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Petition richtet sich an: Bundestag Petitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag möge zur Herstellung von Rechtssicherheit und zur Erhaltung des Wirtschaftsstandortes Deutschland beschließen, für alle Fälle in denen nicht zurückgezahlte Bankkredite Gegenstand von Ermittlungs- und Strafverfahren sind, insbesondere die §§ 263 und 265b StGB zu ändern bzw. zu ergänzen, um eine fehlerhafte Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen durch Staatsanwaltschaften und Gerichte, betreffend die Annahme des objektiven Tatbestands für Betrug und die Berechnung des Vermögensschadens aufgrund der fehlenden Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung, zu verhindern. Hilfsweise möge der Deutsche Bundestag beschließen, andere Maßnahmen zu ergreifen die gewährleisten, dass die Giralgeldschöpfung im deutschen Strafrecht zukünftig berücksichtigt wird.
Die vollständige Begründung der Petition und der Dokumentarfilm dazu sind für alle Mitzeichner und Interessenten auch im Internet unter "PETITION GELDSCHÖPFUNG STRAFRECHT", bzw. unter petitionen.synergent.de und https://www.youtube.com/user/PETITIONEN zu finden.
© 2012 Bernhard-Albrecht Roth "Der INFLATIONSSCHUTZBRIEF"
Begründung
Die Rechtsnormen §§ 263 und 265b StGB werden bei nicht zurückgezahlten Bankkrediten von Staatsanwaltschaften und Gerichten in der Praxis häufig falsch angewendet, weil es bisher an der grundsätzlichen Erkenntnis fehlt, dass Kredite in einem Mindestreserve-Geldsystem durch Giralgeld aus dem Nichts geschöpft werden. Dabei kommt es insbesondere zu einer falschen Berechnung der tatsächlichen Schadenhöhe. Die Folge ist, dass die Strafen insbesondere für Selbständige und Unternehmer in der Regel viel zu hoch ausfallen.
Als Kreditbetrug wird angesehen, wenn eine Bank aufgrund einer Täuschung einem Irrtum unterliegt, den Kredit genehmigt und den Betrag auf dem Konto des Kreditnehmers gutschreibt. Wenn ein so erlangter Kredit später ausfällt, war das Vermögen der Bank aus Sicht der Justiz bereits durch die Kreditgenehmigung gefährdet.
Nachdem der Justiz offensichtlich nicht bekannt ist, dass Banken Geld aus dem Nichts schöpfen, wird immer noch von der irrigen Annahme ausgegangen, Banken würden entweder die Einlagen von Sparern oder geliehenes Geld von anderen Geschäftsbanken oder von der Zentralbank als Kredite weitergeben.
Dass diese Annahme vorherrscht, geht schon daraus hervor, dass in keinem Kommentar und keiner Fachzeitschrift zum Strafrecht sowie in keinem Urteil die Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken jemals berücksichtigt worden ist.
Tatsächlich schulden Banken niemals Sparern oder anderen Banken Geld, wenn ein Kredit ausfällt. Denn Kredite werden aus Geld vergeben, das erst dadurch entsteht, dass Banken sowohl eine Forderung als auch eine Verbindlichkeit gegen den selben Kreditnehmer buchen. Geld entsteht also durch Bilanzverlängerung. Banken gestehen damit bilanzrechtlich ein, die Forderung mit einer ebenso hohen Schuld zu begründen. Um dieses Geld aus dem Nichts zu schöpfen, müssen Banken seit 2012 nur 1% des Kreditbetrages bei der Zentralbank als Mindestreserve hinterlegen.
Der wichtigste Grund dafür, warum die Strafnormen um die Giralgeldschöpfung ergänzt werden müssen ist, dass bei einem Kreditausfall die tatsächliche Höhe des Vermögensschadens einer Bank ohne die Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung gar nicht berechnet werden kann und irrtumsbedingt viel zu hoch ausfallen muss. Nachdem die Schadenhöhe aber ein wesentliches Kriterium der Strafzumessung ist, müssen Urteile mit viel zu hohen Strafen ergehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt (AZ: 2 BvR 1857/10), dass Urteile den Vermögensschaden in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise begründen müssen, damit der Straftatbestand nicht in unzulässiger Weise überdehnt wird. Zu dieser unzulässigen Überdehnung kommt es bei Kreditbetrug jedoch häufig, denn wenn der ausgefallene Kreditbetrag weder an Sparer noch an andere Banken zurückgezahlt werden muss, sondern bereits durch die Gegenbuchung der bei der Geldschöpfung gebuchten Forderung und Verbindlichkeit gegen den selben Kreditnehmer wieder aufgelöst wird und damit zu einer Bilanzverkürzung führt, gibt es bei der Giralgeldschöpfung, im Gegensatz zu der Annahme, dass das Geld noch anderen Banken oder Sparern geschuldet wird, eine das Eigenkapital mindernde Verbindlichkeit nicht.
