Gesundheit

Keine Bewegungseinschränkungen wegen Corona

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss Rheinland-Pfalz
2 Unterstützende 0 in Rheinland-Pfalz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterstützende 0 in Rheinland-Pfalz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der Landtag Rheinland-Pfalz möge beschließen, daß die Corona-bedingte Bewegungseinschränkungen, welche derzeit für die Bewohner des Stadtkreises Worms umgesetzt sind, aufgehoben werden.

Begründung

Es verstößt gegen das Grundbedürfnis der Bewegungsfreiheit und die Menschenwürde, sowie gegen das Grundgesetz, wegen Corona Bewegungseinschränkungen zu verhängen.
Es ist eher zu erwarten, daß bezüglich der Umsetzung des Bewegungsradius von 15 km weitere Land- und Stadtkreise folgen. Ebenso besteht die Möglichkeit, daß der Bewgungsradius weiter eingeschränkt wird.
Bewegungseinschränkungen sind kein geeignetes Mittel, um die Corona Infektionszahlen einzudämmen. Sich 2, 10, 15, 25 oder 300 km entfernt vom Wohnort aufzuhalten hat keinen Einfluß auf das Infektionsgeschehen.
Vielmehr sind es die zwischenmenschlichen Kontakte welche das Infektionsgeschehen beeinflussen. Zwischenmenschliche Kontakte sowie der Aufenthalt in einer Entfernung zum Wohnort über15 km haben wenig miteinander zu tun, so daß die Maßnahmen eher auf die zwischenmenschlichen Kontakte abspielen müssen als auf die Verhinderung eines Aufenthaltes in mehr als 15 km Entfernung vom Wohnort.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona müssen darauf abzielen, zwischenmenschliche Kontakte zu reduzieren oder vermeiden. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen auf den Schutz vor einer Ansteckung mit Corona abzielen, wie Schutzmasken, Desinfektionsmittel und Trennwände.
Das ansammeln gvon Menschen ist mittels anderer Maßnahmen zu unterbinden wie einer Bewegungseinschränkung, wobei von einer Bewegungseinschränkung auch Aktivitäten betroffen sind bei denen das Risiko des weiter verbreiten des Corona Virus geringer ist als z.B. innerhalb eines Wohnblocks, wo es im Treppenhaus zwangsläufig zu nahen Begegnungen und auch zum Smal Talk kommt.
Auf einem Feldweg spazieren gehen, bzw. Rad zu fahren oder auch Kraftfahrzeuge zu führen ist mehr als 15 km entfernt vom Wohnort untersagt, bzw. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gestattet, obwohl hiervon kein Infektionsrisiko ausgeht.
Wenn Menschen nicht weg dürfen und viele Aktivitäten, welche diese Menschen normalerweise nachgehen würden nicht möglich sind, treffen sich diese mit Freunden und Bekannten, was in Privatwohnungen nahezu unkontrolliert möglich ist. Dadurch werden zwischenmenschliche Kontakte gefördert.
Dazu führen Bewegungseinschränkungen, wenn es zahlreiche Ausnahmen gibt und allem voran, wenn diese lokal sind, auch zu nicht einfach zu beantwortenden Rechtsfragen.
Was ist, wenn man innerhalb des erlaubten Bewegungsradius vom Wohnort in einen Bereich gelangt in welchem es keine Bewegungseinschränkung gibt? Wenn man innerhalb des erlaubten Bewegungsradius das Gebiet der Gültigkeit dieser Verordnung verläßt? Dazu gibt es Menschen, welche mehrere Wohn- oder Aufenthaltsorte haben.
Insgesamt können Bewegungseinschränkungen, egal ob generell wobei es immer Ausnahmen gibt oder ob nur regional, zwischenmenschliche Kontakte kaum oder garnicht verhindern, denn es besteht dennoch die Möglichkeit sich mit anderen zu treffen. Sie fördern zwischenmenschliche Kontakte eher.
Andererseits ist es aber auch nicht ausgeschlossen, daß Menschen trotz wichtiger Angelegenheiten wie eines dringenden Arzttermins der ja weiter möglich wäre, aufgrund des nachvollziehbaren Bedürfnisses keinem Polizeibeamten nachweisen zu müssen warum sie sich mehr als 15 km entfernt vom Wohnort aufhalten, auf diese wichtige Angelegenheit verzichten.
Dazu führen Bewegungseinschränkungen aufgrund der notwendigen Kontrollen auch zu unnötig Ausgaben für Ordnungskräfte, obwohl die aufgewendeten Mittel an anderer Stelle wie der Impfstoff-Entwicklung besser einzusetzen wären.
Auch führen Kontrollen zu unnötigen Kontakten, nämlich zwischen Ordnungskräften und Bürgern. Darüber hinaus ist es einigen Menschen schon förmlich zum Hobby geworden, Ordnungskräften ins Gesicht zu spucken und „Ich habe Corona“ zu rufen.
Darüber hinaus führen Bewegungseinschränkungen wegen der dadurch bedingten Bußgelder zu einer hohen Flut an Widersprüchen und Klagen wodurch es zu einer unnötigen Arbeitsbelastung von Ordnungsbehörden und Gerichten kommt, welche sich mit wichtigeren Angelegenheiten wie der Bekämpfung von Verbrechen befassen sollten.
Bewegungseinschränkungen verfehlen das Ziel der Reduzierung zwischenmenschlicher Kontakte in und bezwecken eher das Gegenteil.
Bei Bewegungseinschränkungen zur Corona Bekämpfung handelt es sich um einen massiven Verstoß gegen die Menschenwürde und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland welches ja gerade die Bewegungsfreiheit im gesamten Geltungsbereich zusichert.
Die Bekämpfung von Corona kann diesen massiven Verstoß gegen die Menschenwürde sowie das Grundgesetz keineswegs begründen.
Gegen das Grundbedürfnis der Bewegungsfreiheit und somit gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sowie darüber hinaus gegen die Menschenwürde verstoßende Bewegungseinschränkungen sind für ungeeignet, unverhältnismäßig und unrechtmäßig einzustufen und aufzuheben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern