03.09.2015, 16:33
Neue Begründung: Zum 01.01.2017 soll der Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 % jeder abgerechneten DRG (Fallpauschale) ersatzlos wegfallen. Damit wird die wirtschaftliche Basis der Krankenhäuser weiter eingeschränkt. Die Behandlung von ambulanten Notfällen ist massiv unterfinanziert. Die Krankenhäuser erhalten 30 € pro Fall. Die tatsächlichen Kosten pro ambulanter Notfallbehandlung belaufen sich auf ca. 120 € im Krankenhaus. Bereits heute muss diese Lücke in den Häusern querfinanziert werden. Die Kalkulation der Fallpauschalen (DRG’ s) berücksichtigt nicht die tatsächlichen Kosten, die bei der Behandlung entstehen. Vor allem werden die Personalkosten, die im Krankenhaus bei ca. 70 % der Fixkosten liegen, nicht komplett berücksichtigt. Das vorgesehene Pflegestellenförderprogramm ist nicht durch finanziert und führt zu Mehrkosten in den Krankenhäusern aufgrund des geforderten Eigenanteils.