Bürgerrechte

Kein Rechtsfriede ohne Grundrechte!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht

291 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

291 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht

Nach zwölf Jahren Sanktionen der Jobcenter hat es am 15. Januar 2019 endlich eine Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes darüber gegeben. Sie wäre aber nicht möglich gewesen ohne das Engagement und den Aktivismus unterschiedlichster Initiativen und Einzelpersonen im ganzen Bundesgebiet.

Die Verhandlung, die wir intensiv verfolgt haben, hat bei uns die große Sorge ausgelöst, daß die Grundrechte Erwerbsloser übergangen werden. Stattdessen fokussierte die Verhandlung auf Sachverhalte, die für eine Überprüfung der Sanktionen am Maßstab der Grundrechte irrelevant sind.

Begründung

Nun stehen Erwerbslose und andere unterfinanzierte Personen und Haushalte seit Jahren völlig zu Unrecht in dem Ruf, daß sie / wir eigentlich nur mal endlich ernst genommen werden wollen und sich auch ohne reale Interessenvertretung und ohne Grundrechte abspeisen lassen. Dieser Irrtum hat schon zu schweren politischen Verwerfungen geführt und dauert offenkundig weiter an.

Wir machen darauf aufmerksam, daß es auch mit dem anhängigen Verfahren nicht möglich sein wird, mit den betroffenen Personengruppen Frieden zu schließen ohne deren Grundrechte zu schützen. Wir warnen alle Verfassungsorgane davor, sich in dieser Hinsicht weiterhin Illusionen zu machen.

Wir haben uns jahrelang mit gewaltfreien Mitteln gegen die Sanktionen der Jobcenter engagiert und bestehen darauf, unser Engagement auch in Zukunft gewaltfrei zu halten. Dementsprechend bestehen wir auch darauf, daß das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe nachkommt und seine eigene Rechtsprechung aus 2010, 2012 und 2014 zur Grundlage der Entscheidung über Sanktionen macht. Selbstverständlich können und werden wir anderenfalls nicht unsere Positionen zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen aufgeben oder aufhören, gegen Sanktionen zu klagen.

Das könnten wir uns im Übrigen schon aus wirtschaftlichen Erwägungen gar nicht leisten.

Erstunterzeichnende:

Christel T., Prozeßbeobachterin

Steffi Burck, Prozeßbeobachterin

FriGGa Wendt, Veranstalterin der Kundgebung vor dem BVerfG

Ausführlichere Analyse: http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/01/sanktionen_christel2019.pdf

Artikelsammlung zur Verhandlung des BVerfG über Sanktionen vom Jobcenter: http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/

Das maßgebliche Urteil des BVerfG aus 2010: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.01.2019
Petition endet: 22.07.2019
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Bettina Kenter-Götte, Schauspielerin, Synchronsprecherin und Autorin des Aufklärungsbuches HEART'S FEAR, hat auch unterzeichnet und per Email diese Zeilen geschickt:

    **Sobald du das Land der Agenda 2010 betrittst, die Schreckenskammer namens „Hartz IV“, bist du nicht mehr gleich unter Gleichen; bist du schutzlos, verachtet, entrechtet; stehst außerhalb des Gesetzes; gehörst nicht mehr dazu.**

    Anders als andere darfst du deine Arbeit nicht mehr frei wählen; wirst in Maßnahmen und „Arbeitsgelegenheiten“ gezwungen.
    Anders als andere darfst du dich nicht mehr frei bewegen, musst eine staatliche Genehmigung einholen, sobald du auch nur für eine Nacht deinen Wohnort verlässt. Anders als die Wohnungen anderer, ist deine nicht mehr geschützt vor... weiter

  • Anderthalb Stunden haben Alex, Theo und ich für den Podcast gesprochen - und sind noch lange nicht fertig.

    Hier ist der Podcast: h4podcast.de/feed/mp3/

    Und die Homepage h4podcast.de/

Nicht der Arbeitslose ist pervers, sondern das Wirtschaftssystem und der Arbeitsbegriff, unter dem alle leben.

Wenn vom Bundesverfassungsgericht etwas gesprochen wird,ist es zu akzeptieren. Die werden schon wissen was richtig ist und was die für richtig halten,gilt dann auch... zumindest für den Bürger (sonst hätten wir ja Anarchie) ... aber ob das für die Sozialgerichte und die Jobcenter dann auch gilt? Muss die Gewaltenteilung unter sich ausmachen. Sanktionen müssen abgesehen davon überhaupt sein,denn wo kämen wir hin,wenn alle "arbeiten" wie sie wollen? Strafe tut not - Arbeitslose müssen erzogen werden!Nur die Erziehungsmethode muss v.Bewerbern wg.berufl.Integration verschwiegen werden.

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