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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Abgeordnetenhaus von Berlin
Bei hupenden Hochzeitsgesellschaften wird in Berlin regelmäßig ein Auge von der Polizei zugedrückt. Das bestätigt auch Josef Harrer vom ARCD gegenüber der dpa. Ob samstags auf der Friedrichstraße oder dem Hermannplatz, Heiligabend vorm Brandenburger Tor oder Ostern auf dem Tauentzien.
Schluss mit der Hup-Belästigung! Anwohner, Fußgänger und andere Autofahrer werden nicht nur akustisch belästigt, sondern auch gefährdet, dadurch dass echte Warnsignale untergehen, beziehungsweise nicht mehr ernst genommen werden.
Begründung
Das Hupen ist lauto StVO zum Begrüßen von Bekannten oder als Hupkonzert zu einer Hochzeit untersagt. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht aktuell ein Ordnungsgeld von zehn Euro vor. Dies sollte bei vorsätzlichem Handeln (Hochzeitsgesellschaft in bewohnten Gebiet) erhöht werden und die Polizei sollte konsequent gegen Verstöße vorgehen.
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