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Petition richtet sich an: Petitionsauschuß des Landtags
Wir, die Fachschaften der Medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen, fordern eine einheitliche und angemessene Aufwandsentschädigung für Studierende im Praktischen Jahr an allen Unikliniken und all ihren Akademischen Lehrkrankenhäusern.
Diese sollte für alle betroffenen Studierenden dem im Rahmen der Approbationsordnung festgelegten maximal möglichen Satz des BAföG entsprechen (derzeit 597,00 € / Monat).
Begründung
Ebenso wie die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland, der Deutsche Ärztetag, der Marburger Bund und der Hartmannbund sehen wir eine einheitliche und angemessene Aufwandsentschädigung im PJ als notwendig an.
Medizinstudierende, die für einen hohen Anteil ihres Lebensunterhalts aufkommen müssen, können dies durch die derzeitig uneinheitlich umgesetzte PJ-Aufwandsentschädigung nicht überall leisten und werden daher strukturell zu einer Einschränkung der PJ-Ortswahl gezwungen. Dies widerspricht dem in der neuen Approbationsordnung festgehaltenen Gedanken, eine breite Ausbildung mit einer angemessenen regionalen Verteilung zu ermöglichen.
Die veränderten Rahmenbedingungen ab dem 25. Lebensjahr wie beispielsweise der Wegfall der Familienversicherung und des Kindergeldes kommen erschwerend hinzu. Durch die teilweise entstehende Notwendigkeit für zusätzliche Erwerbstätigkeiten neben der Arbeit im Praktischen Jahr können die vorgeschriebenen Ruhezeiten der Studierenden nicht eingehalten werden. Unzureichende Ruhezeiten erhöhen die Fehleranfälligkeit und gefährden somit die Sicherheit der Patienten. Außerdem beeinflussen sie negativ den Lernerfolg der Studierenden während der Ausbildung im praktischen Jahr.
Die Qualität der Lehre sollte als Kriterium für die Auswahl des PJ-Lehrkrankenhauses im Vordergrund stehen. Dies erfordert einen vereinheitlichten Satz der Aufwandsentschädigung unter allen Kliniken der Medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen der neuen PJ-Mobilität sehen wir die Ausbildungshäuser im Praktischen Jahr nicht mehr separiert, sondern das ganze Bundesland Nordrhein-Westfalen als Anlaufstelle für Studierende im Praktischen Jahr.
Den nach §13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) festgelegten Bedarfssatz für Studierende einer Hochschule erachten wir dabei als Satz einer angemessenen Aufwandsentschädigung. Dieser entspricht derzeit 597€.
Diese Petition orientiert sich an dem Positionspapier der BVMD aus dem Jahr 2013: “Einführung eines bundesweit einheitlichen Satzes für die PJ-Aufwandsentschädigung”.
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Petition gestartet:
03.02.2015
Petition endet:
02.05.2015
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategorie:
Gesundheit
Debatte
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung im Friseurhandwerk: ab 01.10.2014 1. Ausbildungsjahr 414,00 € 2. Ausbildungsjahr 530,00 € <a href="http://www.tarifregister.nrw.de/material/friseur.pdf" rel="nofollow">www.tarifregister.nrw.de/material/friseur.pdf</a> Zum Vergleich: Studienreferendarinnen und Studienreferendare sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter leisten ihren Vorbereitungsdienst regelmäßig in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ab. Sie haben Beamtenstatus und erhalten mindestens 1222,28 Euro im Monat <a href="https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/BesoldungEntgeld/Vorbereitungsdienst.pdf" rel="nofollow">www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/BesoldungEntgeld/Vorbereitungsdienst.pdf</a>
Ich gönne ja jedem ein gerechtes Gehalt, jedoch glaube ich nicht, dass sich jedes Krankenhaus o.ä. eine Vergütung leisten können. Es sind jetzt schon viele Krankenhäuser unterbesetzt. Außerdem gibt es unzählige Studenten, die ebenfalls ein Vollzeitstudium absolvieren und dennoch kein Geld erhalten. Wie soll man das rechtfertigen? Viele Srudenten arbeiten 40 Stunden pro Woche im Labor und bekommen kein Geld dafür. Sollte denen nicht eine ähnliche Vergütung zustehen?