153 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch (Festsetzung von Ordnungsgeld) für kleine GmbH angepasst und das Ordnungsgeld auf 250 Euro begrenzt wird.
Begründung
Als Steuerberater veröffentlichen wir für kleine und mittelgroße GmbH´s Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger. Aufgrund von finanziellen Problemen haben Unternehmer teilweise Schwierigkeiten, den Jahresabschluss rechtzeitig von dem Steuerberater bearbeiten zu lassen und bei der Finanzverwaltung einzureichen. Weiterhin ist der Unternehmer verpflichtet den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger bis zum 31.12. des Folgejahres zu veröffentlichen. In Hessen ist z.B. die Abgabefrist für die Steuererklärung der 28.02. des übernächsten Jahres. Eine Veröffentlichung vor der Einreichung beim Finanzamt ist meiner Ansicht nach ebenfalls nicht angemessen. Das Finanzamt verhängt Zwangsgelder, falls der Jahresabschluss nicht eingeht. Weiterhin werden Verspätungszuschläge, bei verspäteter Abgabe, im Verhältnis zur festgesetzten Steuer erhoben. Diese sind i.d.R. angemessen und gerecht. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder bei verspäteter Abgabe ab EUR 2.500,00. Dieses wird festgesetzt, wenn nicht innerhalb von 6 Wochen nach Aufforderung des Bundesamtes, der Jahresabschluss veröffentlicht wurde. Es wird in keinster Weise die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, noch die Größe oder die Anzahl der Mitarbeiter berücksichtigt. Weiterhin könnte man in der heutigen Zeit die Anzahl der Intessenten über die Klick´s für diesen Jahresabschluss feststellen und danach über die "Wichtigkeit" der GmbH entscheiden und eine Strafe verhängen. Manche Unternehmer bekommen die Aufforderung 3 Monate nach dem Fälligkeitstermin, andere ca. 18 Monate danach. Hier fehlt es schon an der Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit zu anderen Unternehmen. Die Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes (ab EUR 2.500,00) ist für viele kleine GmbH´s absolut untragbar. Trotz Hinweis und Offenlegung des Gewinn´s des Unternehmens über die finanzielle Leistungsfähigkeit ändert die Behörde die Höhe des Ordnungsgeldes nicht auf ein angemessenes Maß ab. Aufgrund eines Widerspruchs gegen den Bescheid wird ohne Anhörung von Landgericht Bonn beschlossen, das das Ordnungsgeld in Höhe von EUR 2.500,00 statthaft ist. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss ist nicht zulässig. Eine gewährte Stundung ist zwar hilfreich, jedoch keine Lösung für ein finanziell angeschlagenes Unternehmen. Weiterhin wird das Ordnungsgeld teilweise über 9 Monate nach der endgültigen Einreichung festgesetzt. Bei der Finanzverwaltung gibt es eine zeitnahe Verbindung von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach der Abgabe der Steuererklärungen. (Siehe NWB Heft 22 vom 30.05.2011/BFH Eine Festsetzung bis zu 1 Jahr nach der Veranlagung ist theoretisch möglich, sollte jedoch eine absolute Ausnahme sein und muß begründet werden. Grundlage dafür ist: ?es soll vermieden werden, das der Steuerpflichtige durch die Festsetzung des Verspätungszuschlages überrascht wird?. Dies sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
21.12.2011
Petition endet:
17.02.2012
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-17-07-410-030982Handelsgesetzbuch
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass das Ordnungsgeldverfahren nach
§ 335 Handelsgesetzbuch (Festsetzung von Ordnungsgeld) für kleine GmbH
angepasst und das Ordnungsgeld auf 250 Euro begrenzt wird.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Unternehmer aufgrund
finanzieller Probleme teilweise Schwierigkeiten hätten, den Jahresabschluss recht-
zeitig von dem Steuerberater bearbeiten zu lassen und bei der Finanzverwaltung
einzureichen. Der Unternehmer sei verpflichtet, den Jahresabschluss bis zum
31.... weiter
Debatte
Ich würde die Petition noch erweitern auf rückwirkende Anullierung des Gesetzestexte, die am 01.01.2007 zu § 325 bis § 335 in Krft getreten sind. Fehler des "Elektronischen Bundesanzeigers" auf deren Internetplattform ist nur ein Grund, warum viele Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wurden. Es gibt eine Abhängigkeit zwischen Justiz und Bundesministerium für Justiz. Ist es rechtsstaatlich, dass die Ordnungsgelder dem Bundesamt zufließen.
Noch kein CONTRA Argument.