Bildung

Gleichstellung im sozialen Umgang mit Schülerinnen und Schülern ab der 10.Klasse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
2 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 10 werden derzeit in Niedersachsen aufgrund von Verordnungen des Landes und der Schulträger ungleich von den Lehrkräften behandelt und ungleiche Rechte in ihrer Freizügigkeit eingeräumt.

Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 10 auf Gymnasien werden von den Lehrkräften grundsätzlich in der Sie-Form angesprochen und dürfen in den Pausen das Schulgelände verlassen. An allen anderen Schulformen werden Schülerinnen und Schüler in der Regel noch nicht in der Jahrgangsstufe 10 in der Sie-Form angesprochen und es besteht ein Verbot das Schulgelände in den Pausen zu verlassen.

Begründung

Die gleichartige Behandlung, Wertschätzung und die gleichartigen Freizügigkeitsrechte von Schülerinnen und Schülern eines Jahrganges müssen unabghängig von der Schulform gegeben sein, weil Würde und Freiheit als Menschenrechte eindeutig vor bildungspolitischen und formalen Regelungen bestehen. Dies wird bei den gegebenen Regelungen und Verfahrensweisen zurzeit mißachtet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Freundliche Grüsse an den Petenten und sein Unterstützer. Ich möchte Sie darin bekräftigen, dass Gymnasiasten ungerechterweise und blindlings bevorzugt werden. Die Nachricht über Ihre Petition hat mich leider nicht erreicht.

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