GERECHTIGKEIT FÜR LAURA-MARIE KLEIN

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Staatsanwaltschaft Trier

549 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

549 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Staatsanwaltschaft Trier

Der Mörder Sandro C. wurde am 16.03.2015 wegen Totschlags an Laura-Marie Klein verhaftet... Es war kein Totschlag - ES WAR MORD! Wir fordern ein entsprechendes Urteil und eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

Laut einem Bericht des Trierischen Volksfreunds war der Mann schon vor der Tötung von Laura Marie kriminell und mit Aggressionen aufgefallen. Vor vier Jahren war er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er ein neunjähriges Mädchen die Treppe hinuntergestoßen hatte. Das Mädchen erlitt damals Kopfverletzungen. Nun hat er auf bestialischer Art und Weise ein Mädchen getötet UND tagsdrauf deren Leiche verbrannt.

Begründung

Es kann nicht sein, dass ein solch grausame Tat als Totschlag abgestempelt wird. Besonders die Tatsache, dass der Täter am nächsten Tag zum Tatort zurück gin um die Leiche des Laura-Marie K. zu verbrennen, zeugt von hoher krimineller Energie.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.03.2015
Petition endet: 18.05.2015
Region: Deutschland
Kategorie:

Diese Petition ist unterstützenswert, da hierdurch evtl. mal darüber nachgedacht wird, Verbrechen/Vergehen/Delikte in ihrer Relation zu bewerten und zu bestrafen. Der Akt des nachträglichen Anzündens einen Tag später ist einen noch weiteren Schritt zu weit gegangen! Soetwas legt m.E. einen völlig anderen Verhandlungswert dar, selbst wenn, rein juristisch, evtl. nicht von Mord gesprochen wird, obwohl ich persönlich auch anderer Auffassung bin.

Ob die Tötung eines Menschen Mord oder Totschlag ist und entsprechend bestraft wird, entscheidet in der BRD (Gott sei Dank!) noch immer das Gericht und nicht irgendeine Petition. Dazu empfehle ich mal Art. 97 Abs. 1 GG zu lesen. Selbst wenn es offensichtlich erscheint, dass ein Mensch einem Mord zum Opfer gefallen ist, muss das dem Täter trotzdem bewiesen werden. Diese Beweise müssen auch über jeden Zweifel erhaben sein (in dubio pro reo). Wenn sich Mord nicht beweisen lässt, muss sich die Anklage mit Totschlag zufrieden geben, da die Anforderungen daran geringer sind.

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