29.08.2017, 16:54
Pet 3-17-10-7848-038230Fischwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Fischfang vor der Küste Westafrikas stärker
reguliert wird und den afrikanischen Fischern angemessene Entschädigungen für
entgangenen Fisch gezahlt werden.
Er beanstandet, dass vor der Küste Westafrikas europäische Fabrikschiffe ein
Vielfaches der traditionellen Fangquoten dem Meer entnehmen würden. Er bezieht
sich auf eine Umweltorganisation, die beanstandet habe, dass mit erheblichem
finanziellem Aufwand von der Europäischen Union (EU) Überkapazitäten der
europäischen Fischereiflotte subventioniert würden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 447 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die EU hat transparente Abkommen mit den betroffenen Staaten im Hinblick auf die
vor Westafrika tätigen Fangflotten geschlossen. Lediglich ein Viertel der vor Afrika
tätigen Fangflotten ist der EU zuzurechnen. Zudem ist die EU-Flotte nach
Darstellung der Bundesregierung die am besten kontrollierte Fangflotte in diesen
Gewässern. Die lokale, handwerkliche Fischerei würde durch diese Aktivitäten kaum
berührt, da sie auf andere Arten ausgerichtet ist.
Alle relevanten Entscheidungen im Zusammenhang mit der Fischereipolitik werden
auf europäischer Ebene durch den Ministerrat und das Europäische Parlament
getroffen. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt den Vorschlag der
Kommission, für die Fangtätigkeiten von EU-Schiffen in Drittlandsgewässern die
gleichen strengen Regeln wie in EU-Gewässern anzuwenden.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Tätigkeit der Fangschiffe legal ist.
Es bestehen Abkommen der EU mit den westafrikanischen Partnerstaaten. Die
Neubauförderung von Fischereifahrzeugen der EU ist bereits im Jahr 2004
eingestellt worden. Investitionen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen
gefördert werden. Durch sie darf das Fangpotential des Fischereifahrzeuges nicht
erhöht werden. Nach den Ausführungen der Bundesregierung weist die deutsche
Fangflotte keine Überkapazität auf.
Soweit mit der Petition eine Subventionierung der Fischerei vor Westafrika
beanstandet wurde, stellt der Petitionsausschuss fest, dass die EU im Rahmen der
Abkommen für den Zugang der Fangflotten zu den Küstengewässern Zahlungen
vornimmt. Ein beträchtlicher Teil der Mittel wird für die Entwicklung des lokalen
Fischereisektors eingesetzt. Würde dagegen eine Zahlung der Lizenzgebühren durch
die Schiffsbetreiber erfolgen, wäre nicht garantiert, dass diese zur Entwicklung des
lokalen Fischereisektors eingesetzt wird.
Da die relevanten Entscheidungen im Zusammenhang mit der Fischereipolitik auf
europäischer Ebene getroffen werden, empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung (PDF)