Region: Bayern
Kultur

Hochzeiten in Corona-Pandemie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayrischer Landtag

792 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

792 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.12.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bayrischer Landtag

Präambel: Die Dienstleister aus der Hochzeitsindustrie sind in Deutschland stark von der Corona-Pandemie betroffen. Hochzeiten für das Jahr 2020 werden gerade massenhaft verschoben und/oder abgesagt. Dies führt zu einem wirtschaftlichen Totalausfall.

Für Brautpaare bricht gerade eine Welt zusammen. Das lang geplante Fest darf nicht stattfinden (oder nur unter Auflagen, die für die Paare nicht in Frage kommen). Zudem bedeuten Absage und/oder Verschiebung ein finanzielles Risiko, da Absagen oder Verschiebung deutliche Mehrkosten mit sich bringen (Stornierungskosten, Zusatzkosten, Vertragsstrafen, etc.) z.B. wenn ein Dienstleister bei der Neuterminierung keine Zeit hat. Zudem wissen viele Paare nicht, ob ihre Dienstleister dieses Jahr überleben. Bei Insolvenzen wären auch geleistete Anzahlungen ggf. verloren.

Leider gibt es bisher weder für viele Dienstleister noch Brautpaare Lobbys und/oder (Berufs-) Verbände, die in der Corona-Pandemie mit den Landesregierungen Lösungen für die Durchführung diskutiert und erarbeitet haben.

Im Folgenden finden Sie ein Konzept zur Durchführung von Hochzeitsfeierlichkeiten in Corona-Zeiten. Dieses berücksichtigt alle Dienstleister und nicht nur einige Bereiche, ebenso die Wünsche der Brautpaare.

Begründung: In Deutschland gibt es pro Jahr ca. 450.000 Trauungen (vgl. Statista 2018). Ehepaare planen im Durchschnitt 18.000,00 € für dieses Fest auszugeben (vgl. Zuschauerbefragung TrauDich München 2019). Das Gesamtvolumen der Hochzeitsindustrie über alle Bereiche hinweg liegt also bei ca. 8,1 Milliarden Euro. Diese Summe wird zu großen Teilen von vielen Kleinstunternehmen, Freelancern und selbständigen Einzelunternehmern erwirtschaftet, dazu kommen Hotelerie und Gastronomie.

Die DEHOGA hat in einigen Bundesländern für die Locations die Möglichkeit der Durchführbarkeit von Trauungen verhandelt. Doch die erzielten Regelungen kommen für Brautpaare und die Mehrzahl der Hochzeitsdienstleister nicht in Frage.

Das von uns vorgelegte Konzept geht sicherlich über das bisher Gestattete weit hinaus. Zu einer Hochzeit gehören Umarmungen, Gespräche, gemeinsames Essen und Tanz, also eine gewisse körperliche Nähe. Ist dies nicht möglich wird es weiterhin zu kompletten Stornierungen kommen. Die Hochzeitsbranche bricht zusammen, Pleiten und Insolvenzen drohen.

Dieses Konzept ist als Vorstufe zur Öffnung von Bars, Discotheken, Tanzveranstaltungen und Großveranstaltungen zu verstehen. Ein bis zwei Monate vor der Erlaubnis von unkontrollierten Feierlichkeiten könnte man die Hochzeitsfeiern also unter den im Folgenden genannten Bedingungen zulassen, um zu sehen, was passiert, wenn Menschen wieder tanzen und feiern dürfen. Im Gegensatz zu Clubs, Discotheken, öffentlichen Veranstaltungen auf Plätzen, Großveranstaltungen und Volksfesten ist eine Hochzeit nämlich „kontrollierbar“, wenn die Anschriften und Daten aller Anwesenden sorgfältig dokumentiert werden.

Bevor also Großveranstaltungen und Tanzlokale in Deutschland geöffnet werden, kann man anhand von Hochzeitsfeiern testen, ob es zu einer Vermehrung der Infektionen kommt, wenn körperliche Nähe und Tanz zugelassen werden und das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht verpflichtend ist.