Wird Geld aus dem Nichts durch die Bilanzverlängerung geschöpft, entfallen zudem die Zinsen die ansonsten an Sparer und andere Banken für die Geldleihe gezahlt werden müssten. Der Zinsgewinn von Banken besteht deshalb nicht nur in der Zinsdifferenz zwischen dem Zinsaufwand für die Geldbeschaffung und dem Zinsertrag aus dem Kredit, sondern in der vollen Höhe der Kreditzinsen.
Infolgedessen müssen sämtliche Zinserträge aus einem Kreditverhältnis von dem Abschreibungsbetrag, der bei einem Kreditausfall gebucht werden muss, abgezogen werden, um den wirklichen Vermögensschaden einer Bank ermitteln zu können. Die gezahlten Zinsen müssen strafrechtlich wie Tilgungen betrachtet werden. Je mehr Zinsen der Kreditnehmer gezahlt hat, desto geringer ist der verbleibende Vermögensschaden.
Ohne die Änderung bzw. Ergänzung der Strafnormen sind Selbständige und Unternehmer aufgrund des hohen Kreditbedarfs besonders gefährdet wegen Kreditbetrugs verurteilt zu werden, wenn ihnen bei der Kreditbeantragung oder Bankmitarbeitern Fehler unterlaufen. Sie sind zudem schnell einer sog. Beweislastumkehr für Täuschung und Vorsatz ausgesetzt, wenn der Schaden aufgrund einer falschen Berechnung bereits festzustehen scheint.
Keine andere Berufsgruppe ist vergleichbaren, wirtschaftlichen wie juristischen Risiken ausgesetzt, obwohl gerade der Mittelstand das Rückgrat der Deutschen Wirtschaft ist. Das kann auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar sein.
Wenn die Finanzkrise weiter eskaliert, wird auch die deutsche Wirtschaft in Mitleidenschaft gezogen. Es ist deshalb mit einem deutlichen Anstieg an Insolvenzen und Strafverfahren auch wegen Kreditbetrugs sowie mit vielen Fehlurteilen zu rechnen, sofern die Strafnormen nicht um die Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung ergänzt werden.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.08.2012
Petition endet:
31.10.2012
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Liebe Mitzeichner auf openpetition.de,
in meiner Rückmeldung über den Stand der Petition "Giralgeldschöpfung im Strafrecht berücksichtigen" am 23.02.2013 hatte ich vergessen, mich auch für die vielen positiven Kommentare im Forum von openpetition.de zu bedanken.
Es würde mich sehr freuen, wenn die Petition auf der Webseite des Deutschen Bundestages nicht "nur" zusätzlich mitgezeichnet, sondern auch in dem Forum intensiv kommentiert und diskutiert werden würde, nachdem sich dort eine Unmenge von Querulanten und Lobbyisten zu tummeln scheint, die den Gegenstand der Petition zu zerreden suchen.
Dazu fällt mir nur das Zitat ein:
"Die Wenigen, die das System verstehen, werden dermaßen an seinen Profiten interessiert oder so abhängig... weiter -
Der Empfang der Petition wurde bestätigt
am 22.02.2013Liebe Unterstützer,
herzlichen Dank für die Mitzeichnung der Petition „Geldschöpfung im Strafrecht berücksichtigen“ auf openpetition.de!
Die Liste aller Mitzeichnungen (auf openpetition.de und per eMail) wurde am 03.01.2013 an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort zur Kenntnis genommen.
Der Petitionsausschuss hat jedoch auch mitgeteilt, dass diese Mitzeichnungen nicht den Anforderungen einer öffentlichen Petition auf der Webseite des Deutschen Bundestages entsprechen, weil die Entscheidung des Petitionsausschusses, die Petition 26303 auf der Webseite des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen, erst am 19.02.2013 getroffen wurde. Die Petition ist deshalb am 20.02.2013 dort veröffentlicht worden, jedoch ohne die Anzahl der... weiter
Debatte
Es wird Zeit dieses Unrecht an die Macher des Unrechts zurück zu geben, die Bank als Kreditgeber hat alleine Sorge zu tragen für jeden Kredit den sie vergibt, sie ist der Anbieter dieser Leistung sie trägt auch das mögliche Risiko, das kein Risiko ist, alle in diesem Zusammenhang haftierten, haben sofort auf freien Fuß gesetzt zu werden und einen Schadensersatzanspruch von der Bank zu erhalten.
Petitionstexte an den deutschen Bundestag dürfen keine Weblinks enthalten. Richtlinie: Eine öffentliche Petition einschließlich ihrer Begründung wird nicht zugelassen, wenn sie Links (URLs) auf andere Web-Seiten enthält;