2.340 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Unterzeichner fordern
die Mitglieder des Sächsischen Landtages und die Sächsische Staatsregierung sowie
die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf,
sich unverzüglich und auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Ablaufzeit des Genesenen-Status i.S.d. § 2 Nr. 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und § 2 Nr. 8 Coronavirus-Einreiseverordnung 12 Monate beträgt und demgemäß die Verkürzung des Genesenen-Status durch das Robert Koch-Institut auf 90 Tage zurückgenommen und diesem die unmittelbare Entscheidungskompetenz zur Bestimmung der Ablaufzeit des Genesenen-Status wieder entzogen wird.
Begründung:
Der Covid-19 Genesenen-Status ist von erheblicher praktischer Bedeutung für zahlreiche Menschen. Insbesondere für jene, die im Gesundheitswesen arbeiten. Die überraschende Verkürzung des Status von Genesenen und auch die neue Kompetenzzuordnung zum RKI sind nicht nachvollziehbar.
Bisher wurde die Genesenen-Dauer unmittelbar in § 2 Nr. 5 der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-SchAusnahmV) bzw. in § 2 Nr. 8 der Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaEinreiseV) geregelt. Diese sahen in der jeweils bis zum 15. Januar 2022 geltenden Fassung eine Ablauffrist von 6 Monaten vor. Die Bundesregierung delegierte mit der Neufassung des § 2 Nr. 5 COVID-19-SchAusnahmV bzw. des § 2 Nr. 8 CoronaEinreiseV diese Regelung weiter an das Robert Koch-Institut (RKI), welches den Genesenen-Status umgehend auf „höchstens 90 Tage“ begrenzt hat.
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html)
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/vo-aend-covid-19-schausnahmv-und-coronavirus-einreisev)
Begründung
Das RKI begründet die Verkürzung u.a. damit, dass die „bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“. Diese Begründung trägt nicht und steht geradezu im Widerspruch zur allgemeinen Entwicklung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesgesundheitsministerium in der Begründung zur o.g. Verordnungsänderung selbst ausführte, dass „für die meisten Menschen die Erkrankung mit COVID-19 mild verläuft“.
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/MantelVO_SchAusnahmV_und_CoronaEinreiseV_mit_Begruendung.pdf)
Es ist offensichtlich unverhältnismäßig, nun weitere Verschärfungen vorzunehmen, zumal sich abzeichnet, dass die „Omikron-Variante“ noch weniger gefährlich ist als die Vorgängervarianten Folgerichtig wäre also nicht die Verkürzung, sondern die Verlängerung des Status der Genesenen - konkret auf 12 Monate. Für einen solchen Zeitraum hat sich bspw. die Schweiz entschieden.
(https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/covid-zertifikat/covid-zertifikat-erhalt-gueltigkeit.html#-86956486)
Die Verkürzung des Genesenen-Status auf höchsten 90 Tage hingegen, bei gleichzeitiger Einführung der Impfpflicht bzw. Pflicht eines Genesenen-Nachweises im Gesundheitswesen, verschärft insbesondere die dort ohnehin angespannte Lage weiter. Schließlich hätten genesene Mitarbeiter den bisherigen 6-Monatszeitraum ausschöpfen können, ohne sich impfen lassen zu müssen. Weitere Arbeitskräfte, die sich keiner Impfung unterziehen wollen, drohen nun noch eher aus dem Dienst auszuscheiden. Schon allein, um eine weitere Zuspitzung des Gesundheits- und Pflegenotstandes abzuwenden, ist die Rücknahme der Verkürzung des Genesenen-Status dringend notwendig.
Neben der Schweiz, gehen auch weitere Länder einen deutlich anderen Weg als Deutschland, so zum Beispiel England, das bereits das Ende der meisten Corona-Regeln angekündigt hat oder Tschechien, das seine Entscheidung für eine teilweise Impfpflicht wieder zurücknimmt.
(https://www.merkur.de/welt/corona-omikron-england-boris-johnson-ende-regeln-maskenpflicht-quarantaene-homeoffice-zr-91247822.html)
(https://www.berliner-zeitung.de/news/tschechien-schafft-geplante-impfpflicht-fuer-senioren-ab-li.207048)
Aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist es darüber hinaus höchst problematisch und nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung dem RKI die unmittelbare Entscheidungskompetenz über die Ablaufzeit des Genesenen-Status übertragen hat.
Das Gesundheitsministerium führt als Begründung insbesondere an, dass dadurch „eine kontinuierliche, dem jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechende Weiterentwicklung der Definition des Genesenennachweises ermöglicht wird“ bzw. eine „rasche Anpassung der Vorgaben an aktuelle Entwicklungen im wissenschaftlichen Bereich ermöglicht wird“.
Ausreichend schnelle Anpassungen sind auch über den Verordnungsgeber selbst möglich, die Bundesregierung hat Gegenteiliges weder vorgetragen noch begründet. Deshalb verbietet es sich schon allein aus den Grundsätzen der allgemeinen Rechtssetzungsbefugnis und des Vertrauensschutzes in das Exekutivhandeln, eine so weitreichende Kompetenz, welche direkten Einfluss auf die Grundrechteausübung zahlreicher Bürger hat, auf ein Institut zu delegieren.
Die Petition richtet sich an:
Sächsischer Landtag
Petitionsausschuss
Postfach 11 01 33
01330 Dresden
Sächsische Staatskanzlei
Ministerpräsident Kretschmer
Archivstraße 1
01097 Dresden
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundeskanzleramt
Bundeskanzler Scholz
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Carsten Hütter, Riesa
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
21.01.2022
Petition endet:
20.04.2022
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 29.09.2024Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
am 28.09.2022
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition
Debatte
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