Region: Alle Bundesländer exkl. Berlin/Baden-Württembeerg
Verkehr

Grundrechtswidriges Abkassieren für Straßensanierung beenden!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerpräsidenten/Bürgermeister

2.287 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.287 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Ministerpräsidenten/Bürgermeister

Die Sanierung kommunaler Straßen wird durch Straßenbaubeiträge finanziert. Die Kommunalabgabengesetze der Länder bilden die Grundlage für die kommunalen Satzungen, die die Beiträge regeln. Die Gesetze gehen dabei von der falschen Annahme aus, dass die Anlieger von der Sanierung einen "besonderen Vorteil" haben. Denn nur ein solcher "besonderer Vorteil" würde die Erhebung von Beiträgen rechtfertigen (Äquivalenzprinzip). Einen solchen Vorteil gibt es für die Anlieger aber in Wirklichkeit nicht. Im Gegenteil, die Anlieger haben nicht nur keinen „besonderen Vorteil“ von der Straßensanierung, sie nutzen die Straßen als Gruppe auch sehr viel weniger als die Gruppe der Fremdnutzer, so dass die Kommunalabgabengesetze und die auf ihnen basierenden Satzungen der Kommunen den Nachteil für sie bringen, die Straße für die Allgemeinheit finanzieren zu müssen. Die vermeintlichen "besonderen Vorteile", die die Verwaltungsgerichte konstruiert haben, leiten diese mit Hilfe eines Maßstabes ab, der sich nicht aus der Sache der Straßenabnutzung und der resultierenden Kostenbelastung ergibt. Diese Konstruktion ist deshalb unzulässig und unhaltbar. Dass eine individuelle Nutzen- oder Vorteilszuweisung praktikabel überhaupt nicht möglich ist, hat zu der einschlägigen fachlichen Klassifizierung der kommunalen Verkehrsnetze als "öffentliche Güter" geführt, die deshalb statt aus Beiträgen aus Steuern zu finanzieren sind. Die praktizierte Beitragsfinanzierung stellt nichts anderes als ein willkürliches Abkassieren der Anlieger ohne Gegenleistung dar, das wegen der häufig hohen Belastung existenzgefährdend und wegen der Diskriminierung der Anlieger grundrechtswidrig ist. Sie kann nicht länger hingenommen werden und muss durch die sachlich und grundgesetzlich notwendige Steuerfinanzierung ersetzt werden.

Begründung

Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen führt zu einer untragbaren Belastung der Anlieger, unter der alle Anlieger, insbesondere aber die jungen und alten Anlieger leiden. Sie ist darüber hinaus auch unzumutbar, weil sie bedeutet, dass die Anlieger die Straßen für die Allgemeinheit bezahlen. Die Kommunalabgabengesetze gehen von der falschen Annahme eines "besonderen Vorteils" aus, den die Anlieger haben sollen, den es aber nicht wirklich gibt. Sie diskriminieren deshalb die Anlieger und verstoßen gegen die Grundrechte aus Artikel 3 und Artikel 14 GG. Betroffen sind davon Millionen von Eigenheimbesitzern. Viele haben das Eigentum gerade entschuldet oder sie leiden noch unter der Last der Tilgung. Diese unbillige und grundrechtswidrige Belastung wiederholt sich zudem alle 20 bis 30 Jahre, wenn die Straßen erneut grundsaniert werden müssen. Die den Kommunalabgabengesetzen zugrunde liegende falsche Annahme macht ihre Änderung dringend notwendig.

Die Belastungshöhe überschreitet leicht die Grenze von 10.000 €. Wie existenziell bedrohlich sie werden kann, zeigt das aktuelle Beispiel einer Straße in Wentorf bei Hamburg, in dem sich aus der Veranschlagung der voraussichtlichen Kosten bei einem Beitragssatz von 85 % ein durchschnittlicher (!) Beitrag pro Grundstück von 80.000 € ergeben würde. Manche Anlieger würden gezwungen sein, ihr Eigenheim zu verkaufen.

Die Straßenbaubeiträge werden von den Verwaltungsgerichten trotz der Unbilligkeit und der Grundrechtsverstöße gutgeheißen. Sie konstruieren zu diesem Zweck einen vermeintlichen "besonderen Vorteil", der aber falsch abgeleitet wird und den es nicht wirklich gibt. Sie benutzen für ihre Vorteilsableitung nicht einen Maßstab, der sich "aus der Sache" der Straßennutzung und der anschließenden Weiterbelastung der Kosten ergibt. Sie benutzen stattdessen willkürlich und unzulässig die Grundstücke sowohl an der sanierten als auch an nicht sanierten Straßen. Diese Grundstücke haben die Straßen aber nicht abgenutzt und sind als Maßstab für die Ermittlung von Vorteilen der Anlieger gegenüber den Fremdnutzern durch die Sanierung der abgenutzten Straße ungeeignet. Als Verwaltungsrechtler, die in der Finanzwirtschaft und im Steuer- und Abgabenrecht nicht bewandert sind, missachten sie auch die Erkenntnis, dass das kommunale Verkehrsnetz ein "öffentliches Gut“ ist. „Öffentliche Güter“ lassen eine Vorteilszurechnung nicht zu. Sie müssen deshalb aus Steuern finanziert werden.

