Region: Germany

Funkdienst - Erhalt der analogen Hörfunkübertragung

Petitioner not public
Petition is addressed to
Deutschen Bundestag

2,022 signatures

The petition is denied.

2,022 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2011
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition is addressed to: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, im § 63 Abs. 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Worte ?und für den UKW-Hör­funk bis spä­tes­tens 2015? zu streichen.
Des Weiteren möge der Deutsche Bundestag beschließen, dass analoge Rundfunkübertragung ? sowohl die amplitudenmodulierte Mittel- (MW) und Langwelle (LW) als auch die frequenzmodulierte Ultrakurzwelle (UKW) ? dauerhaft aufrecht erhalten wird zum Zwecke des Zivilschutzes und zur Information der Bevölkerung im Katastrophenfall.

Reason

Der analoge Hörfunk ist systembedingt die einzige Technik, die während einer Katastrophe oder eines Großschadenereignisses sofort oder kurzfristig zur Informationsvermittlung der Bevölkerung wieder zur Verfügung stehen kann. Da heute Hörfunkempfänger für UKW/FM und Mittelwelle/AM (oft auch Langwelle) in großer Stückzahl genutzt werden, ist die Wahrscheinlichkeit, ein geeignetes Gerät (zum Beispiel in den Trümmern nach einem Erdbeben, aber auch bei Hochwasser­katastrophen) zu finden, sehr groß. Nach über einem halben Jahrhundert der Nutzung ist diese Technologie der gesamten Bevölkerung, also auch Älteren und Kindern, vertraut. Andere Systeme (z. Bsp. Internet) erfordern zudem eine höhere Bedienkompetenz, die zwar weit verbreitet, aber nicht im gleichen Maße garantiert werden kann. Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass bei Stromausfällen andere als autarke Systeme nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stehen.
Der analoge Hörfunk ist bei weitem fehlertoleranter als jede andere Übertragungstechnik. Somit kann nach dem Eintritt einer Katastrophe der Empfang einer Hörfunksendung in nutzbarer Qualität wieder ermöglicht werden. Aus diesem Grund empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein batteriebetriebenes Radio (UKW und MW) nebst Batterien für den Notfall (?Hören Sie Radio und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte?) [1]. Dies steht im Widerspruch zum Telekommunikationsgesetz, weshalb im TKG §63 (5) die Worte ?und für den UKW-Hör­funk bis spä­tes­tens 2015? zu streichen sind [2].
Meine Erfahrungen aus mehreren Auslandseinsätzen in Katastrophengebieten (nach Erdbeben) und mein Wissen als Informationselektroniker lassen mich zu der Aussage kommen, dass die digitale Übertragungstechnik in diesem Punkt die Vorzüge der analogen Technik nicht erreichen kann, weshalb der Betrieb des analogen Hörfunks auch in Zukunft erhalten werden muss. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht über denen des Zivilschutzes stehen. Das Ziel, die analoge Hörfunkübertragung im UKW-Frequenzbereich (87,5-108 MHz) durch ein digitales System zu ersetzen, darf nicht weiter verfolgt werden. Da die terrestrische Reichweite des amplitudenmodulierten Hörfunks auf Mittel- und Langwelle über die des UKW-Hörfunks deutlich hinausgeht, sollte eine Digitalisierung von Mittel- und Langwelle behutsam und nur parallel zum bestehenden analogen System erfolgen.


[1] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - Radio - eine wichtige Informationsquelle. Stand der Webseite: 15.04.2011 [2] Bundesministerium der Justiz - § 63 Widerruf der Frequenzzuteilung, Verzicht. Stand der Webseite: 15.04.2011

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Petition details

Petition started: 04/16/2011
Petition ends: 06/14/2011
Region: Germany
Topic:

News

  • Pet 1-17-09-90212-021940

    Funkdienst


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Worte „und für den UKW-Hörfunk bis spätestens
    2015“ in § 63 Abs. 5 Telekommunikationsgesetz zu streichen und die analoge
    Rundfunkübertragung dauerhaft aufrechtzuerhalten.
    Zu diesem Anliegen liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Petition mit 2.022 Mitzeichnungen und
    86 Diskussionsbeiträgen, 59 Unterschriften sowie weitere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird in diesem Zusammenhang
    um Verständnis dafür gebeten, dass nicht auf alle vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der analoge
    Hörfunk systembedingt die einzige Technik sei, die während einer Katastrophe oder
    eines Großschadenereignisses sofort oder kurzfristig zur Informationsvermittlung der
    Bevölkerung zur Verfügung stehe. Da Hörfunkempfänger für UKW/FM und
    Mittelwelle/AM in großer Stückzahl genutzt würden, sei die Wahrscheinlichkeit, ein
    geeignetes Gerät zu finden, sehr groß. Nach einer Nutzung über einen Zeitraum von
    über einem halben Jahrhundert sei diese Technologie der gesamten Bevölkerung
    vertraut. Andere Systeme, wie z. B. das Internet, würden eine erhöhte
    Bedienkompetenz einfordern und seien bei eventuellen Stromausfällen ungeeignet.
    Der analoge Hörfunk sei fehlertoleranter als jede andere Übertragungstechnik. Das
    Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfehle vor diesem
    Hintergrund das Bereithalten eines batteriebetriebenen Radios (UKW und MW) nebst
    Batterien für den Notfall. Dies stehe jedoch im Widerspruch zum

