Soziales

Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer/-innen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
An die Mitglieder der Synode der Ev. Kirche in Deutschland

2.378 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.378 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: An die Mitglieder der Synode der Ev. Kirche in Deutschland

Gerechte Löhne – ausreichend Personal – gute Arbeit https://www.streikrecht-ist-grundrecht.de

Wir, die Beschäftigten der Diakonie, Caritas und den Kirchen sind empört. Immer noch werden uns grundlegende Rechte abgesprochen. Wir sind ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse. Bezahlung, Arbeitszeiten, Urlaub und vieles mehr, werden nahezu ohne Beteiligung von demokratisch legitimierten Vertretern festgelegt.

Wir, die betroffenen ArbeitnehmerInnen werden nicht gefragt. Streiks sollen nach kirchlicher Auffassung nicht erlaubt sein. Die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretungen sind schlecht. Betriebsräte gibt es nicht. Die Kirchen behaupten, sie dürfen über ihr Arbeitsrecht alleine bestimmen. Das ist undemokratisch! Das ist Gutsherrenart! Damit muss Schluss sein!

Wir fordern: • Gerechte Bezahlung für alle in Diakonie und Caritas mit Tarifverträgen • Tarifverhandlungen mit ver.di • Streikrecht, weil es ein Grundrecht ist • Gleiche Mitbestimmungsrechte wie für Betriebsräte

weitere Informationen zu unseren Forderungen, der Kampagne sowie Listen zum Download: https://www.streikrecht-ist-grundrecht.de

Bitte vormerken: Am 9. November 2013 um 12 Uhr in Düsseldorf. Aktion vor der Synode: Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer/-innen

Begründung

Es sieht nicht gut aus für die über ein Millionen Beschäftigten in den kirchlichen Betrieben in Deutschland. Grundlegende Arbeitnehmer/-innenrechte werden immer wieder bestritten. Mit aktuellen Kirchengesetzen wird erneut versucht allgemein gültige Rechte für Arbeitnehmer einzuschränken.

Besonders das weltweit gültige Recht, für bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen auch streiken zu können, soll nach dem Willen der Kirchenoberen nicht gelten. Allerdings: Das Bundesarbeitsgericht hat im November 2012 entschieden, dass kirchliche Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Streikrecht haben. Genaues wurde nicht festgelegt. Immer dann, wenn kirchliche Arbeitsbedingungen nicht verbindlich und die Gewerkschaften nicht ordentlich beteiligt sind, gilt das Streikrecht. Nirgendwo sind diese Voraussetzungen derzeit in der Diakonie vorhanden.

Das Gericht hat den Kirchen aber auch ein umfangreiches, absolutes Selbstbestimmungsrecht zugesprochen. Grundsätzlich dürfen diese selber entscheiden, welches Arbeitsrecht, wie gelten soll. Das wird von ver.di und dem Marburger Bund nicht akzeptiert. Beim Bundesverfassungsgericht wurde deshalb Beschwerde eingereicht.

Streikrecht ist Grundrecht Das Bundesarbeitsgericht hat unverständlicherweise das Grundrecht auf Streik in kirchlichen Betrieben stark eingeschränkt. Wir meinen: Keine Gewerkschaft dieser Welt kann auf Arbeitskämpfe in Wirtschaftsbetrieben und öffentlichen Diensten verzichten. Nur so besteht Augenhöhe bei Verhandlungen, auch mit kirchlichen Arbeitgebern. Kirchliche Einrichtungen sind Wirtschaftsbetriebe. Mit den dort tätigen Arbeitnehmer/-innen werden Arbeitsverträge wie überall abgeschlossen. Hierfür gelten die allgemeinen Arbeitsrechtsgesetze. Die gewerkschaftliche Arbeit ist im deutschen Grundgesetz und in internationalen Rechten einschließlich dem Streikrecht verankert. Grundrechte, die niemand beseitigen darf, weil gerechte Löhne nur auf Augenhöhe verhandelbar sind.

ver.di kämpft nicht gegen die Kirchen als solche und richtet sich nicht gegen den Glauben von Beschäftigten.

Die Kirchen haben das Recht ihre Angelegenheiten selber zu regeln. Bei den Arbeits und Entlohnungsbedingungen handelt es sich um Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht um innerkirchliche Angelegenheiten. Diese können deshalb nur zwischen Kirche und Gewerkschaft verhandelt werden. Die Kirche kann hier nicht mit eigenen Kirchengesetzen, wie ein Staat im Staate regieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.08.2013
Petition endet: 06.11.2013
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Eigentlich ist die Petition eine gute Aktion. Leider wird es wohl nix mit den angestrebten Unterschriften. Wohl auch, weil offensichtlich einige Verdi-Bezirke (im Ruhrgebiet (Opel-Stadt) z.B.??) keinerlei offensive Werbung hierfür machen. Naja, Hauptsache die Heizung läuft im Gewerkschaftsbüro.

Noch kein CONTRA Argument.

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