GERECHTIGKEIT FÜR LAURA-MARIE KLEIN

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Staatsanwaltschaft Trier

549 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

549 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Diese Petition ist unterstützenswert, da hierdurch evtl. mal darüber nachgedacht wird, Verbrechen/Vergehen/Delikte in ihrer Relation zu bewerten und zu bestrafen. Der Akt des nachträglichen Anzündens einen Tag später ist einen noch weiteren Schritt zu weit gegangen! Soetwas legt m.E. einen völlig anderen Verhandlungswert dar, selbst wenn, rein juristisch, evtl. nicht von Mord gesprochen wird, obwohl ich persönlich auch anderer Auffassung bin.

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Ob die Tötung eines Menschen Mord oder Totschlag ist und entsprechend bestraft wird, entscheidet in der BRD (Gott sei Dank!) noch immer das Gericht und nicht irgendeine Petition. Dazu empfehle ich mal Art. 97 Abs. 1 GG zu lesen. Selbst wenn es offensichtlich erscheint, dass ein Mensch einem Mord zum Opfer gefallen ist, muss das dem Täter trotzdem bewiesen werden. Diese Beweise müssen auch über jeden Zweifel erhaben sein (in dubio pro reo). Wenn sich Mord nicht beweisen lässt, muss sich die Anklage mit Totschlag zufrieden geben, da die Anforderungen daran geringer sind.

Quelle:

2.3

1 Gegenargument
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