Erfolg
Gesundheit

Krankenhaus-Reform? So nicht!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Soziales und Gesundheit, Bundesminister Herr Gröhe

908 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Bundesministerium für Soziales und Gesundheit, Bundesminister Herr Gröhe

Wir verfügen in Deutschland über eins der besten Gesundheitssysteme der Welt. Die geplante Krankenhausreform, die bereits im Oktober 2015 im Deutschen Bundestag beschlossen werden soll, führt dazu, dass die Krankenhausstandorte vor allem in ländlichen Gebieten in ihrer Existenz massiv gefährdet werden. Die geplante Gesetzgebung führt dazu, dass die patientennahe Versorgung mit Krankenhausleistung nicht mehr flächendeckend gewährleistet werden kann. Die vom Gesetzgeber gewollte Zentrumbildung führt dazu, dass die Krankenhausleistungen - wie sie jetzt dem Bürger zur Verfügung stehen - nicht mehr gegeben sind und eingeschränkt werden. Aufgrund von Standortschließungen müssen die Patienten weitere Wege in Kauf nehmen und das jetzige Leistungsversprechen von zügigen Operationsterminen und Behandlungsabläufen kann nicht mehr eingelöst werden. Es kann zu Rationierungen von Krankenhausleistungen kommen.

Begründung

Zum 01.01.2017 soll der Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 % jeder abgerechneten DRG (Fallpauschale) ersatzlos wegfallen. Damit wird die wirtschaftliche Basis der Krankenhäuser weiter eingeschränkt. Die Behandlung von ambulanten Notfällen ist massiv unterfinanziert. Die Krankenhäuser erhalten 30 € pro Fall. Die tatsächlichen Kosten pro ambulanter Notfallbehandlung belaufen sich auf ca. 120 € im Krankenhaus. Bereits heute muss diese Lücke in den Häusern querfinanziert werden. Die Kalkulation der Fallpauschalen (DRG’ s) berücksichtigt nicht die tatsächlichen Kosten, die bei der Behandlung entstehen. Vor allem werden die Personalkosten, die im Krankenhaus bei ca. 70 % der Fixkosten liegen, nicht komplett berücksichtigt. Das vorgesehene Pflegestellenförderprogramm ist nicht durch finanziert und führt zu Mehrkosten in den Krankenhäusern aufgrund des geforderten Eigenanteils.

Die geplanten Qualitätszuschläge und -abschläge führen zur weiteren Verunsicherung bei den Krankenhausmitarbeitern und zur Erhöhung des bürokratischen Aufwands, dass mehr Personal benötigt wird.

Erwartungen an eine Krankenhausreform:

Die jeweiligen tariflichen Steigerungen der Personalkosten müssen zu 100 % den Krankenhäusern refinanziert werden. Entweder durch entsprechende Zuschläge zu den bestehenden 1196 Fallpauschalen oder einer Vollkosten-Kalkulation der jeweiligen DRG. Der Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 % muss erhalten bleiben. Der Landesbasisfallwert darf nicht mengenabhängig reduziert werden (gedeckelt). Die jährlichen Kostensteigerungen müssen den Krankenhäusern zu 100 % refinanziert werden. Die Krankenhäuser leisten bereits jetzt eine qualitätsgerechte, auf höchstem Niveau angelegte Arbeit am Patienten. Nur mit einer Reform, die diesen Namen auch verdient, sind die Krankenhäuser auch zukünftig in der Lage ihr Leistungsversprechen den Bürgern gegenüber einlösen zu können. Das Gesetz darf nicht dazu führen, das Standorte geschlossen werden und die Krankenhausleistung für den Bürger eingeschränkt wird. Die Bereitstellung und Versorgung mit stationärer Krankenhausleistung muss auch zukünftig eine Aufgabe der Daseinsvorsorge des Staates bleiben. Jeder von uns kann betroffen sein.

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen mit Ihrer Unterschrift, dass die geplante Krankenhausreform so nicht zum Gesetz wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.09.2015
Petition endet: 02.11.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer der Petition. Wir haben es auf vielfältige Art und Weise doch geschafft mit Euerer/Ihrer Unterstützung, dass der Gesetzgeber am 05.11. 2015 das ursprüngliche Gesetzvorhaben durch mehr als 42 Änderungsanträge so geändert hat, dass die Beschlussfassung zum o.g. Termin im Sinne der Krankenhäuser erfolgt ist. Mit dem KHSG in dieser geänderten Fassung zum 01.01. 2016 können wir "Leben". Natürlich sind auch Dinge noch offen geblieben. Aber die genannten Hauptkrtikpunkte wurden "entschärft" bzw. gänzlich zurück gezogen (nicht mehr im Gesetz enthalten).Der Einsatz hat sich gelohnt. Vielen Dank dafür.
    Mit herzlichen Adventsgrüßen verbleibt

    Stephan Lazarides

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