Fischwirtschaft - Fischfang vor der westafrikanischen Küste

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

447 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

447 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen den Fischfang vor der Küste Westafrikas stärker zu regulieren und den afrikanischen Fischern angemessene Entschädigungen für entgangenen Fisch zu zahlen.

Begründung

Vor der Küste Westafrikas entnehmen europäische Fabrikschiffe ein vielfaches der traditionellen Fangquoten an Fischen aus dem Meer. Fisch, der in Europa nicht gegessen wird aber in Afrika verkäuflich wäre, wird trotzdem als Beifang über Bord geworfen. Laut Greenpeace hat die europäische Fischereiflotte erhebliche Überkapazitäten.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.05.2012
Petition endet: 03.07.2012
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-7848-038230Fischwirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass der Fischfang vor der Küste Westafrikas stärker
    reguliert wird und den afrikanischen Fischern angemessene Entschädigungen für
    entgangenen Fisch gezahlt werden.
    Er beanstandet,...
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    Pet 3-17-10-7848-038230Fischwirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass der Fischfang vor der Küste Westafrikas stärker
    reguliert wird und den afrikanischen Fischern angemessene Entschädigungen für
    entgangenen Fisch gezahlt werden.
    Er beanstandet, dass vor der Küste Westafrikas europäische Fabrikschiffe ein
    Vielfaches der traditionellen Fangquoten dem Meer entnehmen würden. Er bezieht
    sich auf eine Umweltorganisation, die beanstandet habe, dass mit erheblichem
    finanziellem Aufwand von der Europäischen Union (EU) Überkapazitäten der
    europäischen Fischereiflotte subventioniert würden.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 447 Mitzeichnende
    haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
    Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
    Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Die EU hat transparente Abkommen mit den betroffenen Staaten im Hinblick auf die
    vor Westafrika tätigen Fangflotten geschlossen. Lediglich ein Viertel der vor Afrika
    tätigen Fangflotten ist der EU zuzurechnen. Zudem ist die EU-Flotte nach
    Darstellung der Bundesregierung die am besten kontrollierte Fangflotte in diesen
    Gewässern. Die lokale, handwerkliche Fischerei würde durch diese Aktivitäten kaum
    berührt, da sie auf andere Arten ausgerichtet ist.
    Alle relevanten Entscheidungen im Zusammenhang mit der Fischereipolitik werden
    auf europäischer Ebene durch den Ministerrat und das Europäische Parlament
    getroffen. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt den Vorschlag der

    Kommission, für die Fangtätigkeiten von EU-Schiffen in Drittlandsgewässern die
    gleichen strengen Regeln wie in EU-Gewässern anzuwenden.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Tätigkeit der Fangschiffe legal ist.
    Es bestehen Abkommen der EU mit den westafrikanischen Partnerstaaten. Die
    Neubauförderung von Fischereifahrzeugen der EU ist bereits im Jahr 2004
    eingestellt worden. Investitionen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen
    gefördert werden. Durch sie darf das Fangpotential des Fischereifahrzeuges nicht
    erhöht werden. Nach den Ausführungen der Bundesregierung weist die deutsche
    Fangflotte keine Überkapazität auf.
    Soweit mit der Petition eine Subventionierung der Fischerei vor Westafrika
    beanstandet wurde, stellt der Petitionsausschuss fest, dass die EU im Rahmen der
    Abkommen für den Zugang der Fangflotten zu den Küstengewässern Zahlungen
    vornimmt. Ein beträchtlicher Teil der Mittel wird für die Entwicklung des lokalen
    Fischereisektors eingesetzt. Würde dagegen eine Zahlung der Lizenzgebühren durch
    die Schiffsbetreiber erfolgen, wäre nicht garantiert, dass diese zur Entwicklung des
    lokalen Fischereisektors eingesetzt wird.
    Da die relevanten Entscheidungen im Zusammenhang mit der Fischereipolitik auf
    europäischer Ebene getroffen werden, empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
    dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

    Begründung (PDF)

sie wollen auch nur ihre Familien ernähren können und profit auch noch gleichzeitig machen. Das ist schwierig deshalb wird immer mehr gefischt, deswegen kommt es zur Überfischung.

Tausende Lebewesen werden als Beifang getötet und somit sind manche Spezies vom Aussterben bedroht.

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