Region: Bayern
Bildung

Keine Auflösung von Ganztagsklassen durch Klassenzusammenlegung

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag / Ausschuss für Bildung und Kultus / Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
509 Unterstützende 458 in Bayern

Die Petition wurde abgeschlossen

509 Unterstützende 458 in Bayern

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 17.01.2024
  4. Dialog
  5. Beendet

Wir fordern, dass ein bestehendes Ganztagesangebot durch eine Klassenzusammenlegung nicht gefährdet werden darf!
In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Februar 2020, Az. IV.8-BO4207.1-6a.10 155, Gebundene Ganztagsangebote an Schulen, heißt es im Passus 2.1.2.6:
"Soweit die Personalausstattung von Schulen mit Lehrerstunden bezogen auf die jeweilige Klassenzahl erfolgt, darf die Einrichtung von Ganztagsklassen zu keiner höheren Zahl an Klassen in der betreffenden Jahrgangsstufe führen, als sich bei der Klassenbildung nach der Schülerzahl in der Jahrgangsstufe gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen für die Klassenbildung ohne die Ganztagsklasse ergeben würde."
Dieser Passus bedeutet in der Praxis, dass ein bestehendes Ganztagsangebot aufgelöst werden kann, wenn ein Kind umzieht.
Beispiel Grundschule an der Klenzestraße 48, München, Klassenbildung im kommenden Schuljahr 2023/2024:
Hier wurde vom Schulamt dreieinhalb Wochen vor Beginn der Sommerferien die Zusammenlegung der 4 Parallelklassen der zukünftigen 3. Jahrgangsstufe mit in 3 Parallelklassen angeordnet, da sich die Kinderzahl von 85 auf 84 reduziert hat. Eine seit zwei Jahren gewachsene, einwandfrei funktionierende Ganztagsklasse mit 20 Kindern kann daher in der 3. Jahrgangstufe nicht weitergeführt werden, da sonst die zwei Halbtagsklassen die maximal zulässige Zahl von 28 Kindern überschreiten. Es müssen also 3 Halbtagsklassen zu je 28 Kindern sein.
Die Problematik ist nicht neu. In einer Hilpoltsteiner Grundschule bangten die Familien bereits 2015 um die Streichung des Ganztagszugs. Der damals amtierende Bürgermeister Markus Mahl (SPD) forderte: „Wenn ich gebundene Ganztagsklassen will, muss ich auch verlässliche Rahmenbedingungen für die Schule und vor allem für die Eltern schaffen.“ „Dieser Passus muss raus.“ (Quelle: Lotteriespiel um Ganztagsklasse (donaukurier.de))
Geändert hat sich nichts.
Wir fordern, dass ein bestehendes Ganztagesangebot durch eine Klassenzusammenlegung nicht gefährdet werden darf!

Begründung

Der Passus 2.1.2.6 in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus , Az. IV.8-BO4207.1-6a.10 155, Gebundene Ganztagsangebote an Schulen setzt die Schüler und Schülerinnen und auch die Familien einer Willkür aus, bei dem sich die Frage stellt, wie dies denn in dieser Form guten Gewissens überhaupt angeboten werden kann?
Wenn ein vorrangiges Ziel der bayerischen Staatsregierung der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten ist, muss sie auch verlässliche Rahmenbedingungen schaffen.
In diesem Rahmen kann kein vernünftiges pädagogisches Ganztageskonzept über die vierjährige Grundschulzeit erstellt werden.
Die Kinder müssen sich plötzlich und völlig unvorhersehbar nicht nur an neue Lehrkräfte und Mitschüler, sondern auch an eine komplett neue Schulform anpassen. Ohne Rücksicht auf die erheblichen Auswirkungen auf die schulische, soziale sowie emotionale Entwicklung der betroffenen Kinder. Die zuständige Lehrkraft hat hier auch kein Mitspracherecht, dies wird vom Schulamt aufgrund der Schülerplanzahlen entschieden.
Die Familien werden unvermittelt und ohne Vorwarnung vor die fast unlösbare Betreuungssituation gestellt vor den Sommerferien noch einen Betreuungsplatz zu finden. Jeder der sich auf ein Ganztagesangebot in der Grundschule einlässt geht davon aus, dass dieses auch vier Jahre lang besteht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Liane Fernandes aus München
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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    Der Petitionsausschuss hat das Anliegen der Petition geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass es bereits teilweise aufgegriffen wurde.
    In der Erklärung wird auf die verschiedenen Kompetenzbereiche der Schulämter und der einzelnen Schulen selbst, als auch auf alternativen Möglichkeiten verwiesen.
    Die Stellungnahme des Petitionsausschusses finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen BI.0049.19 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition


  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition

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