362 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Präsidentin der Goethe-Universität Frankfurt/Main
Wir wollen, dass sich die Goethe-Universität Institutionell zu ökologischer Nachhaltigkeit verpflichtet! Aus diesem Grund wollen wir ein Nachhaltigkeitsbüro nach dem GreenOffice-Konzept etablieren: Das "Goethes Green Office".
Es soll als zentrale Anlauf-und Koordinationsstelle für eigene und externe Projekte zur ökologischen Nachhaltigkeit an der Universität dienen.
Begründung
Im Angesicht der momentanen Umweltproblematiken denen wir als Weltgemeinschaft gegenüberstehen, müssen alle gesellschaftlichen Kompartimente zum Schutz unserer Natur zusammenarbeiten und sich für mehr Nachhaltigkeit, insbesondere in ökologischer Hinsicht einsetzen. Universitäten nehmen seit jeher eine Vorreiterrolle in der Gesellschaft ein. Deswegen muss sich die Goethe-Universität in Frankfurt am Main den ökologischen Herausforderungen stellen und sich zu mehr Nachhaltigkeit positionieren um dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Weitere Inormationen findet ihr auf unserer Homepage: https://www.goethesgreenoffice.org
Petition teilen
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.06.2019
Petition endet:
07.06.2020
Region:
Frankfurt am Main
Kategorie:
Umwelt
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 08.06.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
am 11.06.2019 -
Änderungen an der Petition
am 11.06.2019
Debatte
Weil in der heutigen Zeit ein nachhaltiges Management zu einer solchen Institution dazu gehört und auch entsprechend in einer eigenen Abteilung vertreten sein sollte.
Weitere Kostenpunkt der letztendlich über Semestergebühren finanziert werden könnte und nicht in Relation des Kosten-Nutzen Prinzips einer solche Einrichtung zu tragen ist. Alleine auch nur eine geringe Möglichkeit einer minimalen Studienkostenerhöhung (Cent Bereiche) hierdurch stellen einen ungerechtfertigten und in Bezug auf die einkommenschwache Studentenschaft unsolidarische Willensdurchsetzung einiger Unbetroffener dar.