Region: Zorneding
Verkehr

Flott außenrum - B304 fahr'n

Petition richtet sich an
Gemeinde Zorneding

387 Unterschriften

Sammlung beendet

387 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Gemeinde Zorneding

Nahe der Gemeinde sind neue Kiesgruben geplant.
Die Kiesgruben werden gewiss ein zusätzliches Aufkommen an schweren LKW bringen, die lieber die Abkürzung durch das Dorf nehmen.
Ein Gutachten hat gezeigt, dass der Durchgangsverkehr bereits jetzt nicht nur zu Stoßzeiten sehr stark ist.
Um den Anwohnern zu helfen, ist konkret nix passiert oder geplant.
Dabei gibt es die B304 – mit einem kleinen Umweg.
Unser Anliegen:
Ein offizielles Durchfahrts-Verbot für Fahrzeuge über 3,5T (Anlieger Frei) durch die Münchner Strasse, Wasserburger Landstrasse & Bucher Strasse der Gemeinde Zorneding zur Verbesserung von Gesundheit und Lebensqualität.
Die zuständigen Stellen werden aufgefordert zum Schutz der Bürger die Verkehrsführung über die B304 attraktiver und im Gegenzug die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge durch Zorneding unattraktiver zu gestalten.

Begründung

Für ein lebenswertes Zorneding setzen wir uns ein für:
· Die Sicherheit & Gesundheit unserer Mitbürger – ganz besonders für Kinder, Radler und Spaziergänger
· Sichere Wege innerorts zu den öffentlichen Stätten wie Schulen, Friedhöfe, Wertstoff- und Bauhof, Kirche, Bauernmarkt, Sportstätten, Vereinshäuser, Bauamt, Rathaus und Feuerwehr
Ihre Zornedinger Interessengemeinschaft flott außenrum - B304 fahr'n
Anwohner Bucher Straße, Münchner Straße & Wasserburger Landstraße
https://flottaussenrum-zorneding.de
Sie finden die Präsentation der Verkehrsanalyse als Link auf unserer Webseite oder direkt unter: https://www.youtube.com/watch?v=tjJNKfT59mM

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, IG B304 fahr'n Jochen & Sonja Werner aus Zorneding
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.06.2022
Petition endet: 31.08.2022
Region: Zorneding
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

Eine einfache Rechnung: Läuft ein Kind im Abstand von 15 m vor ein Auto das sich an eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung hält so ergibt sich bei einer Gefahrenbremsung ein Anhalteweg von 13,5 m. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beginnt bei einer Reaktionszeit von 1 s der Bremsvorgang erst nach einem Reaktionsweg von 15 m. Das Kind hat also keine Chance. Es geht hier um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Ich betrachte das Thema aus dem Blickwinkel wie es damals vor und nach dem Bau der Umgehungsstraße war. Es haben im alten Ortskern viele Geschäfte zugemacht weil der Durchgangsverkehr und damit Kunden gefehlt haben. Man muss gut aufpassen wie unattraktiv man den alten Ortskern peu a peu macht, sodass man Gefahr läuft, dass die restlichen Geschäfte auch noch abwandern. Es gibt Fußgänger für die sind diese paar Einkaufsmöglk. sehr wichtig und deshalb sollte man diesen nicht die Kunden wegnehmen.

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