Bürgerrechte

Gründung eines öffentlichen Pandemie-Beirates für ausgewogene Corona-Maßnahmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung

18 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

18 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesregierung

Auf Bundes- und Landesebene wird gefordert einen sogenannten Pandemiebeirat einzuberufen, der politische Entscheidung ausgewogen vorbereitet und Empfehlungen an die Regierung abgibt.
Er umfasst einerseits alle notwendigen medizinischen Fachdisziplinen, wie Hygeniker/in, praktische/r Arzt/Ärztin, Intensivmediziner/in, Virologe/in, Epidemiologe/in, etc. Anderseits sind Fachleute aus den soziologischen, psychologischen und therapeutischen Disziplinen mit Erfahrungen zu den Folgen eines Lock-Downs oder vergleichbarer Maßnahmen für Kinder, Jugendliche, Alleinstehende, Paare, Eltern, alten Menschen in Einrichtungen, etc. vertreten. Eine dritte Expertengruppe befasst sich mit den wirtschaftlichen Folgen geplanter Maßnahmen. Hier sind neben Volkswirtschaftlern auch Fachleute zur gesamtwirtschaftlichen Folgenabschätzung besonders betroffener Branchen und Wirtschaftszweige wie Kultur, Gastronomie, Einzelhandel, … vertreten. Verbände und Lobbys sind in das Gremium zu integrieren, damit eine politische Entscheidung ausschließlich hier fachlich fundiert vorbereitet werden kann, sollten aber keinen dominierenden Einfluss ausüben dürfen. Die Mitglieder des Gremiums werden von der Regierung vorgeschlagen und vom Parlament bestimmt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, Interessenkonflikte sind auszuschließen.
Ziel ist eine ausgewogene transparente Debatte im Pandemiebeirat mit Entscheidungsempfehlungen an die Politik, bzw. an die politisch verantwortlich Handelnden, insofern an die Bundesregierung. Die Beratungen des Beirats sind öffentlich und werden entsprechend protokolliert. Seitens der Regierung gehören die entsprechenden Ressortminister/innen dem Gremium an. Empfehlungen richten sich an die Regierung, vertreten durch die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler. Dem Parlament sind in öffentlicher Sitzung die Sitzungsprotokolle des Pandemiebeirates möglichst vor Beschluss des Kabinetts über Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
In analoger Form ist ein Pandemiebeirat in den Landesregierungen bzw. Senaten zu etablieren.

Begründung

Im Zuge des Umgangs mit der Corona-Pandemie wurde immer wieder deutlich, dass politische Entscheidungen sehr kurzfristig getroffen werden mussten und immer ein Nachsteuern auf das tatsächliche Infektionsgeschehen darstellten. Die politischen Entscheidungsträger waren bei pandemischen Fragestellungen selbst naturgemäß überfordert, und mussten sich auf den Sachverstand Dritter, meist einiger weniger Virologen stützen. Die Folgen der politischen Entscheidungen sind gravierend und belasten jeden einzelnen durch massive Einschränkungen der Grundrechte, durch Verlust der Arbeit, durch Armut, Existenznot und das Angewiesen Sein auf Transfereinkommen, durch massive psychische Schädigungen, insb. bei Jugendlichen, Alleinstehenden aber auch bei Familien, die mit der Belastung eines Lock-Down überfordert sind. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen sind noch nicht erfassbar, dürften aber noch Jahrzehnte zu spüren sein. Die Maßnahmen selbst werden noch bis in den Sommer hinein umgesetzt und würden in ähnlicher Form je nach Infektionsverlauf im Herbst wiederum angewendet werden.
Durch weitere pandemische Entwicklungen, insb durch Mutationen des Covid-19 Virus ist es wahrscheinlich, dass in den nächsten Jahren weitere Maßnahmen mit ähnlich gravierenden Folgen zur Eindämmung ergriffen werden.
Die Regierung und die politischen Vertreter selbst sind mit der langfristigen Folgenabschätzung teilweise überfordert und stützen sich zur eigenen Entlastung häufig auf Beratern, insb. Virologen, die adhoc nach nicht transparenten Kriterien ausgewählt werden. Eine Nachvollziehbarkeit, eine Dokumentation für die Öffentlichkeit und die politischen Kontrollgremien findet bei weitem nicht ausreichend statt. So werden die seit dem Bestehen der Bundesrepublik weitreichendsten Entscheidungen getroffen.
In der Folge schwindet das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sinnhaftigkeit und damit auch die Bereitschaft die Einschränkungen mitzutragen, was wiederum dazu führt, dass zur Untermauerung weiterer Entscheidungen nochmals Experten ausgewählt werden und oftmals versucht wird über Angst und repressive Konsequenzen zu steuern. Die beigezogenen Virologen jedoch sind reine Wissenschaftler und verfügen über keine Kompetenz und Aufgabenzuweisung, um die weiteren Folgen ihrer Empfehlungen abzuschätzen oder darauf basierende Entscheidungen mit zu verantworten. In der politischen Abwägung sind grundsätzlich die folgenden Zielkonflikte abzuwägen: Erhalt der Gesundheit, Minimierung der Freiheitseinschränkungen und Minimierung der wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden mit einer möglichst geringen Folge sozialer Konsequenzen.
Die erfolgte transparente Abwägung der unterschiedlichen Ziele und eine nachvollziehbare politische Entscheidung auf der Basis einer Empfehlung eines Expertengremiums kann die Maßnahmenakzeptanz deutlich in der Öffentlichkeit steigern und andererseits die Regierung durch klare Vorgaben entlasten.
Einige Links (das Netz ist voll von ähnlichen Beiträgen)
zur Einschränkung der Freiheitsrechte: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf
zu den sozialen Folgen: https://www.wiwo.de/politik/ausland/auswirkungen-der-pandemie-corona
zu den wirtschaftlichen Folgen: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/corona-krise-wir-muessen...

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.02.2021
Petition endet: 08.05.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

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