03.06.2015, 21:27
Die Petition ist allen Ministerpräsidenten (Ausnahme Baden-Württemberg und Berlin) überreicht worden. Obwohl darin bewiesen wurde, dass es grundstücksbezogene Sondervorteile der Straßenerneuerung nicht gibt, die allein die Erhebung von Beiträgen rechtfertigen würden, und dass die Rechtsprechung deshalb nicht haltbar sei, antwortete beispeilsweise der bayerische Innenminister, dass es eine "gefestigte Rechtsprechung" gebe. Der Schleswig-Holsteinsche Ministerpräsident ließ über das Innenministerium mitteilen, dass das Thema Straßenausbaubeiträge im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen sei und dass man nicht beabsichtige, das Thema aufzugreifen. Dass ein gravierender Grundrechtsverstoß, von dem Millionen von Bürgern betroffen sind, einfach ignoriert wird, ist schon erstaunlich. Es bleibt deshalb nichts anderes übrig, als zusätzlich erneut den Rechtsweg zu beschreiten, um ggf. bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Ein erstes Verfahren, das mit der Widerlegung der verwaltungsrechtlichen Vorteilskonstruktion und dem Argument der Grundrechtsverletzung arbeitet, ist am Verwaltungsgericht Lüneburg angelaufen. In dem Verfahren wurde zugleich beantragt, es wegen der Grundrechtsverletzung dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Die erste Verhandlung fand am 12. 5. 2015 statt. Es war nicht erkennbar, ob das Gericht die Grundrechtsverletzung aufgreifen wird. Das wird sich im nächsten Verhandlungstermin zeigen. Es werden an anderen Orten weitere Verfahren folgen. Hinnehmen kann man den Skandal dieser Grundrechtsverletzung nicht.