Region: Stuttgart
Erfolg
Soziales

Fortbestand der Kurzzeitunterbringung im Kindergästehaus des Caritasverbandes Stuttgart sichern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Isabel Fezer, Sozialbürgermeisterin

3.107 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

3.107 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Frau Isabel Fezer, Sozialbürgermeisterin

Das Kindergästehaus der Caritas kann sich in den Ferien und an den Wochenenden vor Anfragen kaum retten. Als eine der wenigen Einrichtungen in der Stadt bietet es neben der Tagesbetreuung auch Kurzzeitpflegeplätze für schwer behinderte Kinder über Nacht an. Das Ziel ist es, dass die stark belasteten Eltern auch einmal Luft holen, Kraft tanken und Zeit für sich beziehungsweise für den Rest der Familie haben. Die Krux dabei ist indes, dass das Angebot hoch defizitär ist. Im Jahr 2014 habe man 536 angefragte Betreuungstage nicht bedienen können, in diesem Jahr seien es bisher 307, sagt die Leiterin der Behindertenhilfe der Caritas, Beate Lachenmaier. Zu dem Gespräch sind auch Eltern gekommen, deren Kinder das Kindergästehaus besuchen. Die Anfragen kämen nicht nur aus Stuttgart und der Region, sondern auch aus ganz Baden-Württemberg sowie aus anderen Bundesländern. Denn Kurzzeitpflegeplätze sind rar. Im Kreis Esslingen beispielsweise gebe es gar kein Angebot, so Beate Lachenmaier. Die Nachfrage steige stetig. Denn angesichts des medizinischen Fortschritts überlebten immer mehr Kinder mit schweren Behinderungen. Trotz dieser Entwicklung sieht sich der Caritasverband zu einer „Notbremse“ gezwungen und droht mit dem Abschied von der Kurzzeit, wenn man weiterhin für das Angebot draufzahlen müsse. Seit fünf Jahren kämpfe man um einen angemessenen Pflegesatz, sagt Beate Lachenmaier. Der Tagespflegesatz liege pauschal bei 194,81 Euro – egal, in welcher Pflegestufe ein Kind ist. Davon übernehme die Pflegekasse 140 Euro, der Rest entfällt auf die Stadt. Kostendeckend seien aber 308 Euro, so Beate Lachenmaier. In die Einrichtung kämen vorwiegend pflegeintensive Kinder, von denen immer mehr eine Eins-zu-Eins-Betreuung benötigen. Das gelte für mehrfach behinderte Kinder, die gefüttert und gewickelt werden müssen, aber auch für verhaltensauffällige Kinder, die kein Gefahrenbewusstsein haben, sich selbst oder andere verletzen. 100 000 Euro legt die Caritas im Jahr drauf „100 000 Euro legen wir im Jahr drauf“, sagt Beate Lachenmaier. Das halte ein Träger aber nur eine gewisse Zeit lang durch. Zum Vergleich: die Stadt Hamburg lasse sich die Kurzzeitpflege deutlich mehr kosten – der dortige Kupferhof erhält 200 Euro von der Stadt über die Eingliederungshilfe, hinzu kommen die 140 Euro aus der Pflegekasse. Im Fall von Stuttgart hat die Caritas die Schiedsstelle angerufen. Sollte das Ergebnis der Sitzung im Januar nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, werde es im Kindergästehaus von Juli 2016 an nur noch die Tagesbetreuung geben, so Beate Lachenmaier. Die elf Kurzzeitpflegeplätze über Nacht fielen dann weg. So viele Plätze bietet kein anderer Träger in Stuttgart an. Insgesamt sind es laut Stadt 36 Plätze in der Kurzzeitpflege, darunter sind aber elf für blinde Kinder in der Nikolauspflege. Das Sozialamt will mit Hinweis auf das Schiedsstellenverfahren die Verhandlungen mit der Caritas nicht kommentieren, Sie lässt aber über den Sprecher der Stadt ausrichten, man zahle mehr als im Landesdurchschnitt, der bei 150,70 Euro liege. Für Eltern ist die Aussicht „eine Katastrophe“ Betroffene Eltern reagieren mit Entsetzen auf die Aussicht, auf Kurzzeitplätze verzichten zu müssen – schon jetzt würden sie nach Ulm oder bis an den Bodensee fahren, weil es so wenig Plätze gebe. „Das ist der Albtraum“, sagt Ursula Hofmann, eine Mutter von vier Kindern aus Esslingen. Sie richteten den eigenen Urlaub danach aus, wann sie einen Platz bekämen. Sie bräuchten die Entlastung. „Das ist eine Katastrophe. Es gibt doch jetzt schon kaum etwas im Land“, ergänzt Petra Riegler. „Was mache ich, wenn ich mir ein Bein breche?“, fragt die Mutter eines mehrfach behinderten Mädchens verzweifelt. Auch das Stuttgarter Ehepaar Wallis fürchtet um die Auszeiten, die wichtig seien, um den Bedürfnissen des gesunden Sohnes gerecht zu werden. Ingeborg Craney glaubt sogar, dass sie und ihre Tochter dem Kindergästehaus ihr Leben verdanken. „Wenn das Kindergästehaus nicht dagewesen wäre, wären weder ich noch meine Tochter noch hier“, sagt die Stuttgarterin. Ihr Kind habe die ersten drei Jahre Tag und Nacht geschrien. „Ich wusste nicht mehr, wo vorne und hinten ist.“ Die Angst vor der Zukunft Sie habe die große Hoffnung, dass ihre behinderte Tochter vor ihr sterbe, sagt eine Mutter mit erstickter Stimme. Ihren gesunden Kindern sei die Pflege nicht zuzumuten. Und in ihren Augen gibt es „nichts“, wo sie die Tochter hingeben könnte. Für die Gesellschaft sei sie „nur ein Kostenfaktor“ .

