468 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Hamburgische Bürgerschaft
Leben. Ohne Angst. Sicherheit ist eines der wichtigsten Grundbedürfnisse des Menschen.
Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstößt, wurden und werden Gewaltverbrecher, denen unterschiedlich hohe Rückfallquoten bescheinigt werden, in die Freiheit entlassen.
Der Hamburger Senat richtete eine zentralisierte Unterbringung für Ex-Sicherungsverwahrte mitten in einem Wohngebiet in Hamburg-Jenfeld ein.
Wir wehren uns gegen diese Senatsentscheidung und verlangen die Schließung dieser Einrichtung sowie den Verzicht auf weitere Zentralisierungen in Wohngebieten.
Weitere Informationen auf https://www.wohnen-auf-eigene-gefahr.de/
Begründung
Anknüpfend an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4. Mai 2011 die Justiz vor große Aufgaben gestellt.
Dies erfordert ein völliges Umdenken, denn es ist mit diesem Urteil ein grundlegender Wandel vollzogen worden. Eine unendliche Sicherungsverwahrung soll zukünftig durch Therapie in Vollzugslockerung übergehen. Entgegen der gängigen Praxis geht man jetzt davon aus, das jeder durch Behandlung und Therapie zu erreichen ist. Das in der Praxis gängige Modell des "Wegsperrens" darf zukünftig nicht mehr angewandt werden. Neben der Herausstellung des Abstandsgebotes verlangt das Verfassungsgericht zukünftig einen sinnvollen Behandlungsvollzug. Es betont die Behandlungsnotwendigkeit sowohl im Strafvollzug, als auch in der Sicherungsverwahrung, "niemand darf mehr zurückgelassen werden". Im Vollzug muss eine Qualitätsverbesserung eintreten. Die Durchführung von Lockerungsgeboten und auch Entlassungsvorbereitungen wird durch das Urteil für die Zukunft festgelegt.
Experten machen sich viele Gedanken über ein zukünftiges Therapiekonzept das von Anbeginn schon in der Strafhaft die Weichen auf eine spätere Entlassung stellt. Die vielen verschiedenen Arten der Sicherungsverwahrung mit denen in der Vergangenheit nur Löcher gestopft wurden, müssen nun ein Ende haben. Es werden Überlegungen angestellt, ob das "Aufeinanderhocken" von Sicherungsverwahrten das Sozialverhalten so reduziert, dass sie nicht mehr miteinander sprechen - geschweige denn mit irgend einem Anderen. Es muss neu überdacht werden, ob einzelne eine Gruppe zum Platzen bringen, weil sie unverträglich für die Gruppe sind. Nur wenige sind zur Zeit in der Lage, soziale Absprachen miteinander zu treffen, sie sind eigentlich kaum gruppenfähig.
Die Experten diskutieren die gescheiterten Versuche einer Zusammenlegung von problematischen Persönlichkeiten auf engstem Raum und die Aussage von Vollzugspraktikern, die da lauten: "Um Gottes Willen, bloß keine reinen Sicherungsverwahrungseinrichtungen".
Wenn man zu viele Sicherungsverwahrte, schwierige Persönlichkeiten, auf einem "Haufen" hat, dann platzt irgendwann das Anstaltsklima und dann ist keine Behandlung der Personen mehr möglich.
Es wird für sinnvoll gehalten, eine Expertenkommission einzurichten, die bundesweit die neu erforderlichen Standards festlegt. Das Bundesverfassungsgericht fordert schließlich die turnusmäßige Überprüfung der Probanden, ob regelhaft eine psychische Erkrankung vorliegt, die eine weitere Sicherungsverwahrung zulässig macht. Diese ärztlichen Gutachten entscheiden über die Verwahrung oder Entlassung der Personen. Das bei all diesen Personen von einer Persönlichkeitsstörung auszugehen ist, wird regelhaft unterstellt.
Insbesondere die "Altfälle" stellen die Justiz und Bevölkerung vor große Herausforderungen, da in der Vergangenheit gerade nicht die jetzt erforderlichen Standards angewandt wurden. Viele der Sicherheitsverwahrten wurden in der Vergangenheit nicht oder nicht ausreichend therapiert und somit eben nicht auf eine Entlassung vorbereitet. Trotzdem steht bei vielen dieser Altfälle eine Entlassung aufgrund von rechtlichen Mängeln an, bundesweit könnten dies in den nächsten Jahren bis zu 500 Personen sein.
Den Personen werden bis zu 26% Rückfallquote und zum Teil Untherapierbarkeit bescheinigt.
Wieder vertreten Experten und Insider sehr deutlich die Auffassung, dass weder Polizei noch Justiz diese Situation von Heute auf Morgen bewältigen können.
Genau an dieser Stelle beginnt der Hamburger Senat seine eigene Suppe zu kochen und schafft für die nicht vorbereiteten Altfälle eine zentralisierte Einrichtung in einem Wohngebiet.
Das was von Experten als die richtige Unterbringungsform von aktuellen und zukünftigen Sicherungsverwahrten in Frage gestellt wird, wird hier ohne jede Erfahrung bei Ex-Sicherungsverwahrten umgesetzt, dies sogar in einem Wohngebiet mit vielen Kindern, Kindergärten, Schulen und zu Lasten der Anwohner. Es entsteht ein "Freigängerknast" zum Teil sogar gegen die Überzeugung der völlig unvorbereiteten Ex-Sicherheitsverwahrten und deren Anwälten.
Aus finanzpolitischen Gründen wird hier ein Alleingang des Hamburger Senats vorangetrieben und die Sicherheit und Freiheit der Anwohner auf das fahrlässigste gefährdet. Protesten der Bevölkerung wird mit der Aussage, "eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht“ und der von Olaf Scholz geprägten Basta-Politik begegnet. Transparenz scheint ein grundsätzliches politisches Problem zu sein. Der Hamburger Senat lädt zu Informationsgesprächen und stellt dabei die beteiligten Personen vor vollendete Tatsachen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
18.03.2012
Petition endet:
17.06.2012
Region:
Hamburg
Kategorie:
Sicherheit
Debatte
Wäre eine zentrale Unterbringung von EX-SV. Häftlingen nicht förderung von Bandenbildung oder bildung einer kriminellen Vereinigung.Das ist doch nicht möglich oder ? Der Hamburger Senat wird doch nicht etwa etwas illegales beschliessen wollen.Also die Herrn Senatoren kommen Sie mit vernünftigen Argumenten, dann findet sich die Lösung viel schneller.Den irgendwo müssen Die EX-SV. Leute ja bleiben.