Schließlich ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass schon der unterschiedliche Nutzungsgrad der Straßen durch die Anlieger einerseits und die Fremdnutzer andererseits die Finanzierung durch die Anlieger absurd erscheinen lassen muss. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass die Straßen am stärksten durch LKW und Omnibusse auf Grund der Straßenabnutzung in der vierten Potenz der Achslast beschädigt werden. Ein schwerer LKW nutzt die Straße vieltausendmal mehr ab als ein normaler PKW. Diese LKW und Omnibusse fahren auch in Anliegerstraßen und werden nicht von den Anliegern gefahren. Die offensichtliche Diskriminierung der Anlieger bedeutet, dass die oben angesprochenen Grundrechte verletzt werden. Leider hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht entschieden, die sich gegen diese Grundrechtsverstöße richtete. Die Ablehnung der Entscheidung begründete das Verfassungsgericht nicht, sondern behauptete mit einem Hinweis auf das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, dass der Fall keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung habe oder dass der Beschwerdeführer keine erheblichen Nachteile erleide. Beides aber ist nicht stichhaltig. Da es sich um Grundrechtsverstöße handelt und da Millionen von Anliegern betroffen sind, liegt eine grundsätzliche Bedeutung vor. Ein viele tausend Euro ausmachender Beitrag für Millionen von Anliegern ist ferner ein millionenfacher erheblicher Nachteil der Bürger. Um eine schnelle Lösung dieses eklatanten Ungerechtigkeitsproblems und dieser gravierenden Grundrechtsverstöße zu finden, müssen jetzt die Ministerpräsidenten/Bürgermeister aktiv werden. Die Unterstützung dieser Petition soll ihnen die Durchsetzung der sachlich, verfassungsrechtlich und moralisch dringend notwendigen Veränderungen erleichtern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.05.2013
Petition endet: 11.11.2013
Region: Alle Bundesländer exkl. Berlin/Baden-Württembeerg
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Die Petition ist allen Ministerpräsidenten (Ausnahme Baden-Württemberg und Berlin) überreicht worden. Obwohl darin bewiesen wurde, dass es grundstücksbezogene Sondervorteile der Straßenerneuerung nicht gibt, die allein die Erhebung von Beiträgen rechtfertigen würden, und dass die Rechtsprechung deshalb nicht haltbar sei, antwortete beispeilsweise der bayerische Innenminister, dass es eine "gefestigte Rechtsprechung" gebe. Der Schleswig-Holsteinsche Ministerpräsident ließ über das Innenministerium mitteilen, dass das Thema Straßenausbaubeiträge im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen sei und dass man nicht beabsichtige, das Thema aufzugreifen. Dass ein gravierender Grundrechtsverstoß, von dem Millionen von Bürgern betroffen sind, einfach ignoriert... weiter

  • Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

    die Petition ist - wie angekündigt - allen Ministerpräsidenten der Bundesländer (mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Berlin, die Straßenausbaubeiträge nicht erheben) zugeleitet worden. Bedauerlicherweise - aber nicht unerwartet - lehnen sie, sofern sie bislang reagiert haben, die Forderung nach Abschaffung ab. Sie gehen dabei nicht auf unsere unwiderlegbare Argumentation ein, sondern berufen sich auf die "gefestigte Rechtsprechung", deren Unhaltbarkeit in dem der Petition beigefügten Aufsatz aber aufgezeigt wurde, den ich in einer wirtschaftspolitischen Zeitschrift veröffentlicht hatte. In allen Fällen, in denen eine ablehnende Antwort eintraf, habe ich zusammen mit dem Berliner... weiter

Die Anlieger erhalten durch die (bisher) von ihnen zu bezahlende sanierung der straße häufig sogar einen nachteil, nämlich mehr durchgangsverkehr vor ihrer nase. Sie sollen dann gewissermaßen für die verschlechterung ihrer wohnsituation auch noch bezahlen, das ist nicht in ordnung.

Die Argumentationskette hinter der Petition hinkt: 1. Jeder Bürger ist Teil der Allgemeinheit und Steuerzahler. 2. Jeder Bürger bewohnt ein Objekt, egal ob als Eigentümer oder Mieter, und wird infolgedessen mit derartigen Abgaben mehr oder weniger belastet. 3. Gleichzeitig ist jeder Bürger auch am öffentlichen Verkehr beteiligt, also prinzipiell 'Fremdnutzer' jedweder Infrastruktur. 4. Für Eigenheimsiedlungen müssen deutlich mehr Straßen und Leitungsnetze im Verhältnis zum bewohnten Raum gebaut werden, als für urbanere Siedlungsformen. Sie verursachen ergo höhere Kosten pro m² Wohnfläche. Warum also sollte eine bestimmte Gruppe aufgrund der selbst gewählten Wohnform bevorzugt werden?

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