Dieses Konzept ist auf die verschiedensten Regionen in Deutschland übertragbar, da das jeweils zuständige Gesundheitsamt über zu treffende Maßnahmen bestimmt.

Die Hochzeitsdienstleister sind rein wirtschaftlich auf die Erlaubnis von Hochzeitsfeiern angewiesen. Viele verdienen nur im Hochzeitsgeschäft ihr Geld und sind seit Mitte März ohne jede finanzielle Einkunft.

WICHTIG bliebt aber auch uns Dienstleistern sowie allen Brautpaaren, dass wir mit Bedacht in eine Normalität zurückkehren. Obige Bestimmungen und Vorschläge sollen das Ansteckungsrisiko vermindern. Hochzeiten können aber mit dem vorgelegten Konzept eine kontrollierbare Vorstufe zur Öffnung von größeren Veranstaltungen, Diskotheken und Bars sein.

Begründung

Unsere Vorschläge:

  • Hochzeitsfeiern müssen als geschlossene Veranstaltungen durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 100 Pers. zu begrenzen. Teilnehmer erhalten einen Anstecker o.ä. mit Namen, der für alle erkennbar macht, dass man zur Hochzeitsgesellschaft gehört.

  • Das Brautpaar ist verpflichtet bis spätestens 21 Tage vor der Hochzeit eine komplette Gästeliste beim zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. (Name, Anschrift, Geb.-Dat., Telefon). Zuständig ist das Gesundheitsamt am Ort der Feierlocation! Das Gesundheitsamt gibt daraufhin die finale Freigabe für die Feier und entscheidet über ggf. zu treffende Testungen (s.u.)

  • Je nach Situation kann das zuständige Gesundheitsamt eine Testung aller Gäste zur Bedingung für die Teilnahme an der Hochzeit machen. Falls dies verlangt wird, ist ein Nachweis darüber dem Gesundheitsamt zu übermitteln.

  • Je nach Situation kann das zuständige Gesundheitsamt eine Testung aller Gäste nach der Hochzeit anordnen.

  • Das Gesundheitsamt kann verfügen, dass beim Einlass zur Hochzeit (ggf. vor der Trauzeremonie) medizinisches Fachpersonal anwesend sein muss (Arzt/Sanitäter/Krankenschwester/Pfleger), das von allen Gästen die Körpertemperatur misst und auf sonstige Corona-Kennzeichen (Erkältungssymptome, Atemwegserkrankungen, etc.) achtet. Im Falle dieser Maßnahme erhält nur Einlass in Kirche/Standesamt/Location, wer getestet wurde.

  • Eine Dienstleisterliste ist zu führen. Alle bei der Hochzeit anwesenden Arbeitskräfte (Trauzeremonie, Feier, Hotelübernachtung, etc.) müssen notiert werden (Name, Anschrift, Geb.-Dat., Telefon). Diese Liste ist bis spätestens 7 Tage nach der Feier dem Gesundheitsamt zu übergeben.

  • Dienstleister sollen so wenig wie möglich mit den Gästen in Kontakt kommen.

  • Pfarrer/Redner/Standesbeamte/Musiker können bei der Zeremonie 1,5m Abstand halten.

  • Fotografen können den Mindestabstand einhalten. Mund-Nasenschutz ist in geschlossener Location Pflicht, im Freien empfohlen.
  • DJ/Musiker auf dem Fest müssen separiert arbeiten (Bühne, Empore, Ecke der Tanzfläche). Der Mindestabstand von 1,5 -2,0m ist einzuhalten. Musikwünsche können per Whatsapp o.ä. mitgeteilt werden. Mikrofone für die Gäste können nach den derzeit üblichen Hygieneregeln zur Verfügung gestellt werden, müssen aber nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.
  • Moderatoren/Hochzeitslader dürfen nur von der Bühne bzw. mit Sicherheitsabstand arbeiten.
  • Visagisten/Frisöre dürfen sich nur vor Beginn der Feier um die Braut kümmern. Nachschminken/Vorort-Betreuung ist nicht gestattet.
  • Weddingplaner/Floristen/Dekorateure dürfen im Vorfeld der Trauung tätig sein (Dekoration/Organisation).
  • Weddingplaner in Tagesbetreuung vor Ort müssen einen Mund-Nasenschutz tragen.
  • Mitarbeiter der Gastronomie müssen einen Mund-Nasenschutz tragen.
  • Dienstleister, die ihre Arbeit erledigt haben, dürfen nicht am weiteren Fest teilnehmen (z.B. Pfarrer nach Trauung)

