Region: Köln
Familie

Kölner Jugendamt auf die Benachteiligung von Vätern prüfen.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister
2 Unterstützende 1 in Köln

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

2 Unterstützende 1 in Köln

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Berichte des Jugendamtes an das Familiengericht der letzten 12 Monate sollen rückwirkend geprüft werden, ob sie im Endeffekt pro‐Mutter oder pro‐Vater waren, ob es also Sexismus im Kölner Jugendamt gibt. Wenn 60% oder mehr der Berichte pro-Mutter geschrieben sind, gibt es hier ein Problem.

Begründung

Viele Trennungs-Vater die wegen Fragen im Umgang oder Sorgerecht vor das Familiengericht gehen ahnen, dass es schwierig wird, dass es dort möglicherweise „Tendenzen“ gibt. Aber dies könnte sehr bald ein Ende haben.

Familienrichter verlassen sich in Ihren Urteilen meist auf den Bericht des Jugendamtes. Vermutlich wird es kaum ein Urteil geben, in dem der Richter dem Jugendamt widerspricht, also etwas Gegenteiliges entscheidet. Und auch wenn ein Richter die Parteien auf eine Einigung im Gerichtssaal drängt, so wird dies nie ganz anders aussehen, als der Bericht des Jugendamtes es erlaubt. Wie man es auch betrachtet: der Bericht des Jugendamtes bestimmt maßgeblich den Ausgang des Verfahrens.

Beispiel: die Eltern sind getrennt und das Kind lebt meist bei der Mutter. Die Mutter meldet das Kind an einer weit entfernten Grundschule an und sagt dort sogar, sie hätte das Einverständnis des Vaters. Der Vater findet für das gemeinsame Kind die Grundschule direkt vor der Haustüre der Mutter besser und geht mit vielen Argumenten deshalb vor Gericht. Das Jugendamt stimmt in seinem Bericht an das Gericht den vielen Gründen das Vater zu, sagt aber im letzten Absatz, dass die Mutter schlecht gelaunt wäre, wenn das Kind auf die lokale Schule gehen solle und dass die Mutter diese schlechte Laune dann am Kind auslassen würde. Das Jugendamt spricht sich dann für die getroffene Entscheidung der Mutter aus. Ein pro-Mutter-Bericht also, der als solcher in der Auswertung auftauchen würde. Alternativ hätte das Jugendamt hier auch zu dem Schluß kommen können, dass die Mutter, als eine gute Mutter, die Vorteile der lokalen Schule akzeptieren muß, oder dass die Mutter eine schlechte Mutter ist, weil sie das gemeinsames Sorgerecht ignoriert und sie solle deshalb das Sorgerecht verlieren. Oder dass die Mutter eventuelle schlechte Laune mit einem Psychologen besprechen soll, oder dass die Mutter nur an sich denkt, statt an das Kind.

Bei solchen Berichten kann man als Jugendamt zu beliebigen Ergebnissen kommen. Man kann jeden Bericht so schreiben, dass er für den Vater, oder für die Mutter spricht, denn die Thematik erlaubt viele Spekulationen und Gedankengänge. Man könnte vorgeben, ob der Bericht pro-Mutter oder pro-Vater sein soll und man wird einen umfassenden Bericht bekommen, mit dem gewünschten Ergebnis. Dabei kann der andere Elternteil gerne auch positiv beschrieben werden, das wirkt dann ausgeglichen oder professionell, Hauptsache man bekommt die Kurve zur ursprünglichen Fragestellung und liefert dort dann eine Begründung für das gewünschte Ergebnis.

Die Berichte des Jugendamtes sollen untersucht werden und somit feststellt werden, wieviel Prozent der Berichte pro-Mutter bzw. pro-Vater sind. Und vor dem Hintergrund der Beliebigkeit in den Formulierungen solcher Berichte, darf es nur wenig Abweichungen von 50:50 bei pro-Mutter bzw. pro-Vater geben. Alles, was etwas weiter von 50% entfernt ist, ist statistisch gesehen wohl nur mit Sexismus, grundsätzlichen Tendenzen und Vorgaben zu erklären. Bei 60% der Berichte in einer Richtung, ist dies bereits eine klare Aussage. Aber es werden wohl sogar deutlich mehr sein, die eine ehrliche Auswertung zutage bringen wird.

Und wenn diese Auswertung in Köln erfolgt ist, gibt es keinen Grund, warum andere Städte dies nicht auch tun sollten. Und im Resultat wird man zukünftig mit so etwas wie Kennzahlen oder Qualitätsmanagement oder Gleichstellungsbeauftragten arbeiten müssen, um Gleichberechtigung, also Grundgesetz Artikel 3, bei den Berichten der Jugendämter sicherzustellen.

Damit würde man dann zukünftig in familiengerichtliche Verfahren gehen und deutlich sicherer sein, dass es keine „Tendenzen“ gibt. Wenn es dort dann weiterhin „Tendenzen“ gäbe, so würde dies in den Richtern liegen und man würde dort die selbe Untersuchung starten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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