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Petitsioon on adresseeritud: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Grünes Blinklicht für Angehörige der BOS
- In Deutschland haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bereits ab der Alarmierung, also schon auf dem Weg zur Wache, nach §35 das Sonderrecht . Dieses dürfen sie jedoch weder durch ein blaues Blinklicht noch durch ein Einsatzhorn anzeigen. Abhilfe schaffen sie sich zum Beispiel mit einem Dachaufsetzer. Dieser wird jedoch nur selten von anderen Verkersteilnehmern wahrgenommen. Da ein blaues Blinklicht verboten ist und das gelbe Blinklicht bereits vergeben ist, wäre eine grünes Blinklicht eine für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen gute Lösung, um dem restlichen Verkehr ihr Anliegen zu verdeutlichen.
Selgitus
In weiten Teilen der USA und Kanada ist es bereits so, dass die Autofahrer wenn sie ein grün blinkendes Licht im Rückspiegel sehen, an die Seite fahren um diesem Fahrzeug Platz zu schaffen. Dank der Aufklärungskampangnen in den Medien ist der Bevölkerung bewusst, was dieses zu bedeuten hat. Hier ein Beispiel(www.youtube.com/watch?v=uCIU_tYifR0). Auch in Deutschland wäre dieses bewährte System möglich. Ein verfahren, dass es Feuerwehrleuten ermöglicht, schneller zu ihrer Wache zu gelangen, schneller am Einsatzort zu sein und somit Schaden zu verhindern.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
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andmed petitsiooni kohta
Petitsioon algas:
03.11.2015
Petitsioon lõpeb:
02.01.2016
Piirkond :
Saksamaa
teema:
Turvalisus
uudised
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Die Petition wurde eingereicht
27.1.2016alHallo an alle danke noch mal für eure unterstützung ich ahbe sie heute abgesendet
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Die Petition wurde Online eingereicht
27.1.2016al -
Änderungen an der Petition
3.11.2015al
arutelu
Ich selbst habe einen schwierigen Weg zu meiner Wache und sehe Sinn darin ein solches Licht einzuführen, da ich selbst Verfechter von Aufklebern auf meinem Fahrzeug bin. Man stellt sehr oft fest wie schnell mit Argwohn reagiert wird wenn man innerhalb der Ortschaft einen überholt oder eher die Kreuzung passiert ohne wirklich Vorfahrt zu haben ( unter Berücksichtigung § 1 StVO), daher ist es sehr sinnvoll dies mit einem Lichtsignal anzuzeigen, da bei den wenigen Sekunden die andere Verkehrsteilnehmer bleiben, ein Aufkleber zu lesen oder ein Schild zu deuten.
Eine gefährliche Forderung für Euch selbst. Da wird dann so mancher Kamerad seinen Führerschein verlieren, wenn er die Abgrenzung zwischen der StVO und dem § 315c Abs. 1 Ziff 2 außer Acht lässt. Und so übereifrig sind viele von Euch. Wenn Ihr Euch auf der Fahrt schon Stress macht, möchte ich bezweifeln, ob ihr den Einsatz dann noch ruhig und sachlich abarbeiten könnt. Und Ihr rettet Menschenleben nicht mit Hektik und Stress sondern durch überlegtes und qualifiiziertes Handeln. Und dafür gilt Euch mein voller Respekt.