Region: Dorsten
Steuern

Gegen Hundesteuer-Erhöhung in Dorsten (NRW) / Für die Abschaffung der Hundesteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Lambert Lütkenhorst

189 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

189 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bürgermeister Lambert Lütkenhorst

Bürgerbegehren gegen die aktuelle Hundesteuer-Erhöhung in Dorsten, diese soll zurück genommen werden! Und dazu die Abschaffung der Hundesteuer erwirken! Mehr Info: https://www.facebook.com/HundesteuerNeinDanke

Begründung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, anbei fordern wir die umgehende Zurücknahme der Erhöhung und Abschaffung der Hundesteuer. Wie Sie und wir alle Bürger wissen sind seit Beginn des Jahres 2013 erhebliche weiter e Kostenerhöhungen auf uns zugekommen. Auf die Geschäftswelt und der finanzschwachen Bürgern kommt eine im Moment noch unübersichtliche Kostenlawine zu. Als Beispiel: Energie, Rundfunkbeitrag usw. Dabei geht es unserer Stadt und Staat so gut wie schon seit Jahrzenten nicht mehr. Die Hundesteuererhöhung der Stadt Dorsten belastet wieder einmal am meisten den finanzschwachen Bürger.

Seit 1990 ist das Tier nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine Sache mehr. Aufwandsteuern, wie die Hundesteuer, dürfen aber nur an Sachen geknüpft werden. Überdies ist es sittenwidrig, die Liebe der Hundehalter zu ihren Tieren zu besteuern (so auch die Begründung der obersten Gerichtsinstanz in England 1990) und verstößt gegen das Recht auf Gleichberechtigung gegenüber anderen Tierhaltern. Jedes Haustier kann Aufwände erzeugen und die Umwelt belasten. Die Frage, ob Hunde mehr Aufwand erzeugen als andere Haustiere, ist irrelevant, denn für Belastungen der Allgemeinheit (z. B. durch Hundekot) darf nur der jeweilige Tierbesitzer im Einzelfall belangt werden. Die Allgemeinheit der Hundehalter durch eine Hundesteuer prophylaktisch für evtl. Verstöße einzelner zu bestrafen, ist unzulässig. Überhaupt sind Strafsteuern verboten. Auch Edgar Moron (Vize-Landtagspräsident von NRW) bezeichnete die Hundesteuer bei seinem Besuch der Otto-Lilienthal-Realschule (www.landtag.nrw.de) öffentlich als Strafsteuer.

Die Hundesteuer in Deutschland ist nach Meinung von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern kein juristisches, sondern ein rein politisches Problem, für die von Seiten der Kommunen keinerlei Erhebungszwang besteht.

Nur in den Bundesländern Saarland - Baden Württemberg - Bremen - Hamburg und Berlin sind die Kommunen dazu verpflichtet Hundehaltung zu besteuern. In den anderen Bundesländern – also auch in Nordrhein-Westfalen - besteht keine Hundesteuerpflicht. Dies bedeutet, dass die Stadt Dorsten selbst darüber entscheiden kann, an der Hundesteuer festzuhalten oder Sie abzuschaffen.

Einige Städte z.B. in Hessen haben die Hundesteuer inzwischen ganz abgeschafft!

Die Hundesteuer wurde einst vor rund 200 Jahren als Luxussteuer in England eingeführt und ist heute auch dort wieder abgeschafft, obwohl England zu einem der hundereichsten Länder Europas zählt. Damit stammt die Hundesteuer noch aus einer Zeit, in der man auch für Dienstboten Steuern zahlen musste. In unserem modernen Steuersystem ist sie nicht mehr zeitgemäß. Daneben ist sie unsozial, ungerecht, tierschutzwidrig, sittenwidrig und möglicherweise sogar verfassungswidrig. Viele europäische Länder haben den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles klar erkannt, indem sie diese Luxusbesteuerung für Hundehaltung sinnvollerweise, aber auch aus ethisch, moralisch und verfassungsrechtlichen Bedenken, ganz abgeschafft haben. In Deutschland wird in allen Bundesländern von vorgefertigten Mustersatzungen (kommunales Abgabengesetz) des Städte- u. Gemeindebundes abgeschrieben. Hundesteuer gab es schon immer, woraus Kommunalpolitiker ein Gewohnheitsrecht für alle Zeiten ableiten wollen. So ist dies auch in Dorsten.

Weil sie also unrechtmäßig ist, darf die Hundesteuer nicht aufrecht erhalten werden, unabhängig davon, ob ihr Wegfall die Kassen von Städten und Kommunen belasten sollte. Hundehalter sind ebenso wenig wie nicht Hundehalter für die Gestaltung des Finanzhaushaltes der Stadt verantwortlich. Überdies übersteigen in vielen Fällen die Verwaltungskosten die Einnahmen durch die Bagatellsteuer Hundesteuer, weshalb sie z. B. in Eschborn seit 1999 außer Kraft gesetzt ist. Durch ihre gesundheitsfördernde Wirkung entlasten Hunde außerdem die Krankenkassen, und oft sind sie die wichtigsten Sozialpartner gerade für finanziell benachteiligte Menschen. Eine „Hundeplage“ ist ohne die Hundesteuer nicht zu erwarten, denn auch ohne sie kann nur eine Minderheit einen Hund in ihr Leben integrieren.

Bei den Argumenten vieler Kommunalpolitiker in Deutschland für eine Hundesteuer handelt es sich um reine zweckbezogene Alibiargumente um der übrigen Bevölkerung die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer zu suggerieren mit der Zielsetzung finanzpolitischer Interessenswahrung (Fiskalzweck) für die öffentlichen Kassen der Kommunen und Gemeinden. Hierbei muss betont werden, dass gerade für Großstädte, wegen der hohen Steuersätze, die Hundesteuer eine enorm lukrative Geldeinnahmequelle bedeutet. Steuern, wie die Hundesteuer, bedeuten einen erheblichen Einschnitt in die persönliche Freiheit (von Hund und Hundehalter).

Wirken sie als den von uns gewählten Bürgermeister mit, dass die Stadt Dorsten eine Bürgerfreundliche Stadt bleibt und wird, dass sie als Mit-Vorreiter für eine Abschaffung der antiquierten Hundesteuer plädiert!

Mit freundlichen Grüßen Initiative Hundesteuer-N

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.01.2013
Petition endet: 23.04.2013
Region: Dorsten
Kategorie: Steuern

Hundesteuer verstößt unter anderem gegen: Artikel 8 EMRK (Schutz des Privatlebens), gegen Artikel 14 EMRK (Verbot der Diskriminierung), Artikel 3 GG (Gleicheitssatz)

Man sollte die vielen lästigen Kotbeutel aka "Köter", die Gehwege, Kinderspielplätze und Parkanlage mit Hundekot "verzieren" zumindest durch Erhebung einer angemessenen Hundehalterumlage (Parkreinigungsumlage) von mindestens 1000 EUR monatlich reduzieren. Eine entsprechende Sonderabgabe, finanziert durch alle Hundehalter sollte die Opfer von Biss-Attacken durch Hunde entschädigen - mit mindestens 100 TEUR bis 1 Mio EUR in schweren Fällen.

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