Auswirkungsanalyse

Petition richtet sich an
Bundesregierung

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104 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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Petition richtet sich an: Bundesregierung

Die vom BMG vorangetriebene Krankenhausreform wurde vergangene Woche vom Bundestag beschlossen. Eine Auswirkungsanalyse über die Folgen für die flächendeckende Versorgung ist im Vorfeld nicht erfolgt oder wurde nicht veröffentlicht. Eine eventuelle Fehlsteuerung kann so nicht ausgeschlossen werden.

Begründung

Eine derartige entscheidende Veränderung in der deutschen Daseinsvorsorge dürfte nach der schon einsetzenden, kalten Insolvenz vieler Krankenhäuser, unumkehrbar sein. Eine Umsetzung ohne fundierte Auswirkungsanalyse ist fahrlässig. Zusätzlich sollen die Kosten für die erforderliche Transformation anteilig von den GKV Mitgliedern getragen werden ohne das die Versicherten Kenntnisse davon haben, welche Veränderungen auf sie zu kommen. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat scheint dringend geboten.
Quellenangaben:
Bundesgesundheitsministerium
Bundestag beschließt Krankenhausreform | BMG

Deutscher Bundestag
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-krankenhausversorgung-1024614

Deutsches Ärzteblatt
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155156/Knappe-Abstimmung-zur-Krankenhausreform-im-Bundesrat-erwartet?nicht

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Jörg-Uwe Schulz aus Engelskirchen
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.10.2024
Petition endet: 21.04.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

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Warum Menschen unterschreiben

Eine derartige entscheidende Veränderung in der deutschen Daseinsvorsorge dürfte nach der schon einsetzenden, kalten Insolvenz vieler Krankenhäuser, unumkehrbar sein. Eine Umsetzung ohne fundierte Auswirkungsanalyse ist fahrlässig.
Schon schlimm genug: die Politik vergisst ihre Bürger.

Krankenhäuser dürfen keine Wirtschaftsunternehmen sein
Krankenhäuser müssen dem Allgemeinwohl der Menschen verpflichtet sein
...und das auch bei sozialen Arbeitsverhältnissen für die da tätigen Personen

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