Begründung

Ich habe selber einen schwerst mehrfachbehinderten Sohn, der an atypischen Rett Syndrom gepaart mit atypischen Autismus und Epilepsie leidet. Mein Sohn kann überhaupt nicht sprechen, er kann zwar laufen, aber er hat kein Gefahrenbewusstsein, ist inkontinent und muss gefüttert und bekleidet werden. Mein Sohn ist bei allen täglichen Verrichtungen auf aktive Hilfe angewiesen. Manuel ist ein sehr herziger Junge aber seine Pflege und ständige Beaufsichtigung beansprucht seinen Umfeld sehr. Deswegen war für unsere Familie die Kurzzeitpflege in den Ferien und ab und zu am Wochenenden, wenn wir einen Platz bekamen ein Lichtblick.Seit September 2014 nehme ich an einer Umschulung in Vollzeit teil um wieder in den Beruf einzusteigen. Im Sommer 2015 habe ich ein Praktikum absolviert als Manuel eigentlich 6 Wochen Ferien hatte. Wäre die Kurzzeitpflege im Kindergästehaus und bei KBF in Mössingen nicht möglich gewesen, hätte ich das nicht machen können. Der maximal Urlaubsanspruch in einem Jahr sind 30 Tage, Schulferien sind aber zwölf Wochen im Jahr, dazu kommen auch noch die beweglichen Feiertage. Die Anmeldungen müssen schon ein halbes bis dreiviertel Jahr im voraus geschickt werden und es gibt trotzdem keine Garantie auf einem Betreuungsplatz, weil so wenige zu Verfügung stehen. Wir haben keine Großeltern oder Verwandten die einspringen können, wir sind auf die Kurzzeitpflege angewiesen. Der gesetzliche Anspruch auf Verhinderungspflege und auf Kurzzeitpflege hilft uns nicht, soweit es nicht ausreichend Kurzzeitpflege Möglichkeiten gibt. Das ständige drehen im Hamsterrad ohne Ausgleich geht nicht ohne Spuren an unsere Gesundheit vorbei, und die vermeintlichen Ersparnisse bei den Pflegesätzen schlagen sich volkswirtschaftlich an anderen Stellen zehnfach oder hundertfach durch. Wollen Sie das wirklich mit verantworten? Ich bitte alle meine Bekannten und alle betroffenen Familien diese Petition um den Fortbestand der Kurzzeitunterbringung im Kindergästehaus des Caritasverbandes Stuttgart mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen. Herzlichen Dank.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.12.2015
Petition endet: 27.06.2016
Region: Stuttgart
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer! Vor kurzem wurde die Vereinbarung über die Kurzzeitbetreuung im Kindergästehaus von der Stadt Stuttgart unterschrieben. Somit ist unser gemeinsames solidarisches Ziel erreicht, der Fortbestand der Kurzzeitpflege im Kindergästehaus der Caritas Stuttgart ist gesichert. Einen herzlichen Dank an alle, die durch Ihre Unterschrift oder durch die Weiterleitung der Petition zur Erreichung dieses Zieles beigetragen haben. Die Petition ist hiermit erfolgreich abgeschlossen.

  • Da die Verhandlungen mit dem Sozialamt sich immer noch etwas hinziehen, wurde die Petition bis zum nächsten Schiedsstellentermin am 30.05.2016 verlängert. Bekanntmachung und Weiterleitung der Petition und weitere Unterschriften sind immer noch sehr wichtig. Einen herzlichen Dank an alle Unterstützer.

Im Dezember 2016 kommen das neue Pflegegesetzt. Wird dann nicht alles besser?? Soweit ich weiß wurde da alles erhöht! § 41 SGB XI - Tages- und Nachtpflege Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5. Pflegegrad 2 = 689 EUR Pflegegrad 3 = 1.298 EUR Pflegegrad 4 = 1.612 EUR Pflegegrad 5 = 1.995 EUR

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