132 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Bürgermeister Holger Albrich
Ein Gewerbegebiet mitten im Ort bereitet uns große Bedenken. Dieses Gewerbegebiet ist inmitten eines Naherholungsgebietes und Naturschutzgebietes geplant. Des Weiteren werden in anderen Städten / Gemeinden Umgehungsstraßen geplant / gebaut, um den Verkehr aus den Ortschaften zu bekommen und Gewerbegebiete außerhalb der Ortschaften geplant und errichtet. Warum wird in Hohenhaslach genau das Gegenteil beschlossen? Das Gewerbegebiet kann nur über den Lochweg durch einen Teil des Wohngebietes erreicht werden. Dort ist heute bereits ein reges Verkehrsaufkommen, welches noch verschärft würde.
Dadurch werden nicht nur die Anwohner der Schießmauer- Klingenstraße sowie alle betroffenen Verkehrswege des Lieferverkehrs stärker belastet, sondern auch der Kindergarten-/Schulweg erheblich gefährlicher. Es ist bereits heute teils schwer, aus dem Wohngebiet auf die Ochsenbacher Straße zu gelangen, wenn Busse, LKWs und PKWs von der Ochsenbacher Straße in die Schießmauerstraße einbiegen. Dies würde durch den entstehenden Verkehr des Gewerbegebietes nochmals erschwert und sicherlich zu Problemen führen. Eine Sanierung der betroffenen Straßen wird darüber hinaus auch beinahe unmöglich!
Weitere Punkte, die gegen das geplante Gewerbegebiet sprechen:
- Erhöhung des Vekehrsaufkommens statt Schaffung von Umgehungsstraßen
- Kindergarten und Schulweg wird deutlich gefährlicher (Kinder sind keine Erwachsenen und aus dem LKW schwerer zu erkennen!)
- Sanierung von Straßen beinahe unmöglich
- Gefahr auslaufender, umweltschädigender Substanzen direkt an einem Naturschutzgebiet!
- Lärm-/Geruchsbelästigung der Anwohner um das Gewerbegebiet (Die "Kessellage" des Gewerbegebietes verstärkt die Lärm- und Geruchsbelästigung)
- enorme Minderung der Lebensqualität einer großen Anzahl der Hohenhaslacher Bürger (es werden bewusst weitere Arbeitswege und Einbußen der Verkehrsanbindung in Kauf genommen, um in einer schönen naturbelassenen Umgebung zu wohnen)
- Wertminderung der umliegenden Grundstücke / Häuser
- Gewerbegebiet grenzt direkt an das Naturschutzgebiet
- Wasserauffangbecken liegt direkt an dem geplanten Gewerbegebiet. Dort sind viele Tierarten zu finden!
- Einschränkung des Lebensraumes von Rehen, Füchsen, Hasen
- das Erscheinungsbild der schönen Natur wird durch das Gewerbegebiet mit Gebäuden einer Höhe von bis zu 9 m stark verändert.
Begründung
Kein Gewerbegebiet im Ortskern von Hohenhaslach
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.01.2020
Petition endet:
05.03.2020
Region:
Sachsenheim
Kategorie:
Bauen
Neuigkeiten
-
Petitionsempfänger antwortet nicht
am 12.03.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition wurde eingereicht
am 12.03.2020Hallo,
vielen Dank für die Unterstützung.
Die Petition wurde am 06.02.2020 bei der Stadt Sachsenheim eingereicht.
Es gab bereits ein Treffen am "runden Tisch" mit dem Bürgermeister und einem Teil des Gemeinderates. Bei diesem Treffen wurden viele Mißstände und Gefahren aufgezeigt.
Aktuell werden die eingereichten Unterlagen geprüft.
mit freundlichem Gruß
Peter Tups
Debatte
Es gibt unglaublich viele Familien die Wohnraum suchen. Es mangelt nicht an Gewerbeflächen. Die Nachbargemeinde Freudental hätte gerne ein interkommunales Gewerbegebiet mit Sachsenheim entwickelt. Der Zweckverband Bodensee lehnt den BP Leimgrube ab! Ungeklärte Wasserversorgung. Im BP nichts eingezeichnet. Keine Parkplätze, keine Gehwege. Das Landratsamt LB möchte zwingend eine Klärung der Verkehrslage. Höchste Gefährdung der Schulkinder. Das ist noch nicht alles! Toller Gemeinderat, sorry blinder geht nicht, der Bürger soll die Zeche wieder zahlen.
„Die Prüfung (...) ergab, dass das Vorhaben zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen dieses Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führt“, heißt es im Artenschutz gutachten. Daher muss auch keine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. „Das Vorhaben ist aus gutachterlicher Sicht genehmigungsfähig“