18.12.2020, 09:47
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition
23.05.2020, 22:58
Wir sind noch mit Zeitungen und Fernsehsendern im Gespräch, die Berichte über unsere Petition bringen wollen. Da diese Woche mit dem Feiertag Christi Himmelfahrt ein verlängertes Wochenende anstand, haben viele Redaktionen unsere Anfragen noch nicht abschließend bewertet und wollen noch mit uns in Kontakt treten. Es wäre unklug, wenn dann bei entsprechender Berichterstattung keine Unterschriftensammlung mehr möglich wäre. Wir wollen also mehr Menschen über diese Petition informieren!
Neue Begründung: Unsere Vorschläge:
* Hochzeitsfeiern müssen als geschlossene Veranstaltungen durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 100 Pers. zu begrenzen. Teilnehmer erhalten einen Anstecker o.ä. mit Namen, der für alle erkennbar macht, dass man zur Hochzeitsgesellschaft gehört.
* Das Brautpaar ist verpflichtet bis spätestens 21 Tage vor der Hochzeit eine komplette Gästeliste beim zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. (Name, Anschrift, Geb.-Dat., Telefon). Zuständig ist das Gesundheitsamt am Ort der Feierlocation! Das Gesundheitsamt gibt daraufhin die finale Freigabe für die Feier und entscheidet über ggf. zu treffende Testungen (s.u.)
* Je nach Situation kann das zuständige Gesundheitsamt eine Testung aller Gäste zur Bedingung für die Teilnahme an der Hochzeit machen. Falls dies verlangt wird, ist ein Nachweis darüber dem Gesundheitsamt zu übermitteln.
* Je nach Situation kann das zuständige Gesundheitsamt eine Testung aller Gäste nach der Hochzeit anordnen.
* Das Gesundheitsamt kann verfügen, dass beim Einlass zur Hochzeit (ggf. vor der Trauzeremonie) medizinisches Fachpersonal anwesend sein muss (Arzt/Sanitäter/Krankenschwester/Pfleger), das von allen Gästen die Körpertemperatur misst und auf sonstige Corona-Kennzeichen (Erkältungssymptome, Atemwegserkrankungen, etc.) achtet. Im Falle dieser Maßnahme erhält nur Einlass in Kirche/Standesamt/Location, wer getestet wurde.
* Eine Dienstleisterliste ist zu führen. Alle bei der Hochzeit anwesenden Arbeitskräfte (Trauzeremonie, Feier, Hotelübernachtung, etc.) müssen notiert werden (Name, Anschrift, Geb.-Dat., Telefon). Diese Liste ist bis spätestens 7 Tage nach der Feier dem Gesundheitsamt zu übergeben.
* Dienstleister sollen so wenig wie möglich mit den Gästen in Kontakt kommen.
* Pfarrer/Redner/Standesbeamte/Musiker können bei der Zeremonie 1,5m Abstand halten.
* Fotografen können den Mindestabstand einhalten. Mund-Nasenschutz ist in geschlossener Location Pflicht, im Freien empfohlen.
* DJ/Musiker auf dem Fest müssen separiert arbeiten (Bühne, Empore, Ecke der Tanzfläche). Der Mindestabstand von 1,5 -2,0m ist einzuhalten. Musikwünsche können per Whatsapp o.ä. mitgeteilt werden. Mikrofone für die Gäste können nach den derzeit üblichen Hygieneregeln zur Verfügung gestellt werden, müssen aber nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.
* Moderatoren/Hochzeitslader dürfen nur von der Bühne bzw. mit Sicherheitsabstand arbeiten.
* Visagisten/Frisöre dürfen sich nur vor Beginn der Feier um die Braut kümmern. Nachschminken/Vorort-Betreuung ist nicht gestattet.
* Weddingplaner/Floristen/Dekorateure dürfen im Vorfeld der Trauung tätig sein (Dekoration/Organisation).
* Weddingplaner in Tagesbetreuung vor Ort müssen einen Mund-Nasenschutz tragen.
* Mitarbeiter der Gastronomie müssen einen Mund-Nasenschutz tragen.
* Dienstleister, die ihre Arbeit erledigt haben, dürfen nicht am weiteren Fest teilnehmen (z.B. Pfarrer nach Trauung)
* Die Location muss komplett abgetrennt von allen anderen Gastro-Bereichen, sowie der Öffentlichkeit sein. Einen Kontakt zu Personen, die nicht zur Hochzeitsgesellschaft gehören, darf es nicht geben.
(Bsp.: Ein Festsaal gehört zu einem Restaurant. Oft teilen sich Festsaal und Restaurant Toiletten und Eingangs- od. Außenbereiche. Dies wird nicht gestattet, da dann eine Verbreitung der Infektion nicht zu kontrollieren wäre. Die Location braucht also einen eigenen Zugang, eigene Toiletten (ggf. mobil/Container) und ggf. einen abgesperrten Außenbereich.
* Die Bewirtung darf nicht in Buffetform stattfinden. Das Essen muss am Tisch serviert werden.
* Die Location und das Brautpaar sind verpflichtet, Desinfektionsmaterial in ausreichender Form zur Verfügung zu stellen. Die Gäste haben sich beim Betreten der Location(s) die Hände zu desinfizieren (Kirche/Trausaal/Festsaal/Gastronomie). Dies gilt auch bei der Wiederkehr in den Festsaal/die Location nach Toilettenbesuch/Gang zum Auto/Zigarettenpause etc. Dem Locationbetreiber ist es gestattet, eine Person bei Nichteinhaltung von der Feier auszuschließen.
* Der Locationbetreiber hat das Recht, Gäste von der Feier auszuschließen, wenn diese gegen Hygieneregeln verstoßen od. andere Gäste gesundheitlich gefährdet werden (z.B. zu starker Körperkontakt nach Alkoholkonsum).
* Das Brautpaar ist dafür verantwortlich, dass alle Gäste über alle Hygieneregeln und Anweisungen schriftlich im Vorfeld der Trauung informiert werden! Dieses Schreiben muss dann vom Gast als „zur Kenntnis genommen“ unterschrieben werden und ist spätestens am Festtag vor Beginn der Zeremonie an das Brautpaar zu übergeben. (Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen.)
WICHTIG:
* Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist freiwillig, wird aber empfohlen.
* Es gibt keine Kontaktbeschränkungen. Es ist zu respektieren,wenn ein Gast um Abstand bittet.
* Tanz ist erlaubt.
* Im Konfliktfall mit dem Paar entscheidet der Locationbetreiber über den Aufbau der Tische im Saal.Zwischen den Tischen müssen Gänge entstehen,die es ermöglichen, ohne Berührung aneinander vorbeizukommen
Berührung
Neues Zeichnungsende: 07.06.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 522 (408 in Bayern)