Region: München
Wohnen

Für die Legalisierung von AIRBNB in München

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtrat
3 Unterstützende 2 in München

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

3 Unterstützende 2 in München

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Untervermietung von Wohnraum, zum Beispiel über AIRBNB in sinnvollen Grenzen erlauben.

Die Zweckentfremdungsverordnung dahingehend ändern, dass jeder Bürger seinen Wohnraum bis zu vier Monaten im Jahr legal auch über ein Portal, wie AIRBNB, untervermieten darf.

Dies orientiert sich an der aktuellen Lösung in Frankreich an

Begründung

Wohnraum ist in München ein knappes Gut. Es müssen sinnvolle Lösungen gefunden werden, wie man dieses Gut gemeinsam Nutzen kann. AIRBNB bietet eine Möglichkeit, den eignen Wohnraum in Zeiten eigener Abwesenheit anderen zur Verfügung zu stellen.

Natürlich gibt es auch hier schwarze Schafe, die aus Wohnraum illegale Pensionen machen und so das Wohnungsproblem verschärfen und an den Sozialsystemen vorbei wirtschaften.

Aber genau für die gemäßigte Gruppe, die dieses Instrument sinnvoll nutzt, muss der Gesetzgeber (Legislative - Stadtrat) sinnvolle Rahmenbedingungen schaffen.

Die Satzung zur Zweckentfremdung bleibt was das Sharing von Wohnraum oder die minderheimliche Nutzung zur Vermietung betrifft unklar.

https://www.muenchen.info/dir/recht/999/999_20131212.pdf

Dies schafft keine Rechtssicherheit.

Die zuständige Kontrollgehöre, (Verwaltungsreferat - Exekutive) legt, so mein Kenntnisstand nach Anrufen, die legale Ferienvermietung aus 3 Woche im Jahr fest und will alle anderen Nutzungen ahnden (Kriminalisierung). OTon: "Sollen dann die Gerichte entscheiden."

Dieser Art von Spießrutenlauf ist sicher nicht sinnvoll. Legislative, Exekutive und Judikative müssen ihren Spielraum sinnvoll , zum Besten des Ganzen nutzen.

Nun, ist diese Art der Raumnutzung kein Phänomen, dass nur in München anzutreffen ist.

Anderswo wurde gehandelt und klare und sinnvolle Rahmenbedingungen gesetzt:

in San Francisco gilt eine Zeit von 100 Tagen

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/san-francisco-erlaubt-und-reguliert-airbnb-13196971.html

https://www.zeit.de/reisen/2014-10/airbnb-san-francisco

In Frankreich eine Erlaubnis von insgesamt 4 Monaten im Jahr

https://www.spiegel.de/stil/airbnb-macht-in-paris-den-luxushotels-konkurrenz-a-1047398.html

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer,

    im Moment lebe ich nicht mehr in München, somit verfolge ich das Projekt nicht mehr aktiv. Als Antwort der Stadträte kam einzig von der CSU, dass die Vermietung ja zum Beispiel während des Oktoberfestes legal sei. Als urlaubsüblich sieht das Amt drei Wochen im Jahr an.

    Ich wohne im Moment in der Nähe von Konstanz, da wurde die Grenze von sechs Monaten iim Jahr auf 6 Wochen verschärft.

    Ich halte die 100 Tage für München immer noch für sinnvoll, da gerade von Jungen Leuten in Ausbildung Flexibilität erwartet wird und so begrenzter Wohnraum sinnvoll geteilt werden kann.

    Sollte ich zeitnah wieder in München über Wohnraum verfügen, werde ich das Anliegen weiterverfolgen. Derweil freue ich mich, wenn sich andere auch der Sache... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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351 Unterschriften
226 Tage verbleibend
136 Unterschriften
143 Tage verbleibend

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