22.02.2013, 20:38
Liebe Unterstützer,
herzlichen Dank für die Mitzeichnung der Petition „Geldschöpfung im Strafrecht berücksichtigen“ auf openpetition.de!
Die Liste aller Mitzeichnungen (auf openpetition.de und per eMail) wurde am 03.01.2013 an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort zur Kenntnis genommen.
Der Petitionsausschuss hat jedoch auch mitgeteilt, dass diese Mitzeichnungen nicht den Anforderungen einer öffentlichen Petition auf der Webseite des Deutschen Bundestages entsprechen, weil die Entscheidung des Petitionsausschusses, die Petition 26303 auf der Webseite des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen, erst am 19.02.2013 getroffen wurde. Die Petition ist deshalb am 20.02.2013 dort veröffentlicht worden, jedoch ohne die Anzahl der externen Mitzeichnungen.
Alle deutschen Staatsangehörigen können dem Petitionsbegehren noch mehr Gewicht verleihen, indem sie diese bis zum 20.03.2013 auch auf der Webseite des Deutschen Bundestages mitzeichnen. Für alle Mitzeichnungen möchte ich mich im voraus herzlich bedanken.
Link zur Petition 26303 auf der Webseite des Deutschen Bundestages:
epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_08/_08/Petition_26303.html
Für Rückfragen stehe ich gerne unter roth@synergent.de zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Der Petent
Bernhard-Albrecht Roth