Wirtschaft

Im europäischen Designrecht für Rechtssicherheit sorgen

Petition richtet sich an
Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann

4.352 Unterschriften

4.045 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 14.10.2024
  2. Sammlung noch > 5 Monate
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  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Petition richtet sich an: Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann

Ich fordere das Bundesministerium der Justiz nachdrücklich dazu auf, im Namen der Bundesrepublik Deutschland am Vorabentscheidungsverfahren (Nr. C-211/2024, derzeit beim Gerichtshof der Europäischen Union („EuGH“) anhängig) teilzunehmen und so für die Klärung der Rechtsunsicherheit bezügl. Verordnung Nr.6/2002/EU Artikel 8 Absatz 3 zu sorgen. („LEGO-Paragraph“)

Begründung

Der als auch als „LEGO-Paragraph“ bekannte Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung Nr.6/2002/EU könnte geeignet sein Mitbewerber auf dem europäischen Markt in unmäßiger Art zu benachteiligen (es ermöglicht ein Vorgehen gegen Mitbewerber aus einem ungeprüften Schutzrecht und somit besteht die Gefahr einer Zeit und kostenintensiven Behinderung bei evtl. nicht vorhandenem oder so vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Umfang gegebenen Schutz.)

Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung Nr.6/2002/EU ist ein de facto der dem Schutz technischer Eigenschaften mittels eines Patents gleichkäme, wie bereits in Rn. 30 des Urteils DOCERAM ausgeführt.

Die Entwicklung derartiger Geschmacksmuster stellt somit eine Routinetätigkeit von Ingenieuren und Designern dar, die allenfalls dazu dienen kann, das nach Ablauf des Patents gemeinfrei gewordene System der Konstruktionsspielzeuge um zusätzliche Elemente zu erweitern.

Das darf aber nicht dazu führen, dass der Rechtinhaber, indem er den Schutz neuer rein technisch bedingte Geschmacksmuster geltend macht, Wettbewerber daran zu hindern , ein Erzeugnis mit bestimmten funktionalen Eigenschaften anzubieten, oder die möglichen technischen Lösungen beschränkt.

Dies führt zu einer, mit dem gesetzgebenden Willen nicht zu vereinbarenden, Benachteiligung der Mitbewerber und des freien Marktes.

Daher ist es dringend erforderlich das durch das EuGH hier für Rechtsicherheit gesorgt wird um einen Missbrauch des Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung Nr.6/2002/EU als Handelsschranke oder zum Behindern von Mitbewerbern zu verhindern (Monopolbildung)

Daher fordere ich, sowohl als Konsument als auch als Kaufmann, das Bundesministerium der Justiz nachdrücklich dazu auf, im Namen der Bundesrepublik Deutschland am Vorabentscheidungsverfahren (Nr. C-211/2024, derzeit beim Gerichtshof der Europäischen Union („EuGH“) anhängig) teilzunehmen und so für die Klärung der Rechtsunsicherheit bezügl. Verordnung Nr.6/2002/EU Artikel 8 Absatz 3 zu sorgen. („LEGO-Paragraph“)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thorsten Klahold aus Bad Lippspringe
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.10.2024
Petition endet: 13.04.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Wirtschaft

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