  • Die Location muss komplett abgetrennt von allen anderen Gastro-Bereichen, sowie der Öffentlichkeit sein. Einen Kontakt zu Personen, die nicht zur Hochzeitsgesellschaft gehören, darf es nicht geben. (Bsp.: Ein Festsaal gehört zu einem Restaurant. Oft teilen sich Festsaal und Restaurant Toiletten und Eingangs- od. Außenbereiche. Dies wird nicht gestattet, da dann eine Verbreitung der Infektion nicht zu kontrollieren wäre. Die Location braucht also einen eigenen Zugang, eigene Toiletten (ggf. mobil/Container) und ggf. einen abgesperrten Außenbereich.

  • Die Bewirtung darf nicht in Buffetform stattfinden. Das Essen muss am Tisch serviert werden.

  • Die Location und das Brautpaar sind verpflichtet, Desinfektionsmaterial in ausreichender Form zur Verfügung zu stellen. Die Gäste haben sich beim Betreten der Location(s) die Hände zu desinfizieren (Kirche/Trausaal/Festsaal/Gastronomie). Dies gilt auch bei der Wiederkehr in den Festsaal/die Location nach Toilettenbesuch/Gang zum Auto/Zigarettenpause etc. Dem Locationbetreiber ist es gestattet, eine Person bei Nichteinhaltung von der Feier auszuschließen.

  • Der Locationbetreiber hat das Recht, Gäste von der Feier auszuschließen, wenn diese gegen Hygieneregeln verstoßen od. andere Gäste gesundheitlich gefährdet werden (z.B. zu starker Körperkontakt nach Alkoholkonsum).

  • Das Brautpaar ist dafür verantwortlich, dass alle Gäste über alle Hygieneregeln und Anweisungen schriftlich im Vorfeld der Trauung informiert werden! Dieses Schreiben muss dann vom Gast als „zur Kenntnis genommen“ unterschrieben werden und ist spätestens am Festtag vor Beginn der Zeremonie an das Brautpaar zu übergeben. (Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen.)

WICHTIG:

  • Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist freiwillig, wird aber empfohlen.
  • Es gibt keine Kontaktbeschränkungen. Es ist zu respektieren,wenn ein Gast um Abstand bittet.
  • Tanz ist erlaubt.
  • Im Konfliktfall mit dem Paar entscheidet der Locationbetreiber über den Aufbau der Tische im Saal.Zwischen den Tischen müssen Gänge entstehen,die es ermöglichen, ohne Berührung
Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.05.2020
Petition endet: 07.06.2020
Region: Bayern
Kategorie: Kultur

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    der Ausschuss hat das Anliegen der Petition geprüft. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme des Bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Noch kein PRO Argument.

Ich habe unterschrieben und finde die Petition als Diskussionsgrundlage gut, halte aber die vorgeschlagenen Auflagen gemessen am aktuellen Infektionsgeschehen für zu streng. Zum einen die Begrenzung der Gästezahl auf 100 Personen. Für Dienstleister, die meist pauschal entlohnt werden, mag das ein gangbarer Weg sein, aber von dieser Begrenzung ist jede etwas größere Hochzeit direkt betroffen. Andererseits muss es mittlerweile für sämtliche Teilnehmer, ob Gäste, Pfarrer, Chor, Band, Personal, über eine Teilnehmerliste nachverfolgbar, möglich sein, ohne größere Beschränkungen zu interagieren.

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