    Telekommunikationsgesetz (TKG). Bei Auslandseinsätzen in Katastrophengebieten
    etc. könne die digitale Übertragungstechnik die Vorzüge der analogen Technik nicht
    erreichen. Der Betrieb des analogen Hörfunks müsse daher auch in Zukunft zum
    Zwecke des Zivilschutzes und zur Information der Bevölkerung im Katastrophenfall
    weiter erhalten bleiben. Wirtschaftliche Interessen dürften nicht über dem Zivilschutz
    stehen. Das Ziel, die analoge Hörfunkübertragung im UKW-Frequenzbereich (87,5
    bis 108 MHz) durch ein digitales System zu ersetzen, dürfe nicht weiter verfolgt
    werden. Da die terrestrische Reichweite des amplitudenmodulierten Hörfunks auf
    Mittel- und Langwelle über die des UKW-Hörfunks deutlich hinausgehe, sollte eine
    Digitalisierung von Mittel- und Langwellen behutsam und nur parallel zum
    bestehenden analogen System erfolgen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. In der 17. Wahlperiode berücksichtigte er nach § 109
    Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine
    Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen
    Bundestages, dem der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
    telekommunikationsrechtlicher Regelungen (Drucksache 17/5707) zur Beratung
    vorlag und der am 26. Oktober 2011 eine öffentliche Anhörung hierzu durchführte.
    Zudem hat der Petitionsausschuss in der 18. Wahlperiode gemäß § 109 Abs. 1 Satz
    2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
    Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages
    eingeholt, dem der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD „Moderne
    Netze für ein modernes Land - Schnelles Internet für alle“ (Drucksache 18/1973) zur
    Beratung vorlag.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der
    seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten
    Aspekte zusammengefasst wie folgt dar:
    Im September 2000 veröffentlichte die Initiative Digitaler Rundfunk das
    „Startszenario 2000“ und skizzierte im Rahmen der EXPO 2000 Deutschlands
    „Aufbruch in eine neue Hörfunk- und Fernsehwelt“ u. a. mit den Eckdaten 2010 und
    2015 als geplantem Auslaufen analoger Fernseh- bzw. Hörfunkübertragung über
    Kabel, Satellit und Terrestrik. Grundgedanke war, durch Digitalisierung von Hörfunk

    und Fernsehen die nötigen Voraussetzungen für das Zusammenwachsen von
    Informations-, Kommunikations- und Rundfunktechniken zu umfassenden
    Datenverbundsystemen zu schaffen und damit neue Wertschöpfungspotenziale
    sowohl beim klassischen Rundfunk als auch im Bereich neuer multimedialer Dienste
    zu erschließen.
    § 63 Abs. 5 TKG a. F. sah im Hinblick hierauf vor, dass die Regulierungsbehörde
    Frequenzzuteilungen für analoge Rundfunkübertragungen auf der Grundlage der
    rundfunkrechtlichen Festlegungen der zuständigen Landesbehörde nach Maßgabe
    des Frequenznutzungplanes für den Fernsehrundfunk bis spätestens 2010 und für
    den UKW-Hörfunk bis spätestens 2015 widerrufen soll.
    Der Ausschuss macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass am
    10. Mai 2012 das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
    in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 958). Dieses Gesetz dient der Umsetzung der
    gemeinschaftsrechtlichen Änderungsrichtlinien „Bessere Regulierung“ (2009/140/EG)
    und „Rechte der Bürger“ (2009/136/EG) und enthält darüber hinaus eine Reihe von
    Regelungen zu aktuellen nationalen regulierungs- und verbraucherschutzrechtlichen
    Themen.
    Der Ausschuss weist darauf hin, dass durch die TKG-Novelle § 63 Abs. 5 TKG a. F.
    gestrichen und § 63 Abs. 4 TKG in Anpassung an den Stand der Marktentwicklung
    wie folgt neu gefasst wurde:
    „Frequenzzuteilungen für den analogen Hörfunk auf Ultrakurzwelle, die zum
    31. Dezember 2015 befristet sind, sollen entsprechend § 57 Abs. 1 Satz 8 von der
    Bundesnetzagentur bis zum Ende der Zuweisung von Übertragungskapazitäten nach
    Landesrecht, längstens jedoch um zehn Jahre verlängert werden, sofern der
    Inhalteanbieter dem zustimmt.“
    Der Ausschuss stellt mithin fest, dass die Novellierung dem Begehren der Petition
    insoweit Rechnung trägt, als kein „Abschaltdatum“ für UKW vorgesehen ist, sondern
    UKW zunächst auch weiterhin erhalten bleibt.
    Unabhängig davon ist nach dem Dafürhalten des Ausschusses dem Stand der
    Technik zur Nutzung frequenzökonomischer und zeitgemäßer Hörfunk-
    Übertragungssysteme zu folgen. Dies wird, wie in der Petition empfohlen,
    „behutsam“ erfolgen – u. a. auch, um die angedeuteten Sicherheitsaspekte
    gebührend zu berücksichtigen.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

Zukunft: DSR war eine Totgeburt, ebenso DAB. Wer sagt, daß DAB+ Bestand haben wird ? Kosten: Digital ist nicht gleich billiger. Die Sender wachsen nicht von selber, die Kosten werden über den Rundfunkbeitrag umgelegt. Empfang: Digital bedeutet, entweder Empfang, oder kein Empfang. Etwas verrauscht, aber noch hörbar geht nur bei analogem Rundfunk. Qualität: Ein Paar gute Lautsprecher verbessern den Klang effektiver, als digitale Übertragung. Für Wortbeiträge ist AM völlig ausreichend. Ressourcen: Millionen funktionierende Radios werden zu Elektronikschrott und der Besitzer quasi enteignet.

Es kann gar keine Argumente gegen AM-Radio geben. Wenn die ÖR nicht mehr senden, sollten private Regional-Radio senden dürfen ohne langes Genehmigungsverfahren !!!

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