Familie

Gegen die Erhöhung der Kita-Elternbeiträge der Stadt Wernau 2024/2025 - für bezahlbare Kita-Plätze

Petition richtet sich an
Bürgermeisterin Christiane Krieger
275 Unterstützende 219 in Wernau (Neckar)
66% von 330 für Quorum
275 Unterstützende 219 in Wernau (Neckar)
66% von 330 für Quorum
  1. Gestartet 13.06.2024
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Ziel ist es die Beitragserhöhungen in den kommenden zwei Kindergartenjahren (2024/25 und 2025/26) zu stoppen und die Organe der Stadt Wernau dazu zu bewegen, faire einkommensabhängige und bezahlbare Kita-Gebühren einzuführen und familienfreundlichere Betreuungsmodelle zu etablieren. Dies ist bereits in einigen Bundesländern seit Jahren umgesetzt, zum Beispiel in Bayern.

Viele Familien müssen bei den aktuell steigenden Lebenshaltungskosten wie Wohnraum und Lebensmittel ohnehin bereits sehr gut haushalten. Gerade Familien mit mehreren Kindern wissen oft nicht wie sie die Gebühren bezahlen sollen und müssen sich massiv einschränken.
Mit dieser Petition soll im ersten Schritt die geplante Erhöhung gestoppt und im zweiten Schritt die Kitabeiträge angemessen gesenkt (inklusive Einkommensabhängigkeit) und damit für alle bezahlbar gemacht werden. Eine derartige Bemessungsgrundlage wäre auch mit Paragraph 90 Abs. 3 des achten Sozialgesetzbuches konform.

Begründung

Am 22. Mai 2024 teilte die Stadt Wernau per Rundschreiben mit, dass sich die Beitragssätze für die Kinderbetreuung erneut drastisch erhöhen. Bereits im Jahr 2023/2024 wurde der Beitragssatz um 8,5% angehoben. In den kommenden 2 Jahren soll der Beitrag um 7,5% (2024/2025) und 7,3% (2025/2026) steigen.
Von Seiten der Stadt werden hierfür folgende Begründungen genannt:

  1. Ausgleich der hohen Inflationsrate auf die Invest- und Sachkosten
  2. Steigende Personalkosten
  3. Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
  4. Sicherung des qualitativ hochwertigen Angebotes an Bildung und Betreuung

Die aufgeführten Begründungen sind aufgrund folgender Sachverhalte nicht nachvollziehbar und scheinen wenig konform mit der derzeitigen Situation der Kindergärten in Wernau:

  1. Eine vergleichsweise hohe Inflation war zwar in den letzten Jahren gegeben, 2022 (6,9%), 2023 (5,9%), diese wird aber für das Jahr 2024 deutlich geringer mit ca. 2,3% prognostiziert. (Quelle: statista „Inflationsrate in Deutschland von 2009 bis 2023) Vergleicht man die jährlichen Inflationsraten mit den prozentual gestiegenen Betreuungsbeiträgen, ist erkennbar, dass die Steigerung der Betreuungsbeiträge die Inflationsrate teilweise deutlich übersteigt.
  2. Im Rahmen des Tarifabschlusses für Angestellte im Öffentlichen Dienst im Jahr 2023 wurde eine Lohnerhöhung um 5,5% beschlossen. Selbst unter Berücksichtigung der Auszahlung des Sockelbetrages im Zeitraum von Dezember 2023 bis Juli 2024, von 120€, übersteigt die beabsichtigte zweite und dritte Erhöhung der Elternbeiträge in Folge die dadurch anfallenden Mehrbelastungen der Gemeinde bei Weitem. Zumal die meisten in den Wernauer Kindergärten Beschäftigten keine städtischen Mitarbeitenden, sondern bei den einzelnen Trägern angestellt sind. Von insgesamt elf Einrichtungen sind gerade einmal Zwei städtisch. Die gestiegenen Personalkosten fallen demnach der Gemeinde nur in verschwindendem Maße zur Last. (Quelle: Pressemitteilung Ver.di vom 09.12.2023)
  3. Ebenso verhält es sich mit dem über die Jahre angefallenen Sanierungsrückstau, insbesondere in den unter kirchlicher Trägerschaft stehenden Einrichtungen. Ein Engagement von städtischer Seite zur Instandhaltung von Immobilien, die nicht in städtischer Hand sind, bzw. für die es keine rechtlich bindende Verpflichtung gibt diese instand zu halten, darf letztlich nicht zu Lasten von Eltern gehen. Hier muss die Stadt entsprechende Verhandlungen führen, woraus sich eben keine Mehrbelastung ergibt.
  4. Aufgrund der Personalnot leidet die Qualität der Bildung und Betreuung sehr. Deshalb sollte bevor eine Beitragserhöhung stattfindet erst einmal geklärt werden, wie die Personalnot in den Griff bekommen werden kann um Schließtage beziehungsweise bestehende Kürzungen einzelner Tage wieder aufheben zu können. Betreuungen bis 17.00 Uhr existieren seit geraumer Zeit bereits nicht mehr. Betreuungen bis 15.00h auch nur noch bedingt. Zunehmend gibt es einzelne Tage, an denen Kindergärten auf Grund von Personalnot komplett schließen müssen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich die Frage, was unter qualitativ hochwertigem Angebot verstanden wird und inwiefern eine Beitragserhöhung in der aktuellen Zeit gerechtfertigt sein soll.

Die geplanten Preiserhöhungen stellen bei der derzeitigen Personal- und Betreuungssituation (Einschränkung der Öffnungszeiten) in den Wernauer Einrichtungen eine weitere starke Belastung für Familien und vor allem für Alleinerziehende dar. Aus diesem Grund fordern wir die Beitragserhöhungen in den kommenden zwei Kindergartenjahren (2024/25 und 2025/26) zu stoppen und eine neue, einkommensabhängige Bemessungsgrundlage für den Eigenbeitrag der Eltern einzuführen.

Situation im Wernauer Umkreis:
Einige Gemeinden haben bereits reagiert und erheben die Gebühren gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern. Beispiele hierfür sind Esslingen (Quelle: Link unter "Entgeltordnung für Kindertageseinrichtungen mit Ganztagsbetreuung", Punkt IV "Höhe der Entgelte"), Wendlingen und Kirchheim unter Teck.
Zwar erhöhen auch die umliegenden Gemeinden Ihre Gebühren, dennoch sind die Kindergartenkosten in Wernau mit einer der Höchsten. Vergleich auf Basis der Ganztagsbetreuung für Kinder über 3 Jahre (07:00-15:00 Uhr, Stand 12.06.2024, als Quellen dient die Hompage der jeweiligen Stadt, diese wurden direkt verlinkt):

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Jürgen Haunstetter aus Wernau
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Weil Bildung für Kinder grundsätzlich nichts kosten dürfte und weil es von sozialer Kälte zeugt, wenn die Stadt die Gebühren in diesem Jahr und im nächsten von mehr als 7 Prozent erhöht bzw erhöhen wird. Und dann feiert man noch stolz den Kostentreiber Naturkindergarten.

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